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Mühsamer Corona-Schulstart in Haltern: Impfen, Quarantäne und Masken
Corona-Regeln
Die Corona-Pandemie erschwert den Schulbeginn. In Halterns Schulen herrschen strenge Vorgaben für das neue Schuljahr. Am Präsenzunterricht wird festgehalten. Die Regeln in der Übersicht.
Am Mittwoch (18. August) beginnt das neue Schuljahr. Auch in Haltern gelten die neuen Corona-Regeln, die das Schulministerium NRW vor Kurzem bekannt gegeben hat. Danach greifen in der Klasse neue Quarantäne-Bestimmungen. Im Falle eines positiven Tests müssen außer dem Infizierten nicht mehr alle Mitschüler oder Lehrkräfte zu Hause bleiben, sondern nur die Personen, die in unmittelbarer Nähe des oder der Infizierten saßen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Platznachbarn geimpft sind und keine Symptome zeigen.
Corona-Schnelltests ab Oktober kostenpflichtig – auch für Lehrer
Damit das ganze Schuljahr 2021/22 in Präsenz unterrichtet werden kann, bleiben außerdem die Regeln zum Hygiene- und Infektionsschutz bestehen. Von den verpflichtenden zwei Schnelltests pro Woche sind Geimpfte und Genesene befreit. Für die Grund- und Förderschüler in Haltern bleibt es beim Lolli-Schnelltests. In den weiterführenden Schulen bei Selbsttests.
Weil ab dem 10. Oktober das Angebot kostenloser Schnelltests endet, müssen alle Lehrkräfte, die nicht geimpft oder genesen sind, den Test vom 11. Oktober an selbst bezahlen. Für die nicht geimpften volljährigen Schülerinnen und Schüler des Hans-Böckler-Berufskollegs und des Joseph-König-Gymnasiums bleiben die Testungen allerdings kostenfrei.
Maskenpflicht im Klassenzimmer zum Schulstart
In den Klassenzimmern sind Schüler und Lehrer weiterhin zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet, auch wenn sie genesen oder geimpft sind. Auf dem Pausenhof darf die Maske abgenommen werden – im Sportunterricht nur, wenn die Abstände eingehalten werden können.
„Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, sagte die Schul- und Bildungsministerin von NRW, Yvonne Gebauer, über die Tragepflicht.
Keine Impfpflicht für Teilnahme am Unterricht
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Eine Impfung ist aber weiterhin keine Voraussetzung, um in Haltern am Unterricht teilnehmen zu können.

Die Bildungsministerin von NRW, Yvonne Gebauer, über eine Impfpflicht an Schulen: „Jede Impfung bleibt eine ganz persönliche Entscheidung.“ © dpa
„Jede Impfung bleibt eine ganz persönliche Entscheidung“, so die Ministerin. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) auch die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Hygieneregeln, Abstandhalten und Lüften weiterhin einzuhalten.
Grundschulleiter schlagen wegen Delta-Variante Alarm
Beim Lüften sollen Luftfilter-Anlagen unterstützen, für die das Land den Schulträgern Millionenbeträge zur Verfügung stellt. Allerdings profitieren davon nur Klassenräume, die sich nicht richtig belüften lassen. Die Halterner Grundschulleiter schlugen deswegen zuletzt auch schon Alarm: Den Schülern drohe ein kalter Herbst.
Keine Kontrollpflicht durch die Schulen bei Urlaubsrückkehrern
Für diejenigen Schüler, die kurz vor Schulstart aus dem Ausland zurückkommen, gilt durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes eine Nachweispflicht. Die Urlaubsrückkehrer müssen mit einem Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis belegen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.
Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, wird nicht durch die Halterner Schulen kontrolliert. Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung auch weiterhin.
Einschulungsfeiern möglich – Schulfahrten erlaubt
Schulneulinge dürfen sich grundsätzlich auf Einschulungsfeiern freuen. Die Teilnehmer müssen allerdings auch hier Masken tragen und den Mindestabstand einhalten. Außerdem muss eine einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden gesichert sein.
Über Klassenfahrten im In- und Ausland können die Halterner Schulen in eigener Verantwortung selbst entscheiden. Für das Schuljahr 2021/2022 muss das Infektionsgeschehen am Standort der Schule und am Zielort dies zulassen.
Ist passionierter und aktiver Sportler aus dem schönen Bergischen Land und seit 2011, ursprünglich wegen des Studiums, im Ruhrgebiet unterwegs. Liebt die Kommunikation mit Menschen im Allgemeinen und das Aufschreiben ihrer Geschichten im Speziellen.
