Stadt Dortmund kündigt Corona-Lockerungen für diese Woche an

Inzidenz unter 100

Die Stadt Dortmund kündigt an, dass für Donnerstag (27.5.) wohl das Ende der „Corona-Notbremse“ ansteht. Dann verändern sich viele Regelungen in der Stadt.

Dortmund

, 25.05.2021, 12:09 Uhr / Lesedauer: 5 min
Außengastronomie auf dem Alten Markt in Dortmund

Außengastronomie auf dem Alten Markt in Dortmund: Nach mehr als einem halben Jahr wird das wohl bald wieder möglich sein. © Kevin Kindel

Ab Donnerstag (27.5.) ist die „Corona-Notbremse“ bei weiterhin niedriger 7-Tages-Inzidenz unter 100 für Dortmund Geschichte. Damit fallen dann die bundeseinheitlichen Einschränkungen aus dem Infektionsschutzgesetz weg und es gilt wieder die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wie die Stadt Dortmund am Dienstag (25.5.) mitteilt. Aktuell liegt Dortmunds Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 70,4.

Die Lockerungen werden insbesondere in folgenden Bereichen spürbar werden: Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt komplett. Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen. Im öffentlichen Raum ist das Zusammentreffen von Personen des eigenen Hausstandes mit mehreren Personen aus einem andern Hausstand bis insgesamt maximal fünf Personen wieder zulässig.

Comeback der Außengastronomie nach fast sieben Monaten

Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – als ein Hausstand.

Sofern ein Test Voraussetzung für die Nutzung eines Angebotes ist, darf dieser künftig 48 statt bisher 24 Stunden alt sein. Die Außengastronomie darf für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zuzuweisen. Die Mindestabstände für das Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum gelten auch hier. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang aufbewahrt werden.

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Die Erleichterung gilt auch für die gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt. Unter besonderen Voraussetzungen, etwa im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmenden in Innenräumen erfolgen.

Beim Sport gibt es Erleichterungen für alles, was unter freiem Himmel stattfindet: Der Kontaktsport auf Außensportanlagen ist nun möglich für Trainingsgruppen aus bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren plus zwei Übungsleitern. Einzelne Trainingsgruppen dürfen sich dabei nicht vermischen. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt. Genesene und geimpfte Personen zählen in der Rechnung nicht mit. Für Erwachsene gilt die Rechnung der normalen Kontaktbeschränkungen.

Kontaktloser Sport mit mehr als 20 Menschen möglich

Der kontaktlose Sport auf Außensportanlagen ist möglich für 20 Personen ohne Altersbeschränkung einschließlich Übungsleiter. Auch hier zählen Genesene und Geimpfte nicht mit. Leistungs- und Berufssport sind wie gehabt weiterhin möglich.

Die Hallenbäder bleiben für öffentliches Schwimmen weiter geschlossen. Ausgenommen sind der Schul- und Leistungssport sowie berufsbezogene Schwimmprüfungen. Schwimmunterricht für bis zu fünf Kinder ist ebenfalls erlaubt.

Freibäder können fürs Sportschwimmen (im Verein) sowie Schwimmunterricht für bis zu 20 Kinder öffnen. Dabei gilt eine Begrenzung auf 12 Personen pro Bahn bei einem 25-Meter-Becken oder auf 24 Personen pro Bahn bei einem 50-Meter-Becken. Die Liegewiesen bleiben geschlossen.

Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021 per Ratsbeschluss geschlossen. Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50. Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.

Konzerte mit bis zu 500 Zuschauern

Zuschauer haben wieder Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Die Auslastung ist auf 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens aber 500 geimpfte, getestete oder genesene Personen begrenzt. Es herrscht Sitzplatzpflicht, die Kontaktdaten der Zuschauer müssen sitzplatzscharf erfasst werden. Eine Einschränkung gibt es für Wettbewerbe in länderübergreifenden Profiligen (etwa der Ligabetrieb des BVB): Hier dürfen Zuschauer nicht zugelassen werden.

Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit sind Konzerte und Aufführungen im Freien wieder möglich. Ähnlich wie beim Sport gilt auch hier eine Obergrenze von 500 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauern auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.

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Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

Die städtischen Museen werden ab Dienstag (1.6.) ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher vorab ein Zeitfenster buchen (www.dortmunder-museen.de). Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark. Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird voraussichtlich erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung „Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall“ wieder öffnen.

Keine Testpflicht für den Zoobesuch

Zoobesucher benötigen keinen negativen Corona-Test mehr. Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder für eine beschränkte Personenanzahl wieder geöffnet.

Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum Mondo Mio wieder. Das Agard-Naturschutzhaus und das Regenbogenhaus nehmen ihr Outdoor-Programm wieder auf. Im Park wird es für maximal 500 Personen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, wieder Veranstaltungen geben.

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Bis zum Montag (31.5.) findet weiterhin Wechselunterricht statt. Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab Montag alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiter. Die Ganztagsbetreuung kann dann ebenfalls ab Montag wieder starten.

Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Schulmensen, Bistros und Kioske dürfen wieder öffnen. Der Sportunterricht kann ab 31. Mai und bei stabiler Inzidenz unter 100 wieder in vollem Umfang erteilt werden, allerdings im Freien. Nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter kann davon abgewichen werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Die Tagesbetreuung für Kinder läuft bereits seit dem 17. Mai und auch weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet, die Kinder werden in den Kitas weiterhin in getrennten Gruppen betreut, und die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert.

Keine Terminbuchung mehr fürs Shopping nötig

Die Jugendfreizeitstätten ermöglichen Kindern und Jugendlichen weiterhin Indoor-Angebote für höchstens fünf junge Menschen bis einschließlich 18 Jahre, Outdoor-Angebote für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis einschließlich 18 Jahre, digitale Angebote sowie Kreativangebote zum Mitnehmen.

Im Keuninghaus hat der Kinder- und Jugendbereich bereits wieder mit Einschränkungen geöffnet. Mit Open-Air-Konzerten und Ausstellungen startet dort demnächst auch das Kulturprogramm wieder.

Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte und weitere) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung. Die Testpflicht bleibt, gilt aber nicht für Geimpfte und Genesene. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 Quadratmeter auf eine Person pro 20 Quadratmeter gelockert.

Keine generelle Testpflicht für Friseurbesuche

Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests oder ein Impf-/Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kunden bei der Behandlung nicht dauerhaft eine Maske tragen. Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.

Das Wilhelm-Hansmann-Haus und die städtischen Seniorenbegegnungszentren werden ab Montag (31.5.) wieder öffnen und Corona-konforme Programme anbieten.

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Bei Beerdigungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30. Hier gelten, ebenso wie bei standesamtlichen Trauungen, die oben genannten Kontaktbeschränkungen, die Mindestabstände dürfen allerdings von nahen Angehörigen unterschritten werden, sofern die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist.

Der sogenannte „Beerdigungskaffee“ ist noch nicht wieder möglich. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden, im Freien ab 25 Personen eine Alltagsmaske. Es empfiehlt sich, beim jeweiligen Standesamt bzw. der Friedhofsverwaltung nachzufragen, ob im Rahmen des Hausrechts weitergehende Einschränkungen gelten.

Weitere Lockerungen möglich, wenn die Inzidenz weiter sinkt

Weitere Lockerungen wird es erst geben, wenn die 7-Tages-Inzidenz nachhaltig unter 50 gefallen ist: Zusammenkünfte sind dann wieder mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten möglich, die Innengastronomie öffnet, die Liegewiesen der Freibäder dürfen genutzt werden und Sport in Innenräumen wird möglich.

Auch Zuschauer können dann wieder Innenräume von Sportstätten betreten. Theater, Kinos und Konzerthäuser öffnen für Getestete, Geimpfte und Genesene, im Handel entfällt die Testpflicht vollständig, Trödel- und Spezialmärkte sind unter Auflagen möglich, ebenso private Feiern mit 100 Gästen im Freien und 50 Gästen in geschlossenen Räumen.

Die Stadt Dortmund mahnt aber: „Bis dahin ist es noch ein langer Weg und es gilt, alle Anstrengungen zu bündeln, um das weitere Absinken der Infektionszahlen sicherzustellen, damit es ein schöner Sommer 2021 werden kann.“

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