Nach dem Stufenplan der NRW-Landesregierung können Kneipen ihre Innenbereiche ab einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 35 wieder öffnen.

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Stufenplan für Lockerungen in NRW: Das sind die Folgen für Dortmund

rnCorona-Schutzverordnung

Kaum sind die Beschränkungen der Bundes-Notbremse aufgehoben, kommt schon die nächste Verordnung: In NRW gibt es einen neuen Stufenplan für Öffnungen. Das bedeutet er für Dortmund.

Dortmund

, 27.05.2021, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Neue Inzidenzstufen, kleinteilige Regelungen für viele Bereiche des Lebens und viele Lockerungen: Der Stufenplan des NRW-Gesundheitsministeriums zur Lockerung ist ein komplexes Gebilde.

Der Plan tritt am Freitag (28.5.) in Kraft und soll „klare Perspektiven“ für die Bürger und bestimmte Branchen aufzeigen. Das gelingt nur teilweise.

Die Landesregierung führt eine neue Unterteilung bei den Inzidenzwerten ein. Ein Inzidenzwert muss fünf Werktage am Stück unterschritten werden, damit er als stabil gilt und am übernächsten Tag die neuen Regelungen in Kraft treten.

Die 7-Tage-Inzidenz in Dortmund liegt seit dem 18. Mai unter 100. Aktuell nähert sich der Wert der 50er-Grenze an, wo er seit Anfang Februar nicht mehr lag. Eine Inzidenz von unter 35 hatte Dortmund zuletzt Anfang Oktober 2020.

Die entscheidenden Änderungen in der ersten Stufe

Aktuell befindet sich Dortmund mit einer Inzidenz von 53,4 (Stand: 27.5.) auf der dritten Stufe zwischen 100 – 50,1.

Hier ist vor allem der Wegfall der Testpflicht im Einzelhandel eine entscheidende Änderung. Für die Gastronomie entfällt außerdem die 50-Meter-Umkreis-Regel für den Verzehr von Speisen. Hotels dürfen auch in Dortmund ohne Kapazitätsbegrenzung Gäste empfangen, diese aber nicht gastronomisch bewirten.

Messen und Ausstellungen sind mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept möglich. Kleinere Außen-Freizeitanlagen wie Minigolf oder Klettergärten dürfen wieder öffnen.

Zudem dürfen wieder Open-Air-Konzerte oder andere Aufführungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Besuchern stattfinden. Das schafft eine Voraussetzung für die bereits im Westfalenpark oder Junkyard geplanten Termine.

Möglich sind wieder Konzerte in Innenräumen sowie die Öffnung von Theatern, Oper und Kinos. Maximale Kapazität: 250 Gäste mit negativem Schnelltest.

Kinos und Theater bald wieder offen, Innen-Konzerte wieder möglich

Voraussetzung sind ein Sitzplan und eine feste Ordnung nach dem „Schachbrettmuster“ (jeweils ein freier Platz zwischen jedem Gast). Dies würde dem Schauspielhaus und den freien Dortmunder Theatern, dem Cinestar und den Programmkinos wie Roxy oder Schauburg, aber auch Konzertstätten wie FZW oder Domicil wieder Veranstaltungen mit Publikum erlauben.

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Würde Dortmunds Inzidenz weiter sinken, träte Stufe 2 (50-35,1) in Kraft. Innen-Veranstaltungen dürften dann bis zu 500 Besucherinnen und Besucher haben. Ab einer Inzidenz von unter 35 dürften 1000 Menschen mit negativem Test kommen.

Tanzen im Club wäre in knapp drei Monaten wieder erlaubt

Ab dem 1.9. wären dann Musikfestivals erlaubt – mit höchstens 1000 Besuchern, mit Test, genehmigtem Konzept und auch nur dann, wenn landesweit die Inzidenz auch unter 35 liegt. Das kommt zu spät für Dortmunds größtes Festival Juicy Beats, das offiziell abgesagt worden ist.

Der 1. September ist auch für Clubs und Diskotheken sowie für Jahrmärkte und Stadtfeste als Orientierungspunkt genannt worden.

Ab Inzidenz 50 bis 35 dürfen Schwimmbäder, Fitnessstudios und weitere Freizeitanlagen mit Auflagen öffnen. Es dürften sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten mit Test treffen. Restaurants und Kneipen in Dortmund dürften ihre Innenbereiche für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene wieder öffnen.

Unklarheit in einigen Punkten

Einige Punkte schaffen Verwirrung. So darf sich beispielsweise ein Dortmunder Chor („nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb“) schon jetzt wieder treffen. Singen ist aber erst ab einer stabilen Inzidenz unter 50 erlaubt.

Unklar bleibt außerdem die Unterscheidung zwischen „privaten Veranstaltungen (ohne Partys)“ und „Partys“. Letztere wären erst im letzten Schritt mit außen bis zu 100 und innen bis zu 50 Gästen, jeweils mit Test ohne Abstand, möglich. Eine „private Veranstaltung“ ist aber mit der gleichen Personenanzahl schon in Stufe 2 vorgesehen.

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