Nur Geimpfte und Genesene dürfen Weihnachtsmarkt Lünen besuchen
Kein Adventsbasar
Auf dem Lüner Weihnachtsmarkt, der am 18.11. beginnt, gilt die 2G-Regel. NRW-Ministerpräsident Wüst hatte diese Regelung für alle Weihnachtsmärkte im Land am Dienstag (16.11.) angekündigt.

Weihnachtsmarkt Lünen 2017: So eng stehen die 30 Stände in diesem Jahr nicht. Außerdem gilt für die Besucher die 2G-Regel. © Günther Goldstein (Archiv)
München hat am Dienstag (16.11.) den bekannten Christkindlmarkt abgesagt. Die steigenden Inzidenzen ließen nichts anderes zu, so der Oberbürgermeister. Man könne den Weihnachtsmarkt nicht abgrenzen und es sei nicht möglich, die Zahl der Gäste und die Einhaltung der 2G-Regel zu kontrollieren.
In Lünen wird es dagegen einen Weihnachtsmarkt geben, wenn auch im Vergleich zu früheren Jahren deutlich ausgedünnt in der Fußgängerzone. Wenn die rund 30 Stände in der Innenstadt am Donnerstag (18.11.) um 12 Uhr das erste Mal öffnen, gilt landesweit einheitlich die 2G-Regel für Weihnachtsmärkte in Nordrhein-Westfalen.
Damit dürfen auch in Lünen nur nachweislich Geimpfte und Genesene den Weihnachtsmarkt besuchen. Die Stadt Lünen und das Kulturbüro als Veranstalterin haben entschieden, dass der diesjährige Weihnachtsmarkt unter Einhaltung der 2G-Regel stattfinden wird.
Als Rechtsgrundlage dient eine Allgemeinverfügung der Stadt Lünen, die zum 17. November veröffentlicht und am 18. November in Kraft treten wird: „Hierdurch wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist“, heißt es in der Verfügung.
Nur vollständig Geimpfte oder Genesene
Damit dürfen nur vollständig geimpfte oder genesene Personen die Angebote des Weihnachtsmarktes in Anspruch nehmen. Dazu zählen der Erwerb von Speisen und Getränken sowie deren Verzehr, der Erwerb sonstiger Produkte, das Nutzen von Fahrgeschäften und sonstigen Einrichtungen des Weihnachtsmarktes und das Verweilen als Besucherin oder Besucher im unmittelbaren Umfeld von Ständen und Darbietungen auf dem Weihnachtsmarkgelände, teilte die Pressestelle am Dienstagnachmittag mit.
Ausgenommen von dieser 2G-Regel sind Kinder, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere und Personen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird. Ihnen ist der Besuch des Weihnachtsmarktes als getestete Person gestattet. Schüler gelten außerhalb der Ferienzeiten als getestete Personen, solange verbindliche Schultestungen stattfinden. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Besucher müssen einen Nachweis über das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes mitführen und den „zur Kontrolle berechtigten Personen“ auf Verlangen vorzulegen.
Duisburg führt Maskenpflicht auf dem Weihnachtsmarkt ein
Eine Maskenpflicht wird es auf dem Weihnachtsmarkt in Lünen nicht geben. Die Stadt Duisburg hatte dies auf ihrem Weihnachtsmarkt eingeführt. Duisburg hatte seinen Weihnachtsmarkt bereits am 11.11. eröffnet - dort galt sofort die 2G-Regel.
In Lünen war man noch vergangene Woche von einer 3G-Regel ausgegangen.
Kontrolle per Stichproben
Die Kontrolle der 2G-Regel übernehmen stichprobenartig die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Lünen im Rahmen ihrer Ordnungspartnerschaft, außerdem wird ein privater Sicherheitsdienst engagiert. Auch die Weihnachtsmarkt-Händler sind aufgerufen, die Einhaltung der 2G-Regel an ihren Ständen zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Der traditionelle Adventsbasar im Hansesaal wird auch in diesem Jahr nicht stattfinden. Das Risiko einer Ansteckung in geschlossenen Räumen sei aktuell zu hoch, sodass sich die Stadt entschlossen hat, diese Veranstaltung abzusagen.