Weihnachtsmarkt & Co.: So trifft die 2G-Regelung Dortmund

Coronavirus

Kino, Clubs und Gastronomie: Neben dem Weihnachtsmarkt wird die 2G-Regelung viele Bereiche des sozialen Lebens in Dortmund betreffen. Wir geben einen Überblick.

Dortmund

, 16.11.2021, 21:23 Uhr / Lesedauer: 1 min
Der Weihnachtsmarkt in Dortmund wird nur für diejenigen zu besuchen sein, die geimpft oder genesen sind. Sonst drohen harte Strafen.

Der Weihnachtsmarkt in Dortmund wird nur für diejenigen zu besuchen sein, die geimpft oder genesen sind. Sonst drohen harte Strafen. © Stephan Schuetze

Die Stadt Dortmund hat am Dienstag vorgelegt: Den Weihnachtsmarkt soll nur besuchen dürfen, wer geimpft oder genesen sei. Oberbürgermeister Thomas Westphal hatte weitgehende Kontrollen und harte Strafen angekündigt für diejenigen, die gegen die neue Regelung verstoßen.

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Die Pressekonferenz, wo er das verkündete finden Sie hier im Re-Live:

Redakteurin Gaby Kolle hat ihre Meinung zu der neuen Regelung am Weihnachtsmart aufgeschrieben und richtet sich damit besonders an Impfgegner:

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Auch bei städtischen Veranstaltungen und für andere Freizeitangebote der Stadt soll künftig die 2g-Regel gelten:

Doch was gilt dann in den Westfalenhallen? 2G oder 3G?

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Folgen hat die neue Regelung jedenfalls auch für Besitzer einer Jahreskarte im Westfalenpark.

Am Nachmittag dann legte der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst nach und kündigte die Einführung von 2G für die kommende Woche an. Somit werden dann noch weitere Bereiche betroffen sein. Allen voran: die Gastronomie.

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Wir haben auch mit den Kinobetreibern gesprochen:

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Für große Verunsicherung sorgt die Regelung in der Dortmunder Clubszene. Dort wurden strengere Regeln eingeführt:

Die Regelung soll über 2G noch hinausgehen:
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Und wie sieht es in den Fitnesstudios aus?

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Und was bedeutet es für den BVB?

Redakteur Lukas Wittland hat die aktuellen Entwicklungen in seinen Video-Nachrichten Dortmund heute zusammengefasst:

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" Das Opernhaus in Dortmund (Archivbild). Die 2G-Regel soll hier wie auch in anderen Dortmunder Freizeiteinrichtungen und bei städtischen veranstaltungen gelten.

Bei städtischen Veranstaltungen und auch für die anderen Freizeitangebote der Stadt soll künftig die 2G-Regel gelten, ebenso bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden. Es gibt aber Ausnahmen. Von Christian Gerstenberger

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