Ein Polizist hält einen Elektro-Taser in der Hand und hat eine Bodycam an seiner Schulter befestigt.

Den Elektro-Taser in der Hand und die gelb-schwarze Bodycam an der Schulter könnte man drahtlos miteinander verbinden. © Stephan Schütze

Bodycams können mit Tasern verbunden sein - Polizei darf das aber nicht nutzen

rnEinsätze filmen

Immer wenn ein Polizist den Elektro-Taser zieht, könnte seine Bodycam anspringen. Diese Funktion war in NRW aber bislang nicht gewünscht. Jetzt wird eine Änderung geprüft.

Dortmund

, 16.08.2022, 18:44 Uhr

Bevor der 16-jährige Mouhamed D. von einem Polizisten in der Nordstadt erschossen worden ist, hatten die Einsatzkräfte bereits Pfefferspray und Elektro-Taser auf ihn gerichtet, um den potentiell gefährlichen Jugendlichen außer Gefecht zu setzen.

Beide Dinge haben offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Mouhamed soll die Polizisten daraufhin mit einem Messer angegriffen haben - er wurde mit einer Maschinenpistole erschossen. Viele Menschen fragen sich, warum die Bodycams der Polizei währenddessen ausgeschaltet geblieben sein sollen.

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Seit Januar 2021 nutzt die Polizei Dortmund Elektro-Taser in der Nordstadt. Jede Nutzung werde automatisch aufgezeichnet und gespeichert, hieß es zur Einführung. Das Hersteller-Unternehmen Axon schreibt außerdem auf seiner Internetseite: „Jeder Taser 7 ist drahtlos mit nahe gelegenen Bodycams verbunden, um diese zum Beispiel beim Ziehen automatisiert einzuschalten.“

Dieses Video von der Einführung im Januar 2021 zeigt, wie Taser funktionieren:

Bei der Polizei NRW ist diese Funktion aber flächendeckend ausgeschaltet, wie das Innenministerium auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. „Die Kopplung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und befindet sich aktuell im Ministerium in der Prüfung“, sagt Sprecher Markus Niesczery. Die neue schwarz-grüne Landesregierung will dort also für eine Änderung sorgen.

Gesetzliche Voraussetzungen unterschiedlich

Der Ministeriums-Sprecher sagt jedoch zum aktuellen Stand: „Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz sind unterschiedlich.“ Es könne sein, dass nicht jeder Taser-Einsatz den aktuellen Regeln zufolge gefilmt werden darf, etwa weil ein „unantastbarer Kernbereich privater Lebensgestaltung“ aufgenommen würde. Als Beispiel werden sexuelle Handlungen oder Handlungen von Personen in hilfloser Lage genannt.

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Zur Änderung ist offenbar eine Modifizierung des Polizeigesetzes nötig. Bis das so weit ist, können Polizeikräfte ihre Bodycams manuell anschalten, wenn es ihnen zur Gefahrenabwehr sinnvoll erscheint. Es gibt bislang in NRW keine generelle Tragepflicht für die kleinen Kameras - und damit auch keine Pflicht sie einzuschalten.

Nur zur Beweissicherung dürfen sie aktuell sogar gar nicht genutzt werden. Vielmehr sind die Bodycams den bestehenden Regeln zufolge ein Werkzeug zur Deeskalation, um Angriffe zu verhindern, wenn den gefilmten Personen klargemacht wird, dass sie aufgenommen werden.

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