Dortmund führt 2G-Regel für Freizeitangebote ein

Neue Corona-Regeln

Bei städtischen Veranstaltungen und auch für die anderen Freizeitangebote der Stadt soll künftig die 2G-Regel gelten, ebenso bei Veranstaltungen in städtischen Gebäuden. Es gibt aber Ausnahmen.

Dortmund

, 16.11.2021, 13:46 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Stadt Dortmund macht Ernst: Künftig gilt für alle städtischen Veranstaltungen und für städtische Freizeiteinrichtungen die 2G-Regel. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag bei der Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes mit. Zuvor war dort verkündet worden, dass die 2G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt angewendet werden soll und dass strenge Kontrollen und hohe Bußgelder von 250 Euro bei Verstößen geplant seien.

Gelten soll die 2G-Regel bereits ab Mittwoch, 17.11. - und zwar im Konzerthaus, im Theater und in den städtischen Museen. Dazu gehören Dortmunder U, Museum für Kunst und Kulturgeschichte, Naturmuseum, Brauerei-Museum, Hoesch-Museum, Westfälisches Schulmuseum, der Schauraum Comic+Cartoon und die Gedenkstätte Steinwache. Das Kindermuseum Adlerturm ist derzeit noch geschlossen. Auch bei Veranstaltungen, die in städtischen Gebäuden stattfinden, soll die Regel angewandt werden.

Ausgenommen seien laut Stadt Bildungseinrichtungen wie VHS, Musikschule, Bibliothek oder das Stadtarchiv.

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2G-Regel in Dortmund für Über-18-Jährige

Laut Stadt soll die 2G-Regel für Über-18-Jährige gelten. Unter-18-Jährige und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sollen als Ersatz für den Nachweis der vollständigen Impfung oder der Genesung von einer Coronavirus-Infektion auch negative Testergebnisse akzeptiert werden - so, wie es bei der Umsetzung der 2G-Regel gemeinhin üblich ist. Schülerinnen und Schüler gelten - ebenfalls üblich - als getestet.

Von der Privatwirtschaft organisierte Freizeitveranstaltungen - also etwa Partys in Clubs oder Konzerte, aber auch Kneipen und Restaurants - seien von der städtischen 2G-Regelung zunächst nicht betroffen, stellte Westphal klar.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigte am Nachmittag allerdings an, dass ab der kommenden Woche in NRW im Freizeitbereich flächendeckend die 2G-Regelung angewandt werden soll: Nur noch Geimpfte und Genesene sollen Zugang zu Freizeitangeboten erhalten, ebenso zur Gastronomie. In Clubs, Bordellen oder Diskotheken soll sogar die noch strengere 2Gplus-Regel gelten. Auch Geimpfte und Genesene müssten hier zusätzlich einen aktuellen Negativ-Test vorweisen.

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