So geht es jetzt für die Hannibal-Mieter weiter

Nach Hochhaus-Räumung

Es wird Wochen, wenn nicht sogar Monate dauern, bis die Bewohner der über 400 Wohnungen des Dorstfelder Hannibals wieder in ihr Heim zurückkehren dürfen. Wo kommen sie bis dahin unter? Und welche Rechte haben sie gegenüber ihrem Vermieter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

DORSTFELD

, 22.09.2017, 13:01 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ein junger Mieter vor dem geräumten Hannibal in Dorstfeld.

Ein junger Mieter vor dem geräumten Hannibal in Dorstfeld.

Seit der riesige Wohnkomplex am Vogelpothsweg am Donnerstag Hals über Kopf geräumt werden musste, sind die rund 800 Mieter des Hannibal ohne Heim. Während die große Mehrzahl von ihnen in der Nacht zu Freitag bei Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten unterkam, mussten über 100 Mieter auf den Feldbetten der Notunterkunft in der Helmut-Körnig-Halle schlafen - doch das war lediglich eine Nothilfe für die erste Nacht.

Wie lange wird der Hannibal noch gesperrt sein?

Das weiß momentan noch keiner. Laut Stadt bestehen so schwerwiegende Brandschutzmängel, dass eine "Gefahr für Leib und Leben" besteht. Sie seien nicht kurzfristig zu beseitigen, sondern nur durch umfangreiche Umbauten (die genauen Mängel aus Sicht der Stadt finden Sie hier). Planungsamtsleiter Ludger Wilde sprach von Wochen und Monaten. Bei der Behebung der Mängel sieht die Stadt ausschließlich den Vermieter in der Pflicht. Sie selbst wird keinerlei Arbeiten am Haus durchführen.

Hier berichtet Ludger Wilde über die Lage:

 

Wo kommen die obdachlosen Hannibal-Mieter nun unter?

Die Stadt will Hannibal-Bewohnern kurzfristig Ausweichwohnungen bereitstellen. Sie selbst hat Zugriff auf 59 freie Wohnungen im Stadtgebiet, ausreichend für 100 bis 150 Menschen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommen weitere Wohnungen, die Wohlfahrtsverbände und private Wohnungsunternehmen bereitstellen.

Sollte das nicht reichen, wird die Stadt die ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der alten Frenzelschule in Hörde reaktivieren. Freie Kapazitäten gebe es auch noch in der Flüchtlingsunterkunft an der Breisenbachstraße in Oestrich, erklärte Sozialamtsleiter Jörg Süshardt. Damit könnten problemlos alle Betroffenen versorgt werden.  

Gefragt sind langfristig vor allem preiswerte Wohnungen. Rund 500 der 800 Hannibal-Bewohner beziehen Sozialleistungen, berichtete Süshardt. Mit Blick auf die Notunterkunft in der Körnig-Halle hat die Stadt das Ziel, dass dort spätestens am Samstag alle wieder ausziehen können. 

Betroffene Mieter können sich an zwei Infopunkten der Stadt melden - an der Körnig-Halle und vor dem Hannibal selbst, und zwar Freitag (9 - 20 Uhr), Samstag (9 - 20 Uhr) und Sonntag (10 - 14 Uhr). Telefonisch steht die zentrale Nummer der Stadtverwaltung zur Verfügung: (0231) 50-0.

Und was ist mit den Möbeln und Habseligkeiten in den versiegelten Wohnungen?

Die Stadt wird den Mietern in der kommenden Woche die Möglichkeit bieten, in Begleitung alles aus den Wohnungen zu holen, was gewünscht ist - bis hin zum kompletten Mobiliar. Fahrdienste werden dabei helfen, ihre Habseligkeiten aus ihren jetzt gesperrten Wohnungen abzutransportieren. Für komplette Umzüge prüfe die Stadt die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu gewähren. 

Welche Rechte haben die Hannibal-Mieter jetzt gegenüber ihrem Vermieter?

Laut Mieterverein ist der Hochhaus-Eigentümer "Lütticher 49 Properties GmbH" (über ihre Hausverwaltung Intown Property Management GmbH) gegenüber den Mieterinnen und Mietern zu einem Schadensersatz verpflichtet, da sämtliche Folgen aus einer Gefahr für Leib und Leben resultierten. Mit dieser Gefahr hatte die Stadt Dortmund die Räumung angeordnet.

Der Mieterverein rät dazu,

  • die bereits gezahlte September-Miete zurückzubuchen
  • ab sofort keine weiteren Mieten mehr zu zahlen
  • die Miete der ersten drei September-Wochen mit ersten Forderungen zu verrechnen
  • den Vermieter schriftlich über diese Schritte zu informieren

Für Vereinsmitglieder übernimmt der Mieterverein den Schriftverkehr. Für alle Betroffenen, die nicht Mitglied sind, wird der Mieterverein kurzfristig auf seiner Internetseite ein Musterschreiben veröffentlichen. Der Mieterverein bietet auch im Zusammenhang mit den städtischen Infopunkten Beratung vor Ort an.

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