Inzidenz in Dortmund stabil unter 100: Diese Lockerungen gelten ab sofort

Coronavirus

Mit dem heutigen Donnerstag (27.5.) greifen in Dortmund einige entscheidende Lockerungen der Corona-Regeln. Sie betreffen unter anderem die Gastronomie und Corona-Tests. Ein Überblick.

Dortmund

, 27.05.2021, 09:01 Uhr / Lesedauer: 1 min
In Dortmund gibt es seit Donnerstag (27.5.) zahlreiche Lockerungen.

In Dortmund gibt es seit Donnerstag (27.5.) zahlreiche Lockerungen. © picture alliance/dpa

Seit Donnerstag (27.5.) greift die „Corona-Notbremse“ in Dortmund nicht mehr: Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Mittwoch (19.5.) unter 100 - das gilt als „stabil“ und ist die Voraussetzung für Lockerungen.

Damit gilt nun wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und das bringt einige gravierende Lockerungen mit sich. Am größten dürfte die Freude wohl bei den Gastronomen sein.

Außengastronomie erlaubt - gewisse Voraussetzungen

Denn die Außengastronomie darf wieder öffnen - auf dem Alten Markt stehen bereits hunderte Tische für Gäste bereit: Voraussetzung, um dort Platz zu nehmen, ist ein Nachweis, dass man genesen, geimpft oder negativ getestet ist.

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Vorgeschrieben ist zudem ein fest zugewiesener Sitz- oder Stehplatz sowie die Aufbewahrung der Kontaktdaten der Gäste - für eine eventuelle Rückverfolgung im Ansteckungsfall.

Bevor man sich auf den Weg zu einem Restaurant macht, lohnt aber ein Anruf oder ein Blick auf die Internetseite. Denn nicht jeder Betrieb öffnet sofort wieder. Es gibt durchaus Gründe, die für Zurückhaltung sprechen, beispielsweise die Personalplanung: Ein Gastronom aus der City warnt vor „Schnellschüssen“.

Corona-Tests sind nun länger gültig

Eine wichtige Änderung gibt es zudem für die Vorlage eines negativen Corona-Tests, der aktuell noch fürs Shoppen nötig ist: Dieser darf statt 24 Stunden nun bis zu 48 Stunden alt sein. Seit Mitternacht ist zudem die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr gültig.

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Zudem gibt es Lockerungen, was Treffen mit anderen angeht: Im privaten Bereich gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Im öffentlichen Raum ist das Zusammentreffen von Personen des eigenen Hausstandes mit mehreren Personen aus einem andern Hausstand bis insgesamt maximal fünf Personen wieder zulässig. Kinder bis zu 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet.

Weitere Lockerungen, die Hallen- und Freibäder, den Zoo, Sportveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Museen, den Friseurbesuch oder Seniorenbegegnungsstätten betreffen, haben wir hier im Detail zusammengefasst.

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