Dortmunder Anwalt kämpft um Kohlelieferung für Bergleute
Einspruch-Briefe an RAG
"Kohledeputate" - das sind Zahlungen an aktive oder ehemalige Bergleute. Sie bekommen mehrere Tonnen Kohle oder alternativ Geld für die Heizkostenabrechnung. Doch 2018 - wenn die letzte Zeche schließt - soll es auch keine Kohledeputate mehr geben, stattdessen eine Art Abfindung. Dagegen klagt nun ein Dortmunder Anwalt.

Aktive Bergleute und Rentner sowie deren Witwen erhielten bisher jährlich von ihrem Arbeitgeber ein Kohledeputat: Kohle zum Heizen. Wer mit Öl oder Gas heizt, konnte sich eine "Energiebeihilfe" zahlen lassen.
Die Steinkohle-Förderung endet 2018, wenn die letzte Zeche schließt. Dann liefert die RAG kein Kohledeputat (auch Hausbrand genannt) mehr. Kumpel, die dann nicht in Rente sind, erhalten bis zum Rentenalter noch die Energiebeihilfe – dann wird auch diese gestrichen.
Höhe der Abfindung variiert je nach Lebensalter
Stattdessen erhalten alle Bergbau-Rentner und Witwen einmalig eine Abfindung. So haben es im Tarifvertrag für den Steinkohlebergbau im Frühjahr die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und der Gesamtverband Steinkohle ausgehandelt. Im Sommer erhielten laut RAG schon alle Rentner und Witwen, die bislang die Energiebeihilfe bekamen, eine Abfindung des Unternehmens. Deren Höhe variiert je nach Lebensalter und weiteren Faktoren. Viele Kumpel sind nicht zufrieden mit dem, was die IG BCE ausgehandelt hat. Sie fürchten, dass ihre Abfindung weniger wert ist als die lebenslange jährliche Beihilfe oder die Kohlelieferungen.
Aktive Bergleute: 7,5 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 900 Euro)
Ehemalige Arbeiter: 2,5 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 300 Euro)
Angestellte: 3 Tonnen Kohle pro Jahr (alternativ: 360 Euro)
Aus Sicht des Dortmunder Rechtsanwalts Daniel Kuhlmann handelt es sich bei den Kohledeputaten juristisch um Betriebsrenten: „Diese sind durch das Betriebsrentengesetz geschützt und müssen bis zum Lebensende gezahlt werden.“ Die Abfindungen sollten rechtlich in Ordnung sein – Kuhlmann findet ihre Berechnung trotzdem intransparent.
Klage vielleicht schon im Januar
Er hat in den vergangenen Wochen Bergleute bei mehreren Veranstaltungen informiert. In Ibbenbüren, wo 2018 die Anthrazit-Zeche der RAG als letztes Bergwerk schließt, aber auch in Dortmund, wo 50 Kumpel teilnahmen. In den nächsten Tagen verschickt Kuhlmann die Einsprüche von 200 Bergbau-Rentnern an die RAG, rund 50 davon seien aus Dortmund.
Die Einsprüche seien die Voraussetzung dafür, um womöglich klagen zu können. Kuhlmann möchte aber zunächst noch einmal das Gespräch mit der RAG suchen. Bleibe das erfolglos, „könnte im Januar eine Klage starten“. RAG-Sprecher Christof Beike teilt mit, dass der Tarifvertrag „natürlich durch die Gerichte überprüft werden kann“. Ein Verstoß liege aus RAG-Sicht aber nicht vor.