Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Dortmund

Überblick

Welche Regeln in verschiedenen Bereichen des Lebens gelten, hängt von der 7-Tage-Inzidenz ab. In NRW gibt es mehrere Stufen für Lockerungen. Hier finden Sie den aktuellen Stand in Dortmund.

Dortmund

, 28.05.2021, 18:17 Uhr / Lesedauer: 1 min
Freibäder dürfen wieder öffnen. Allerdings ist nicht alles erlaubt.

Freibäder dürfen wieder öffnen. Allerdings ist nicht alles erlaubt. © Stephan Schütze (Archivbild)

Dortmunds Inzidenz liegt voraussichtlich zwar unter 50, doch muss dieser Wert fünf Werktage stabil bleiben, damit die bestehenden Regeln gelockert werden können.

Aktuell gibt es diese grundsätzlichen Regelungen auf Basis der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Kontakte und Treffen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten. Einkaufen ist in allen Geschäften ohne Test möglich.

Kultur und Veranstaltungen

Konzerte und Aufführungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen wieder möglich. Im Freien gilt eine Obergrenze von 500, in geschlossenen Räumen von 250 Zuschauern auf Sitzplätzen (mit Test, geimpft, genesen).

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Museen, Kunstausstellungen, Gedenkstätten und weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen.

Gastronomie

Außengastronomie ist zulässig nur für Geimpfte, Genesene sowie Getestete. Es muss feste Sitzplätze oder Stehplätze an Theken oder Stehtischen geben.

Schwimmbäder

Hallenbäder sind für öffentliches Schwimmen nach wie vor geschlossen. Möglich sind Schul- und Leistungssport, berufsbezogene Schwimmprüfungen sowie Anfängerschwimmausbildung

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In Freibädern ist das Sportschwimmen möglich. Die Liegewiesen bleiben geschlossen. In Dortmund öffnen die ersten Freibäder am 5. Juni.

Zoo

Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder geöffnet mit Besucherbegrenzung.

Westfalenpark

Das Kindermuseum „mondo mio!“ und Freiluft-Angebote sind wieder besuchbar. Öffnung der Außengastronomie mit Negativtest.

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