Hinter verschlossenen Türen hatten die drei möglichen Opfer über die angeklagten sexuellen Übergriffe des Angeklagten berichtet. Den Antrag der Verteidigung auf ein psychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Kinder lehnten das Gericht nun ab.

© Bernd Schlusemann

Kinder müssen nicht erneut über mögliche sexuelle Übergriffe berichten

rnMissbrauchs-Prozess

Die Große Strafkammer des Landgerichts hat den Antrag der Verteidigung eines 51-jährigen Angeklagten abgelehnt, die 14- bis 17-jährigen möglichen Opfer psychologisch begutachten zu lassen.

Südlohn

, 12.03.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Den 6. Prozesstag gegen den 51-jährigen Wunderheiler und LKW-Fahrer aus Südlohn nutzte die Große Strafkammer am Landgericht in Bocholt am Freitag, 12.03.2021, dazu, nötige Formalien abzuarbeiten. Beispielsweise verlas das Gericht das Sicherstellungsprotokoll aus der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten am 31. Juli 2020.

Jetzt lesen

Dabei hatte die Kriminalpolizei neben Telefonen oder einer Computerfestplatte auch einen USB-Stick mit pornografischem Inhalt sichergestellt. Auf dem Datenspeicher fand die Polizei zwei Videos, die den Angeklagten beim Sex zeigen.

Gericht schaute sich Sexvideos an, um Glaubwürdigkeit einer Zeugin zu prüfen

Am letzten Prozesstag hatte das Gericht sich diese Videos unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeschaut. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine Zeugin aus dem Verfahren gegen den Südlohner auf den Videos zu sehen war. Dabei ging es darum, die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin festzustellen. Über das Ergebnis der Videoauswertung verlor das Gericht am Freitag kein Wort.

Jetzt lesen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem sexuellen Missbrauch von Kindern in 56 Fällen vor. Opfer sollen drei Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren gewesen sein. Die sollte der 51-Jährige wegen verschiedener gesundheitlicher Beschwerden behandeln. Dabei mussten sich die Kinder - das ist dem bisherigen Prozessverlauf zu entnehmen - auch ausziehen. Der Angeklagte soll die Kinder dann im Intimbereich berührt und massiert haben.

Jetzt lesen

Einmal, das haben Zeugen aus Berichten der Kinder geschildert, habe sich der Angeklagte mit nacktem Oberköper neben eines der unbekleideten Mädchen gelegt und vermutlich Sex mit ihr gewollt. Als das Mädchen das verweigerte, ließ der Angeklagte von ihr ab. Die drei Mädchen wurden am zweiten Prozesstag zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Antrag auf psychologisches Gutachten durch Kammer abgelehnt

Am 6. Verhandlungstag verkündete das Gericht auch seinen Beschluss zum Antrag der Verteidigung, einen psychologischen Sachverständigen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Kinder hinzuzuziehen. Das Gericht begründete seine Ablehnung des Antrags damit, dass die Kammer über genügend Sachkunde und Erfahrung verfüge, die Aussagen richtig zu beurteilen.

Jetzt lesen

Die Frage des Vorsitzenden, ob der Angeklagte weiterführende Aussagen zu seinem Lebenslauf machen wolle, ließ dieser erneut durch seine Anwältin verneinen. „Keine Eintragungen“, berichtete der Vorsitzende Richter dann beim Blick in das Strafregister des Angeklagten.

Da von Verteidigung und Staatsanwaltschaft keine weiteren Anträge mehr kamen, schloss der Richter den Prozesstag mit der Ankündigung, am nächsten Prozesstag die Plädoyers von Anklage und Verteidigung und vom Anwalt der Nebenklägerinnen hören zu wollen. Das könnte bedeuten, dass an diesem Tag auch bereits ein Urteil gefällt wird.

Jetzt lesen

  • Der Prozess wird am Mittwoch, 24. März, um 9 Uhr in Saal 112 des Bocholter Amtsgerichts fortgesetzt.
Schlagworte:
Lesen Sie jetzt