Das sagt Innenminister Ralf Jäger zum NWDO-Verbot
Nach Gerichtsurteil
Das Verbot der Neonazi-Gruppe "Nationaler Widerstand Dortmund" ist rechtens. Jetzt hat Innenminister Ralf Jäger auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster reagiert: Das Innenministerium werde nach diesem Beschluss nicht nachlassen und weiter "genau hinsehen".

Der NWDO bleibt verboten. Innenminister Ralf Jäger sagt, er habe die Ideologie "mancher Verblendeter" genau im Visier.
Das Urteil der Oberverwaltungsrichter hat unmittelbar keine Folgen für ein Verbot der Partei "Die Rechte", die im Herbst 2012 wenige Wochen nach dem NWDO-Verbot gegründet worden ist. NWDO-Mitglieder besetzen in der Nazi-Partei wichtige Ämter. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien gehalten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu respektieren. Parteien, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung, sondern auch ein Auftreten in kämpferischer und aggressiver Weise zu diesem Zwecke können ein Verbot untermauern.
, zuletzt äußerte sich in Dortmund Oberbürgermeister auch Ullrich Sierau dazu. Verbotsanträge können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung als Verfassungsorgane stellen. Beim NWDO war das anders: Diese verfassungsfeindliche Organisation ist auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Vereinsgesetzes verboten worden.