2G im Zoo Dortmund – das sind die aktuellen Regeln für Besucher

Corona-Pandemie

Geimpft oder Genesen: Um Eintritt zu erhalten, müssen jetzt auch Zoo-Besucher in Dortmund einen 2G-Nachweis erbringen – in Teilen des Zoos besteht außerdem Maskenpflicht. Diese Regeln gelten jetzt.

Dortmund

, 18.11.2021, 13:56 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Dortmunder Zoo gilt jetzt, wie in anderen städtischen Einrichtungen wie etwa dem Westfalenpark, die 2G-Pflicht. Das heißt, um Einlass zu erhalten, müssen Besucher entweder gegen Das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sein.

Unter 18-Jährige, Schwangere sowie Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, können den Zoo mit einem entsprechenden Testnachweis besuchen.

Die 2G-Nachweise sollen im Dortmunder Zoo am Eingang kontrolliert werden, wie es in einer Mitteilung heißt. Innerhalb des Zoos gelte währenddessen trotz 2G-Pflicht weiterhin die Maskenpflicht in den Kassenbereichen, den Toilettenanlagen und in den Tierhäusern.

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Die Tierhäuser seien grundsätzlich geöffnet. Doch es gibt Ausnahmen: Sowohl das Amazonashaus als auch das Regenwaldhaus „Rumah hutan“ müssen aufgrund von unzureichenden Belüftungsmöglichkeiten und der Ansteckungsgefahr für die Menschenaffen vorerst geschlossen bleiben. Der Zoo ist derzeit täglich von 10 bis 16.30 Uhr geöffnet.

2G-Regel gilt auch für Jahreskarten- und Dortmund-Pass-Inhaber

Im Westfalenpark und den städtischen Hallenbädern sollen die 2G-Nachweise ebenfalls bereits am Eingang überprüft werden. Das gelte auch für Inhaber und Inhaberinnen von Jahreskarten oder dem Dortmund-Pass.

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