
© Jura Weitzel
Corona-Lockerungen für Kontaktsport: Was jetzt erlaubt ist - und was nicht
Coronavirus
Für welche Bereiche gilt die neue Corona-Schutzverordnung? Was macht sie möglich? Was bedeutet sie für den Wettkampfbetrieb? Und wie sind die Auflagen zu verstehen? Hier erfahren Sie es.
Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt ab 30. Mai. Sie sieht weitere Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport vor, die Möglichkeit, etwa Kontaktsport zu betreiben und Turniere zu veranstalten - alles unter Auflagen. Das sind die Details.
? Was steht in der neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung?
Es ist noch nicht alles wie in der Vor-Corona-Zeit, aber es gibt weitere Lockerungen von Beschränkungen, die die Corona-Schutzverordnung regelt. Sport mit Körperkontakt bleibt grundsätzlich zwar verboten, aber die Ausnahmen werden weitreichender. So ist ab 30. Mai Outdoor-Kontaktsport in bestimmten Gruppenzusammensetzungen ohne Mindestabstand, aber unter weiteren Auflagen zulässig.
? Wo steht das?
Der Gesetzestext kombiniert hier die speziellen Bedingungen für den Sportbetrieb (Paragraf 9) mit den allgemeinen Kontaktbeschränkungen (Paragraf 1). Hier heißt es: „Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf.“ Auf der Internetseite des Landes NRW heißt es: „Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.“ Wer also zu diesen Gruppen zählt, darf Kontaktsport ausüben.
? Bedeutet das, dass beispielsweise zehn Fußballer wieder miteinander kicken dürfen?
Ja! Eine Gruppe von zehn Personen darf sich auf öffentlichen Sportanlagen wieder treffen und sich Zweikämpfe mit Körperkontakt liefern. Das bestätigte auch die Pressestelle der Staatskanzlei. Eine Mannschaft dürfte also auf einer Sportanlage wieder getrennt voneinander zum Beispiel in zwei Zehner-Gruppen spielen, die sich nicht begegnen dürfen. Aber es gibt auch weitere Auflagen.
? Welche Auflagen sind das?
Das Land schreibt als Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist. Vereine sollten also Listen führen, wer mit wem Kontaktsport betrieben hat. Auch ein Hygienekonzept, wörtlich „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern“, ist weiterhin notwendig.
? Wann muss man den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten?
Die Lockerung ist nicht das Aus für die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern, die Bund und Länder erst kürzlich bis 29. Juni verlängert haben. Außerhalb zulässiger Gruppen ist der Mindestabstand weiterhin einzuhalten. Abstand müssen also Mannschaften zum Beispiel bei einer Besprechung weiterhin halten.
? Was gilt für Hallensport?
Hallensport betrifft die Verordnung nicht. In Hallen dürfen Sportler erstmal weiter nur kontaktfrei trainieren. Verlagert eine Handball- oder Basketballmannschaft aber ihr Spiel auf eine Freiluftanlage, ist es unter Einhaltung der Regeln gestattet.
? „Unvermeidbarer Körperkontakt“ ist weiterhin untersagt, heißt es - was ist darunter zu verstehen?
Der Ausdruck in der Pressemitteilung des Landes hat für viel Verwirrung gesorgt. Auf Nachfrage antwortet ein Sprecher der Staatskanzlei: „Im Freien ist auch die nicht-kontaktfreie Ausübung von Sport ohne Mindestabstand für Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, für Verwandte oder für Gruppen von maximal zehn Personen zulässig. Ein Beispiel hierbei ist etwa ein Fußballspiel auf der Wiese mit fünf gegen fünf Spielerinnen/Spielern. Entscheidend hierbei ist immer die Einhaltung der vorgenannten Schutzmaßnahmen.“ Anders, als man vermuten könnte, seien mit „unvermeidbarem Körperkontakt“ keine Kampfsportarten wie Ringen und Boxen gemeint. Sie habe zur Betonung gedient, dass weiter nur unter strengen Auflagen Kontaktsport möglich ist.
? Was ist mit Umkleiden und Duschen?
Duschen und Umkleiden dürfen wieder öffnen, wenn Vereine Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregeln ergreifen sowie für Desinfektionsmöglichkeiten und regelmäßige Reinigung sorgen.
? Sind Wettkämpfe und Turniere zulässig?
Ja, diese sind wieder erlaubt. Im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts erlaubt. Nur wer das einholt, darf Wettkämpfe veranstalten. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
? Welche Auflagen gibt es für Sportveranstaltungen?
Es gibt mehrere Pflichten, die Ausrichter von Wettkämpfen erfüllen müssen: Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, zur besonderen Infektionshygiene durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten, eventuell Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes. Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept müssen Vereine den Gesundheitsämtern vorab vorlegen, die eine Änderung des Konzepts verlangen dürfen.
? Dürfen Zuschauer wieder an eine Sportanlage?
Auch das ist wieder möglich. Allerdings begrenzt das Land die Zahl der Zuschauer bei Trainings- und Wettbewerbsbetrieb auf 100 Menschen und verlangt ein Hygienekonzept. Zum Beispiel könnten die 100 Zuschauer auf der Anlage spezielle Plätze zugewiesen bekommen. Geregelt sein muss etwa auch die Abstandshaltung in Warteschlangen.
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Sportler durch und durch, der auch für alle Sportarten außerhalb des Fußballs viel übrig hat. Von Hause aus Leichtathlet, mit einer Faszination für Extremsportarten, die er nie ausprobieren würde. Gebürtig aus Schwerte, hat volontiert in Werne, Selm, Münster und Dortmund.
