Klage abgewiesen: Nationaler Widerstand bleibt verboten

Neonazi-Gruppe

Die rechtsextreme Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ (NWDO) bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage von sechs ehemaligen Mitgliedern abgewiesen. Diese Entscheidung hatte sich bereits während der mündlichen Verhandlung im Dezember abgezeichnet.

MÜNSTER/DORTMUND

07.01.2015, 09:21 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Partei "Die Rechte" forderte in der Vergangenheit wiederholt die Aufhebung des NWDO-Verbots - etwa auf ihrer Demo durch den Dortmunder Westen am 1. Mai. Die Bundesregierung sieht in der Partei ein Sammelbecken der verbotenen Kameradschaftler.

Die Partei "Die Rechte" forderte in der Vergangenheit wiederholt die Aufhebung des NWDO-Verbots - etwa auf ihrer Demo durch den Dortmunder Westen am 1. Mai. Die Bundesregierung sieht in der Partei ein Sammelbecken der verbotenen Kameradschaftler.

. Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verherrliche den Nationalsozialismus, hieß es in der Begründung. Sechs Mitglieder des Nationalen Widerstands hatten daraufhin Klage erhoben. Diese war jedoch zum Scheitern verurteilt, noch ehe die Richter sich überhaupt mit inhaltlichen Fragen auseinander setzen mussten.

Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Klage bereits aus formalen Gründen für unzulässig. Weil nämlich an keiner Stelle niedergeschrieben sei, dass die klagenden sechs Mitglieder den vertretungsberechtigten Vorstand des NWDO darstellten. Eine Satzung sei zu keiner Zeit vorgelegt worden. Deshalb hätten sämtliche zum Verbots-Zeitpunkt existierenden Mitglieder gemeinsam klagen müssen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Allerdings haben die Kläger noch die Möglichkeit, gegen diese Nicht-Zulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

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