Eintritt in Westfalenpark nur noch mit 2G – Folgen auch für Jahreskartenbesitzer

Coronavirus

Geimpft oder genesen: Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss im Westfalenpark seit Mittwoch (17.11.) draußen bleiben. Auswirkungen hat die neue Regelung auch auf die verschiedenen Park-Eingänge.

Dortmund

, 16.11.2021, 17:18 Uhr / Lesedauer: 1 min

Wer den Dortmunder Westfalenpark besuchen möchte, der kann das nur noch tun, wenn er gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen ist: Ab dann gilt dort die 2G-Regel, teilt die Stadt Dortmund am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr, heißt es. Damit die Kontrollen durchgeführt werden können, sei der Eintritt in den Park ab sofort auch nur noch eingeschränkt möglich. Heißt: Die Eingänge Ruhrallee und Baurat-Marx-Allee sind täglich von 9 bis 18 Uhr geöffnet – die Eingänge Buschmühle sowie Florianstraße sogar bis 20 Uhr.

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Die Eingänge Hörde und Blütengärten sind dagegen nur noch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Gleiches gilt für den automatischen Eingang an der Parkakademie – den können allerdings nur Jahreskarten-Inhaber nutzen.

Auch kein Zugang für ungeimpfte Jahreskartenbesitzer

Apropos Jahreskarteninhaber oder auch Besitzer des Dortmund-Passes: Auch ihnen kann ohne einen gültigen 2G-Nachweis bis auf weiteres kein Zutritt zum Westfalenpark gewährt werden, heißt es in der Mitteilung. Auch ein Kauf einer Jahreskarte sei nur gegen Vorlage eines 2G-Nachweises möglich.

Wer Einrichtungen im Westfalenpark oder Veranstaltungen und Seminare im Schulbiologischen Zentrum im Rombergpark besuchen will, muss ebenfalls geimpft oder genesen sein.

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