
© RN-Archiv
Corona-Klage: Dortmunder Fitness-Trainer blitzt bei Gericht ab
Rechtsstreit
Der Dortmunder Fitnesstrainer Simon Hoyden hatte gegen die Corona-Schutzverordnung geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage nun abgelehnt. Hoyden legt allerdings nach.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Mittwoch (25.11.) den Eilantrag des Dortmunder Fitness-Unternehmers Simon Hoyden abgelehnt. Er hatte gegen die Corona-Schutzverordnung geklagt, weil er sich in seinen Grundfreiheiten beschränkt sieht.
Eines der Hauptargumente Hoydens ist, dass die Corona-Verordnung zu tief in Grundrechte wie den Gleichbehandlungsgrundsatz, die Berufs-, die Eigentums- und die Handlungsfreiheit eingreife.
Seit der Schließung der Fitnessstudios am 2. November darf Simon Hoyden seine kontaktfreien Outdoor-Fitness-Kurse nicht mehr anbieten. Damit breche sein Hauptgeschäft weg, hieß es in seiner Klage.
Hoyden kritisiert die Entscheidung des OVG
Das Gericht befand jedoch, dass die Grundrechtseingriffe zulässig sind. So könne die Regierung „auf schwerwiegende Gefahrensituationen“ wie den Anstieg der Corona-Infektionszahlen vorläufig reagieren. Ziel der Corona-Regeln sei es, Kontakte zu reduzieren, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, wie es im Beschluss heißt.
Simon Hoyden hat in Reaktion darauf eine Anhörungsrüge beim OVG eingereicht. Er kritisiert, die positiven Corona-Fallzahlen würden unwissenschaftlich ermittelt. In der Rüge heißt es: „Um es auf den Punkt zu bringen: Aus einer falschen Datengrundlage können keine richtigen Schlüsse gezogen werden.“ Dies wird nun vom Gericht geprüft.
2000 in Heinsberg geboren, seit 2020 als freier Mitarbeiter bei den Ruhr Nachrichten. Ich studiere Journalistik und Politikwissenschaft in Dortmund. Mit 16 Jahren habe ich meine ersten Erfahrungen im Lokaljournalismus gemacht - und dort fühle ich mich zuhause.
