Für Imame ist der Zutritt zum Gefängnis verboten
Lübecker Hof
In dem Dortmunder Gefängnis "Lübecker Hof" gibt es keine Freitagsgebete mehr. Für die Vorbeter, die Imame, ist der Zutritt zu der Justizvollzugsanstalt verboten. Der neue Anstaltsleiter Ralf Bothge nennt dafür einen klaren Grund.

Weil Imamen der Zutritt derzeit nicht erlaubt werden kann, können in der JVA keine Freitagsgebete stattfinden.
Laut Ralf Bethge ist es so, dass die Imame die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen der Justiz am Eingang verweigern. Eine entsprechende Anweisung hatte die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion („Ditib“) den Imamen in Nordrhein-Westfalen erteilt. Vier Dortmunder Imame haben sich der Ditib-Anweisung unterworfen. Der Ditib-Verein mit Sitz in Köln ist der verlängerte Arm der staatlichen türkischen Religionsbehörde „Diyanet“.
Religionsausübung hilft bei Wiedereingliederung
Im Interview mit unserer Redaktion sagte der neue Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA, dass die JVA um eine Lösung bemüht sei. „Das Freitagsgebet ist für muslimische Gefangene sehr wichtig, aber wir können es nicht mehr wöchentlich anbieten, weil die Vorbeter die Sicherheitsüberprüfung verweigern“, sagte der 56-jährige Jurist unserer Redaktion.
Er betonte, dass die Religionsausübung – unabhängig davon, ob christlich oder muslimisch – die auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgelegte Arbeit in der JVA unterstützen könne.
Auf eine am Mittwochmittag (2.8.) schriftlich übermittelte Bitte unserer Redaktion um eine Stellungnahme zu diesem Thema antwortete der Ditib-Verein in Köln bis Donnerstag (3. 8.) um 22 Uhr nicht. Eine Antwort hätte Aufschluss darüber geben können, warum die muslimische Seelsorge tatsächlich ausfallen muss.
Keine Antwort auf die Frage: Halten Sie Kontakt zu Radikalen?
Bei der Sicherheitsüberprüfung handelt es sich nicht um die obligatorische Kontrolle am Eingang, der sich jeder JVA-Besucher unterziehen muss. Die Imame sollten zusätzlich mit einem Formular schriftlich erklären, dass sie keinen Kontakt zu radikalen Personen halten.
Die türkische Religionsanstalt lehnte das ab, sodass sich die Justiz NRW-weit dazu gezwungen sah, den Imamen den Zugang zu den Gefängnissen zu verweigern. Diese Sicherheitsüberprüfungen wendet die Justiz nicht nur bei Imamen an. Wer als Dienstleister mit der JVA zusammenarbeitet und sie betritt, wird vor einer Zusammenarbeit ebenfalls überprüft.