„Verfassungsfeind“: Rechter OB-Kandidat muss Waffenschein abgeben

Polizei

Vor zwei Jahren hat der Oberbürgermeister-Kandidat der Partei Die Rechte einen Waffenschein beantragt. Nachdem sein neues Engagement bekannt wurde, will die Polizei den Schein zurück haben.

Dortmund

, 07.08.2020, 16:23 Uhr / Lesedauer: 1 min
Demo mit einem Plakat der Partei Die Rechte in Dortmund.

„Der Landesverband NRW der Partei Die Rechte ist vor allem ein Sammelbecken von Neonazis, die aus verbotenen Kameradschaften kommen“, heißt es vom Verfassungsschutz. © Oliver Schaper

Bernd Schreyner tritt für die Partei Die Rechte als Oberbürgermeister-Kandidat bei der Wahl im September an. Seit dem Jahr 2018 besitzt er einen kleinen Waffenschein zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Das soll nicht mehr lange der Fall sein: Die Dortmunder Polizei fordert den Schein jetzt zurück.

Bernd Schreyner kandidiert für Die Rechte um das Amt des Dortmunder OB.

Bernd Schreyner kandidiert für Die Rechte um das Amt des Dortmunder OB. © RN-Archiv

Damals, 2018, „war er nicht Mitglied der Partei Die Rechte, sondern der AfD“, heißt es auf Anfrage von der Polizei Dortmund. Schreyners neue Partei verfolge belegbar Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. „Sie nimmt eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber den Grundsätzen der Verfassung ein“, so die Polizei.

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Der Verfassungsschutzbericht für 2019 stuft die Partei als antisemitisch und fremdenfeindlich ein. Für die Polizei bedeutet das: „Damit ist Herr Schreyner ungeeignet für das Führen von Waffen, weil er die dafür erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.“

„Waffen gehören nicht in die Hände von Verfassungsfeinden“

Weiter teilt die Behörde mit: „Waffen gehören grundsätzlich nicht in die Hände von Verfassungsfeinden. Das Polizeipräsidium Dortmund überprüft daher grundsätzlich, ob Verfassungsfeinde über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.“ Die Polizei beruft sich dazu auf das Waffengesetz und eine bestehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr.

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