Bodycams bei Einsatz mit Todesschüssen aus: Ministerium liefert Erklärung

Mouhamed D.

Beim Polizeieinsatz mit tödlichem Ende in der Dortmunder Nordstadt waren die Bodycams der Beamten ausgeschaltet. Das NRW-Innenministerium liefert nun eine neue Erklärung dafür.

Dortmund

, 16.08.2022, 20:54 Uhr / Lesedauer: 1 min

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen den 16-Jährigen Mouhamed D. hat das NRW-Innenministerium die Entscheidung der elf beteiligten Dortmunder Beamten verteidigt, ihre Bodycams bei dem Einsatz nicht einzuschalten. Das berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“ am Dienstag (16.8.).

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Das Innenministerium hatte die Information über die ausgeschalten Bodycams aus einem internen Polizeibericht zunächst nicht kommentiert. Die Dortmunder Polizei soll in dem Bericht den Verzicht auf die Kameras mit der Stresssituation vor Ort begründet haben.

„Dienstanweisung“ könnte auch für Dortmunder Fall gegolten haben

Ein Sprecher des Ministeriums verweist gegenüber dem „Kölner Stadtanzeiger“ auf eine Dienstanweisung der NRW-Polizei, die Regelungen für den Einsatz von Bodycams enthalte.

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Danach sei das Filmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ nicht gestattet. „Die höchstpersönliche Entscheidung, sein Leben beenden zu wollen und dabei ,gefilmt‘ zu werden, könnte darunter zu subsumieren sein“, sagte ein Sprecher der Zeitung.

Der Getötete soll nach bisheriger Darstellung des Geschehens angekündigt haben, sich das Leben nehmen zu wollen.

Da auch ein Taser eingesetzt wurde, kam die Frage auf, warum nicht die technische Möglichkeit genutzt wurde, die Elektroimpuls-Waffe und die Kamera miteinander zu verbinden. Das Ministerium verwies auf eine notwendige Veränderung des Polizeigesetzes.

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