Weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelte die Große Strafkammer des Landgerichts am zweiten Verhandlungstag gegen einen vermeintlichen Wunderheiler aus Südlohn, der drei Kinder missbraucht haben soll.

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Wunderheiler-Prozess: 17-Jährige bricht vor Gericht in Tränen aus

rnMissbrauch von Kindern

Der 51-jährige Angeklagte verweigert weiter die Aussage. Daher mussten am Freitag (29.01.) drei minderjährige Opfer des selbsternannten Wunderheilers aus Südlohn vor Gericht aussagen.

Südlohn

, 29.01.2021, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am zweiten Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen einen 51-Jährigen, selbst ernannten Wunderheiler aus Südlohn, mussten die drei heute zwischen 14 und 17 Jahre alten Opfer vor der Großen Strafkammer des Landgericht in Bocholt aussagen. Der Angeklagte lehnte es auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erneut ab, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Öffentlichkeit bei Aussage der Opfer ausgeschlossen

Der Anwalt der Opfer, die als Nebenklägerinnen bei dem Prozess auftreten, stellte zum Auftakt des Prozesstages den Antrag, die Öffentlichkeit bei der Vernehmung der drei Mädchen auszuschließen. Dem entsprach das Gericht, wie bei solchen Verhandlungen mit Kindern als Opfern eigentlich üblich. Im Gerichtssaal anwesend blieb neben den Prozessbeteiligten eine Mitarbeiterin der Borkener Kreisverwaltung, die als Vormund für die Kinder eingesetzt wurde.

Der Staatsanwalt wirft dem seit Juli 2019 in Untersuchungshaft sitzenden Südlohner 56 Fälle von sexuellem Missbrauch an den drei minderjährigen Opfern vor. Außerdem hat er den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Fotos und Videos angeklagt, die bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten gefunden wurden.

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Dem Angeklagten waren die Kinder anvertraut worden, um gesundheitliche Beschwerden zu heilen. Das Vertrauen, dass die Eltern in die Fähigkeiten des Wunderheilers gesetzt haben, soll dieser schamlos ausgenutzt haben.

Heilung mit Ölen und Massagen versprochen

Mit Ölen und Massagen wollte der Angeklagte die Kinder heilen. In der Anklage wird dem Mann nun vorgeworfen, sexuelle Handlungen an den Kindern vorgenommen zu haben.

Als erstes berichtete eine heute 17-Jährige dem Gericht von den zwischen 2017 und 2019 durchgeführten „Behandlungen“ des Wunderheilers, der dem Gericht gegenüber als Beruf „Fahrer“ angab. Wie sehr die Taten des Angeklagten der ersten Zeugin auch heute noch zu schaffen machten, wurde deutlich, als das Gericht die Zeugenvernehmung unterbrechen musste.

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Die junge Frau trat in Tränen aufgelöst und laut schluchzend vor die Tür und musste in einem Nebenraum zunächst von ihrem Vormund und Anwalt beruhigt werden, ehe die Befragung fortgesetzt werden konnte. Insgesamt rund 40 Minuten schilderte die 17-Jährige dem Gericht, was ihr bei den vermeintlichen Behandlungen des Wunderheilers angetan wurde.

Es flossen viele Tränen am zweiten Verhandlungstag

Schon vor der Tür in den Verhandlungssaal brach die zweite Zeugin in Tränen aus. Erst, nachdem ihre Betreuerin sie in die Arme genommen und ihr Mut zugesprochen hatte, betrat die 15-Jährige den Gerichtssaal. Rund eine Stunde dauerte die Befragung des Mädchens, das ihre langen Haare zu Zöpfen geflochten hatte.

Das dritte Opfer, ein 14-jähriges Mädchen, beantwortete im Anschluss rund eine halbe Stunden lang die Fragen des Gerichts. Auch an dem Kind ging das Aufwühlen ihrer Erinnerungen an die Taten des Angeklagten nicht spurlos vorbei.

  • Der Prozess gegen den 51-jährigen Südlohner wird am nächsten Dienstag, 2. Februar, um 9 Uhr in Saal 112 des Amtsgerichts in Bocholt fortgesetzt.
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" In der Zweigstelle des Landgerichts Münster in Bocholt beginnt der Prozess gegen einen angeblichen Wunderheiler aus Südlohn.

Als „Wunderheiler“ soll sich ein 51-jähriger Südlohner ausgegeben haben. Jetzt steht er wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Am Landgericht in Bocholt beginnt am Freitag (22. Januar) ein mehrtägiger Prozess.