Simon Hoyden will trotz eines ersten Rückschlags seine Klage gegen die Corona-Schutzverordnung nicht zurückziehen.

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Nach Klage gegen Schutzverordnung: Rückschlag für Dortmunder Fitness-Unternehmer

rnRechtsstreit

Der Dortmunder Fitnesstrainer Simon Hoyden und das Land NRW streiten über die rechtliche Auslegung der Corona-Verordnung. Nun gab es für Hoyden einen Rückschlag. Doch er gibt nicht auf.

Dortmund

, 23.11.2020, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für den Dortmunder Fitness-Unternehmer Simon Hoyden gab es am vergangenen Donnerstag (19.11.) einen Rückschlag im Rechtsstreit mit dem Land NRW. Er hatte am 13. November per Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) geklagt, weil er seit Anfang November keine Outdoor-Fitnesskurse ausführen darf. Doch Hoyden und seine Anwältin bleiben hartnäckig.

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Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies am Donnerstag auf einen Beschluss vom 13. November. Ein Fußballspieler einer D-Jugendmannschaft hatte gegen die Corona-Verordnung geklagt, weil er sich in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt sah. Die Klage wurde jedoch abgelehnt.

„Fehlende Vergleichbarkeit“ der Sachverhalte

Hoydens Antrag sei aus Sicht des Gerichts vergleichbar mit diesem Urteil. Deshalb fragt das OVG schriftlich, ob Hoyden seinen Antrag zurücknehmen wolle. Das kann durchaus als Rückschlag für den Dortmunder interpretiert werden. Schließlich sagt das Gericht dadurch indirekt, Hoydens Chancen im Rechtsstreit stünden vergleichbar schlecht wie die des Fußballers.

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Hoyden gibt im Konflikt mit dem Land NRW aber nicht klein bei. Seine Anwältin, Jessica Hamed, hat dem OVG bereits am Freitag (20.11.) geantwortet. Sie wollen den Antrag gegen die Verordnung wegen der „evident fehlenden Vergleichbarkeit“ zwischen Hoydens Fall und dem des Fußballers nicht zurückziehen, heißt es in der Stellungnahme.

Der Fußballspieler hatte in seiner Klage unter anderem angeführt, er fühle sich in seiner Handlungsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz eingeschränkt, weil er nicht mehr mit seinen Freunden Fußball spielen könne.

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Simon Hoyden „hingegen wird nicht sein Freizeitvergnügen genommen, sondern die beanstandete Regelung wirkt für ihn im Hinblick auf sein Hauptgeschäft (Outdoor-Gruppentraining) als Berufsausübungsverbot“, argumentiert der Dortmunder seiner Stellungnahme.

In Hoydens Fall seien die Grundrechtseingriffe durch die Corona-Verordnung „qualitativ und quantitativ von gänzlich anderer Qualität“.

Entscheidung des Gerichts steht noch aus

Weiter argumentieren Hoyden und Hamed unter anderem mit einer fehlenden rechtlichen Grundlage der Corona-Schutzverordnung und mit dem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das OVG Münster wollte auf Anfrage unserer Redaktion nicht auf rechtliche Fragen antworten, ehe der Senat eine Entscheidung getroffen habe.

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Simon Hoyden ist Inhaber des Fitness-Unternehmens Puls 190, das hauptsächlich Sportkurse im Freien für seine Mitglieder anbietet. Seitdem Fitnessstudios wieder geschlossen sind, darf auch Hoyden seine Kurse nicht mehr anbieten. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.