Wegen Kindesmissbrauch hat die Große Strafkammer am Landgericht in Bocholt einen 52-jährigen Südlohner zu einer Haftstrafe verurteilt (Symbolbild).

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Richter will Verfahren gegen Mutter der Opfer - Urteil im Missbrauchsprozess

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Von 56 Anklagepunkten gegen einen 52-Jährigen aus Südlohn sind am Ende zwölf geblieben, die für eine Verurteilung vom Landgericht gewertet wurden. Der Mann bleibt im Gefängnis.

Südlohn

, 13.04.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am Ende des achten Verhandlungstages gegen einen 52-Jährigen ist am Dienstag (13. April) das Urteil gegen den selbst ernannten Wunderheiler gefallen. Die fünfköpfige Große Strafkammer am Landgericht in Bocholt verhängte eine dreijährige Freiheitsstrafe gegen den Südlohner, der bereits seit Juli 2020 in Untersuchungshaft sitzt.

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Und: Das Gericht wertete die Aussagen der 43-jährigen Mutter der drei Opfer vor Gericht als „klassische Falschaussage“. In Richtung Staatsanwaltschaft äußerte der Vorsitzende Richter die Erwartung, dass diese ein Verfahren gegen die Frau wegen uneidlicher Falschaussage einleitet.

Mutter der Opfer belastete Angeklagten nicht

Die Mutter der Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren war bei ihrer Anhörung in dem Verfahren sehr redselig, ohne den Angeklagten jedoch in irgendeiner Weise zu belasten. Von Aussagen, die die Frau bei der Polizei gemacht hatte, wollte sie im Gerichtssaal nichts mehr wissen. Der Angeklagte habe sie bei gesundheitlichen Problemen ihrer Kinder nur beraten, die Kinder aber nicht massiert.

Das war aber eine zentrale Frage in den gesamten Verfahren. Hatte der 52-Jährige die Kinder, wie von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht, über einen längeren Zeitraum bei Behandlungen auch im Intimbereich massiert?

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Die drei Kinder hatten das bei der Polizei ausgesagt. Und das müssen die Kinder auch bei ihren Aussagen gegenüber dem Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesagt haben, denn darauf stützt sich das Urteil. Der Südlohner, der die Aussage in dem Verfahren verweigerte, hatte vorgegeben, die Kinder mit Ölen, Cremes und Massagen von Krankheiten heilen zu können.

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Insgesamt 56 Anklagepunkte hatte die Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Verfahrens gegen den Südlohner im Januar vorgebracht. Im Urteil blieben von den Anklagepunkten allerdings nur zwölf, für die der Südlohner die dreijährige Haftstrafe erhielt.

Plädoyers wurden nichtöffentlich gehalten

Mit Rücksicht auf die Opfer hielten Staatsanwalt, Verteidigung und Nebenklage ihre Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit dann wieder zugelassen.

Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs in einem Vertrauens- und Behandlungsverhältnis. Neben der Haftstrafe muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens tragen. Revision ist noch möglich.

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Im Urteil bewertete das Schwurgericht nur zwölf der angeklagten Fälle. Massagen an sich seien nicht strafbar, „erst wenn die Grenze zu sexuellen Handlungen überschritten wird“, meinte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Für das Gericht habe in den Verfahren die Schwierigkeit bestanden, dass es „keine objektiven Beweismittel“ gebe und man ausschließlich auf Zeugen und deren Glaubhaftigkeit angewiesen sei.

Konstanz und Detailreichtum der Aussagen sei bei deren Bewertung wichtig. Das Gericht sah daher nicht in allen Fällen „Grenzüberschreitungen“ des Angeklagten durch die Aussagen der Opfer derart gestützt, dass eine Verurteilung in Frage komme. Nahe liege, dass die Zeuginnen aus Scham nicht jedes Detail geschildert hätten.

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Bei den für die Verurteilung herangezogenen zwölf Anklagen gebe es „detailreiche Schilderungen der Übergriffe“, so der Vorsitzende. Das Gericht glaube hier den Opfern, deren Ziel es nicht gewesen sei, den Angeklagten zu Unrecht zu beschuldigen.

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