Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Dortmund
Überblick
Welche Regeln in verschiedenen Bereichen des Lebens gelten, hängt von der 7-Tage-Inzidenz ab. In NRW gibt es mehrere Stufen für Lockerungen. Hier finden Sie den aktuellen Stand in Dortmund.

Freibäder dürfen wieder öffnen. Allerdings ist nicht alles erlaubt. © Stephan Schütze (Archivbild)
Dortmunds Inzidenz liegt voraussichtlich zwar unter 50, doch muss dieser Wert fünf Werktage stabil bleiben, damit die bestehenden Regeln gelockert werden können.
Aktuell gibt es diese grundsätzlichen Regelungen auf Basis der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Kontakte und Treffen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten. Einkaufen ist in allen Geschäften ohne Test möglich.
Kultur und Veranstaltungen
Konzerte und Aufführungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen wieder möglich. Im Freien gilt eine Obergrenze von 500, in geschlossenen Räumen von 250 Zuschauern auf Sitzplätzen (mit Test, geimpft, genesen).
Museen, Kunstausstellungen, Gedenkstätten und weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen.
Gastronomie
Außengastronomie ist zulässig nur für Geimpfte, Genesene sowie Getestete. Es muss feste Sitzplätze oder Stehplätze an Theken oder Stehtischen geben.
Schwimmbäder
Hallenbäder sind für öffentliches Schwimmen nach wie vor geschlossen. Möglich sind Schul- und Leistungssport, berufsbezogene Schwimmprüfungen sowie Anfängerschwimmausbildung
In Freibädern ist das Sportschwimmen möglich. Die Liegewiesen bleiben geschlossen. In Dortmund öffnen die ersten Freibäder am 5. Juni.
Zoo
Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder geöffnet mit Besucherbegrenzung.
Westfalenpark
Das Kindermuseum „mondo mio!“ und Freiluft-Angebote sind wieder besuchbar. Öffnung der Außengastronomie mit Negativtest.