Welche neuen Corona-Regeln gelten ab Dienstag in Dortmund?

Neue Corona-Schutzverordnung

In NRW gelten ab Dienstag (28.12.) neue Corona-Regeln. Diese bringen auch Einschränkungen für Geimpfte und Genesene mit sich. Doch wie werden die Regeln in Dortmund umgesetzt? Eine Übersicht.

Dortmund

, 27.12.2021, 18:15 Uhr / Lesedauer: 2 min
In vielen Einrichtungen ist auch weiterhin nur der Zutritt für Menschen mit 2G-Nachweis gewährt. Zum Teil wird zudem auch noch ein negativer Corona-Test benötigt.

In vielen Einrichtungen ist auch weiterhin nur der Zutritt für Menschen mit 2G-Nachweis gewährt. Zum Teil wird zudem auch noch ein negativer Corona-Test benötigt. © dpa

Eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW tritt am Dienstag (28. Dezember) in Kraft. Damit gehen neue Corona-Regeln einher, die auch gewisse Einschränkungen für Geimpfte und Genesene mit sich bringen. Die Stadt Dortmund hat in einer Pressemitteilung die neuen Corona-Regeln zusammengefasst.

Demnach gelten Kontaktbeschränkungen künftig auch für Geimpfte und Genesene. Während nicht-immunisierte Menschen sich nur innerhalb des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei weiteren Menschen treffen dürfen, dürfen sich Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen treffen.

Wenn nicht-immunisierte Menschen mit Geimpften zusammenkommen, gelten für die gesamte Gruppe die strengeren Regeln für Nicht-Immunisierte.

2G-plus für Sport und Wellness – mit einer Ausnahme

Für Sport und Wellness in Innenräumen – darunter fallen Turn- und Sporthallen, Schwimmbäder, Eishallen, Saunen, Sonnen- und auch Fitness-Studios – gilt die 2G-plus-Regel. Es wird also zusätzlich zum Impf-Nachweis auch noch ein negativer Schnelltest benötigt, der nicht älter 24 Stunden ist. Ein PCR-Test wird bis 48 Stunden nach der Testung akzeptiert.

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Für nicht-geimpfte oder -genesene Schüler gilt hierbei jedoch eine Ausnahme: Für sie reicht bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten das Vorzeigen eines negativen Schnelltests, um mit immunisierten Menschen gleichgestellt zu werden – diese Ausnahme gilt bis einschließlich 9. Januar 2022. Für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gilt diese Ausnahme auch, sogar bis einschließlich 16. Januar 2022.

Für Teilnehmer an Profiligen oder an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, reicht übergangsweise als Ersatz der Immunisierung eine PCR-Testung.

Beim Sport im Außenbereich besteht weiterhin die 2G-Regel. Überregionale Sportveranstaltungen finden ab sofort zudem ohne Zuschauer statt.

Tierhäuser im Zoo wieder geschlossen

Zoobesuche sind laut Stadt ab 16 Jahren weiterhin nur mit einem 2G-Nachweis möglich. Zudem werden ab Dienstag (28.12.) auch die Tierhäuser wieder geschlossen. Bis zum 9. Januar reicht es für Schüler bis einschließlich 15 Jahre aus, einen negativen Schnelltest vorzuzeigen. Der Zoo appelliert zudem an die Einhaltung der Abstandsregeln beim Besuch.

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Auch die Regeln im Westfalenpark ändern sich nicht. Für Menschen ab 16 Jahren gilt die 2G-Regel, und auch hier dürfen nicht-geimpfte und -genesene Schüler bis einschließlich 15 Jahre und bis zum 9. Januar mit negativem Schnelltest rein.

Zudem wird dort das Tragen einer Maske dringend empfohlen, das ist beim Winterleuchten sogar verpflichtend. Es werde Kontrollen am Eingang sowie während der Veranstaltung auf dem Gelände geben. Weitere Infos gibt's auf der Seite des Westfalenparks oder auch an den Kassen.

Besuch im Botanischen Garten ohne Test

Im Botanischen Garten Rombergpark besteht hingegen keine Testpflicht, da der Park für jedermann frei zugänglich ist. Aber: Die Pflanzenschauhäuser bleiben weiterhin geschlossen.

Wie sieht es beim Besuch von Museen, Theater, aber auch von Konzerten und Ausstellungen oder auch von Kino und Lesungen aus? Auch dort ist der Zutritt nur Geimpften oder Genesenen gestattet.

Diese Regelung gilt zudem auch weiterhin für den Besuch von Märkten und den Einzelhandel (außer für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Supermärkte), für Gastronomie, Spielhallen und touristische Übernachtungen.

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