Vor dem Landgericht am Amtsgericht in Bocholt wurde der Prozess gegen den "Wunderheiler" aus Südlohn wegen Kindesmissbrauch fortgesetzt.

© Bernd Schlusemann

Missbrauch durch „Wunderheiler“ ging über Jahre – Sexvideos sichergestellt

rnMissbrauchsprozess

Obwohl ihre Kinder Angst vor dem vermeintlichen Wunderheiler hatten, brachte die Mutter ihre Mädchen immer wieder zu dem Mann. Von ihr und dem Angeklagten gibt es laut Polizei zwei Sexvideos.

Südlohn

, 22.02.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Sechs Zeugen aus den Reihen von Polizei und Kriminalpolizei hörte das Landgericht beim vierten Prozesstag gegen den „Wunderheiler“ aus Südlohn. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann sexuellen Missbrauch von Kindern in mehr als 50 Fällen vor.

Jetzt lesen

Zu Beginn des Prozesstages wies der Vorsitzende Richter die Verteidigung darauf hin, dass für ihn nach derzeitigem Stand des Verfahrens eine Verurteilung nach §177 Abs. 6. Nr. 1 Strafgesetzbuch in Betracht kommen könnte. In §177 geht es um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, d.h. sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Die können mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Staatsanwalt will auf psychologisches Gutachten der Kinder verzichten

Nachdem der Nebenkläger am letzten Prozesstag die von der Verteidigung des 51-jährigen Südlohners beantragten psychologischen Gutachten der möglichen Opfer abgelehnt hatte, schloss sich auch der Staatsanwalt dem an. „Das ist aus meiner Sicht nicht angebracht“, sagte Staatsanwalt. Er schenkt den Aussagen der Kinder Vertrauen. Die Abweichungen in den Aussagen seien „vollkommen normal“, wies er darauf hin, dass die drei heute 14- bis 17-Jährigen vor elf Erwachsenen ihre Aussagen machen mussten.

Jetzt lesen

Bei der Anhörung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Polizei und Kriminalpolizei ging es anschließend um die Aussagen, die von den Kindern, von deren Eltern, weiteren Zeugen und dem Angeklagten im Rahmen der polizeilichen Vernehmungen gemacht wurden. Zusammenfassend bestätigten die Zeugen im Wesentlichen die Aussagen, dass der Angeklagte die Kinder bei seinen Behandlungen auch im Intimbereich massiert hatte. Der Angeklagte habe diese Vorwürfe zurückgewiesen.

Kindern erklärt, sie seien „lebensgefährlich erkrankt“

Eine Zeugin schilderte, zwei Kinder hätten ihr berichtet, der Angeklagte habe ihnen erklärt, sie seien „lebensgefährlich erkrankt“ und er würde sie durch Cremes und Massagen heilen. Der Angeklagte sei „sehr aufbrausend“ gewesen, wenn die Kinder bei den meist einstündigen Massagen nicht zulassen wollten, was der 51-Jährige wollte, berichtete eine Mitarbeiterin der Kriminalpolizei von den Vernehmungen.

Jetzt lesen

Auf die Frage, über welchen Zeitraum der Missbrauch ging, habe die Älteste der Mädchen „über Jahre“ gesagt. Einmal habe der 51-Jährige sich auch mit nacktem Oberkörper neben sie gelegt und mehr gewollt. Als das Mädchen das ablehnte, habe der Angeklagte es auch gelassen. In den meisten Fällen hätten die Kinder sich für die Behandlung komplett ausziehen müssen.

Bei allen Aussagen wurde deutlich: Die Kinder hatten Angst vor dem vermeintlichen Wunderheiler und wollten nie zu ihm. Ihre Mutter habe sie aber immer wieder dorthin gedrängt.

Sexvideos auf USB-Stick sichergestellt

Warum, darüber gab die Aussage eines Kriminalbeamten Aufschluss. Der hatte USB-Sticks, Telefone und eine Festplatte des Angeklagten ausgewertet. Gefunden hatte er nicht nur deutlich über 100.000 Chatverläufe zwischen der Mutter oder der Kinder mit dem Angeklagten.

Der Zeuge berichtete auch von gelöschten Fotos kinder-, jugend- und tierpornografischen Inhaltes auf der Festplatte. Auf einem USB-Stick habe er außerdem zwei Videos gefunden, die den Angeklagten beim Geschlechtsverkehr mit der Mutter der Kinder zeigen. Diese Videos seien nicht nur durch den Dateinamen eindeutig zuzuordnen, machte der Zeuge deutlich und vermutete eine Liebesbeziehung.

Zweite Familie zog Aussagebereitschaft nach Drohungen zurück

Die Kriminalpolizei hatte im Zuge der Ermittlungen noch eine weitere Familie mit drei Kindern ermittelt, die von dem Angeklagten behandelt wurden. Nachdem zunächst Aussagebereitschaft seitens der Familie bestanden hatte, sei diese dann zurückgezogen worden. Eine Zeugin sprach in diesem Zusammenhang von deutlichem Druck und Bedrohungen durch den Angeklagten gegen die Familie.

Jetzt lesen

  • Der Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts wurde am vierten Tag um zwei weitere Tage verlängert. Weiter geht es am Donnerstag, 25. Februar, um 9 Uhr in Saal 112 des Amtsgerichts in Bocholt.
Schlagworte: