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Dortmunder sauer über Fitnesskette: Wenn der Betreiber weiter abbucht
Corona-Lockdown
Ein Dortmunder wirft einer Fitnesskette vor, Kündigungen zu missachten und Verträge zu verlängern. Die Verbraucherzentrale rät, was zu tun ist, wenn das Studio die Beiträge weiter abbucht.
Viele Fitnessstudios hängen die Zeit, in der die Studios wegen des Lockdowns geschlossen waren, kostenlos ans Ende der Vertragslaufzeit. Fristgerechte Kündigungen müssen sie dennoch einhalten. Ein Dortmunder ärgert sich nun darüber, dass das „Fit One“ Dortmund genau dies nicht tun würde – und ist mit seiner Verärgerung nicht alleine.
Vor über einem Jahr schlossen Raphael und seine Freundin aus Dortmund jeweils einen Zwölf-Monats-Vertrag in der Innenstadt-Filiale der Fitnessstudio-Kette „Fit One“ ab. Anfangs seien sie mit dem Studio sehr zufrieden gewesen.
Hygiene im „Fit One“ habe nachgelassen
„Doch im Sommer nach der Wiedereröffnung ließ die Hygiene nach. Die Duschen waren eklig“, sagt Raphael gegenüber unserer Redaktion. Im ganzen Studio habe es nach Urin gerochen. Er habe den Betreiber per Mail darum gebeten, sich um das Problem zu kümmern. Doch er habe keine Antwort erhalten.
Daraufhin hätten Raphael und seine Freundin im Sommer per Brief die Kündigung eingereicht. Ihre Verträge laufen im Februar 2021 aus. Die dreimonatige Kündigungsfrist haben sie dementsprechend eingehalten. „Ich habe eine Kündigungsbestätigung bekommen, meine Freundin aber nicht“, sagt der Dortmunder.
Auf Nachfrage habe „Fit One“ gesagt, die Kündigung habe sie nicht erreicht. Ende Oktober habe Raphaels Freundin erneut gekündigt. „Und trotzdem haben sie den Vertrag bis 2022 verlängert“, meint er. Wieder habe das Studio auf eine telefonische Anfrage nicht reagiert.
Zusätzlich zum Chaos rund um die Kündigung seiner Freundin würde „Fit One“ nicht rechtens mit den Beiträgen der Mitglieder umgehen. „Der Betreiber hängt die Zeit, in der das Studio geschlossen war, hinten dran, aber bucht die Beiträge einfach weiter ab“, sagt Raphael.
„So viel Pulver kann ja keiner essen“
Kunden würde zwar den Monatsbeitrag auf ihr Kundenkonto gutgeschrieben bekommen. Aber: „Damit kann man aber keine Monatsbeiträge bezahlen, sondern nur Merchandise oder Proteinpulver, und so viel Pulver kann ja keiner essen.“
Raphael ist nicht der einzige, der Kündigungsprobleme mit „Fit One“ hat und dem die Art und Weise, wie Beiträge zurückerstattet werden, nicht passt. Auf Facebook hat sich die Gruppe „Geschädigte Mitglieder FitOne bundesweit“ gebildet, in der Nutzer ihren Unmut über die Fitnesskette äußern. Sie zählt über 1300 Mitglieder.
Ihre Vorwürfe gegen „Fit One“ ähneln denen Raphaels: Die Studiokette würde Kündigungen unter den Tisch kehren, die Zeit der Schließung ohne gerechten Ausgleich ans Vertragsende hängen und auf jegliche Anfragen der Kunden nicht reagieren.
Sowohl die „Fit One“-Hauptgeschäftsstelle als auch das Studio in der Dortmunder Innenstadt reagierten nicht auf mehrere Anfragen unserer Redaktion, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Studios hängen Schließungszeit ans Vertragsende
Der Fitnessdiscounter „Fit One“ ist mit dem Konzept, die Lockdown-Monate ans Vertragsende dranzuhängen, nicht alleine. Bei einigen Studios sind diese Monate nach Auslaufen des Vertrags jedoch kostenlos.
So zum Beispiel handhabt es die Kette „FitX“. Das Unternehmen teilt auf Anfrage mit: „Für alle Mitglieder, die ihren Beitrag weiterhin zahlen, gilt, dass sie die verpasste Zeit nach Vertragsende ohne Vertragsbindung kostenlos weiter bei uns trainieren können.“ „John Reed Fitness“ sagt auf Anfrage, bei ihnen laufe es genauso.
Rafael Lech, Leiter der Dortmunder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, sagt auf Anfrage, viele Kunden würden sich über das Verhalten von Fitnessstudio-Inhabern bezüglich der Verträge ärgern. „Die Beschwerden haben zugenommen.“
Mehr Verbraucher-Beschwerden als im März
Im März und April hätten noch viele Kunden auf die Erstattung verzichtet. „Aber jetzt ist es etwas anderes, weil die Studios schon seit dem 2. November geschlossen sind und keiner weiß, wann sie wieder öffnen“, sagt Lech.
Lech meint, er erkläre den Verbrauchern die „komplizierte Sachlage rund um die Verträge und Beitragserstattung mehrfach am Tag.“ Unserer Redaktion schilderte er die „komplizierte Sachlage“ folgendermaßen: „Während einer Corona-bedingten Schließung kann der Fitnessstudiobetreiber die von ihm vertraglich angebotene Leistung nicht erfüllen, deswegen hat er keinen Anspruch auf das Geld der Kunden.“
Wenn der Kunde dennoch zahlt, habe er keinen Anspruch auf die Auszahlung seines Beitrags mehr, sondern nur auf einen Gutschein. Dabei dürfe der Betreiber aber nicht bestimmen, wofür der Gutschein ausgeschrieben wird. Der Betreiber müsse den Kunden fragen, in welcher Form der Kunde den Beitrag ausgeglichen haben will.
Lech rät, Kündigung bestätigen zu lassen
„Ohne Rücksprache mit dem Kunden zu beschließen, dass die Zeit der Schließung dadurch ersetzt wird, dass er nach Auslaufen des Vertrags kostenlos weiter trainieren kann, darf der Betreiber also nicht“, so Lech. Schwierig an diesem Komplex sei jedoch, „dass es keine oberinstanzliche Rechtsprechung“ gebe.
Lech rät den Verbrauchern, den Eingang einer Kündigung immer per Einwurfeinschreiben oder Mail-Antwort bestätigen zu lassen. Dann dürfe der Betreiber den Vertrag nämlich nicht einseitig um die Schließungszeit verlängern.
„Fit One“-Kunde Raphael aus Dortmund ist gespannt, was mit seinem Guthaben passiert, wenn er nicht mehr Mitglied ist. Und er ist sich sicher: „Sollte ich nichts von dem Geld zurückbekommen und sollte das Geld verschwinden, dann werde ich rechtliche Schritte einleiten.“
2000 in Heinsberg geboren, seit 2020 als freier Mitarbeiter bei den Ruhr Nachrichten. Ich studiere Journalistik und Politikwissenschaft in Dortmund. Mit 16 Jahren habe ich meine ersten Erfahrungen im Lokaljournalismus gemacht - und dort fühle ich mich zuhause.
