
Manfred Schmitz mit den abgelehnten Kennzeichen und den alten Kennzeichen des Autos. Unten kann man noch erkennen, wo der Landkreis Helmstedt die Siegel angebracht hatte. © Heiko Mühlbauer
Nummernschilder anschrauben verboten? Kreis verweigert Manfred Schmitz die Autozulassung
Ärger mit Behörde
Manfred Schmitz aus Schwerte wollte sein Auto im Kreishaus anmelden. Weil er die Nummernschilder anschrauben wollte, wurde ihm das verweigert. Für die Auskunft warum, verlangte man am Ende noch Geld.
Mittlerweile steht der VW-Up mit E-Antrieb vor dem Haus von Manfred Schmitz – zugelassen und mit amtlichen Kennzeichen. Doch der Weg dahin war kein leichter. Und noch heute ärgert sich der Schwerter über die Zulassungsstelle im Kreishaus.
Am 20. September holte Schmitz den Gebrauchtwagen ab und brachte ihn nach Schwerte. Gleich für den nächsten Tag hatte er sich einen Termin bei der Zulassungsstelle in Unna gemacht, um das Fahrzeug anzumelden.
Die Nummernschilder hatte er vorbereitet, das heißt, die alten abgemacht und dort, wo sie befestigt waren, Bohrungen an den neuen Schildern angebracht. „Ich habe die Löcher exakt so gebohrt, wie die am Vorgänger-Nummernschild“, erzählt er. Doch das entpuppte sich als Fehler, wie sich später herausstellte.
Mitarbeiterin soll sich kommentarlos entfernt haben
Denn als Schmitz nach zehn Minuten Wartezeit dran war, wurde die Ummeldung des Fahrzeugs nicht entgegengenommen. „Vorgelegt wurden die ‚Papiere‘ und die alten und neuen Kennzeichen. Nach meiner Bitte, die Kennzeichen entsprechend der Markierungen ‚Vorne‘ und ‚Hinten‘ zu behandeln, entfernte sich die Sachbearbeiterin mit den Schildern kommentarlos von ihrem Arbeitsplatz und kam nach einigen Minuten zurück“, erzählt Schmitz.
Die Antwort der Sachbearbeiterin: Das gehe so nicht. Die Schilder entsprächen nicht den Vorschriften. „Auf meine Anfrage, warum denn nicht, bekam ich die Auskunft, dass die Löcher auf dem blauen Feld und den schwarzen Lettern nicht zulässig seien“, erzählt er. Er müsse neue Schilder vorlegen.
Manfred Schmitz kaufte neue Kennzeichen
Auf den Einwand, dass die Kennzeichen ja genauso an dem Wagen bereits befestigt waren, habe die Sachbearbeiterin gemutmaßt: Es sei eben möglich, dass der Vorbesitzer die Löcher nach der Anmeldung selbst erstellt habe. Darauf habe man keinen Einfluss. Frustriert fuhr Schmitz nach Schwerte zurück. Er kaufte neue Kennzeichen, wollte die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen.
Mehrmals schrieb er mit dem Teamleiter der Zulassungsstelle des Kreises hin und her. Der berief sich auf die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV), in der geregelt sei, dass Kfz-Kennzeichen „nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein (dürfen); sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein“. Zudem müssten gemäß Satz 3, Kennzeichenschilder reflektierend sein.
Erkennbarkeit durch Bohrungen verringert?
Und auf Nachfrage, was das nun mit den Bohrungen zu tun habe, soll der Teamleiter geantwortet haben, dass logischerweise durchbohrte Stellen nicht reflektieren würden und die Erkennbarkeit auch durch farbige Schraubkappen gemindert würde.
Eine Anfrage der Redaktion beim Kreis Unna förderte eine andere Erklärung zu Tage: „Die Bohrungen befanden sich an einer so ungünstigen Stelle, dass man die Siegel nicht aufbringen konnte“, so Kreissprecher Max Rolke. Außerdem sei die Lesbarkeit beeinträchtigt gewesen. „Wir sind da an die Vorschriften gebunden, weil wir, wenn die Kennzeichen nicht lesbar sind, in der Haftung sind.“
Beim Landkreis Helmstedt war das kein Problem
Der Landkreis Helmstedt, bei dem das Auto zuvor angemeldet war, hatte die Siegel trotz der Bohrungen ohne Weiteres anbringen können. Keines war durchbohrt. Manfred Schmitz fuhr im Nachgang mit seinem neuen zweiten Satz Kennzeichen (ohne Bohrung) zum Kreishaus und meldete den Wagen diesmal ohne Beanstandung an. Auf seine Frage, ob man die Kennzeichen auch mit Schrauben am Fahrzeug befestigen dürfe, antwortete diesmal eine andere Mitarbeiterin: „Selbstverständlich.“
Warum Schmitz seine Autokennzeichen unbedingt nicht mit einer Klemmbefestigung am Fahrzeug anbringen will? „Man hat mir in der Vergangenheit mal die Kennzeichen gestohlen. Das war eine Rennerei und auch mit Kosten verbunden.“

Die Bohrung am Nummernschild sei verboten, argumentierte man in der Zulassungsstelle des Kreises. Obwohl es extra passende blaue Abdeckungen für die Schrauben im Zubehörhandel gibt. © Heiko Mühlbauer
Grundsätzlich könne man sehr wohl Autokennzeichen mit Schrauben befestigen, so der Sprecher der Kreispolizeibehörde Unna, Bernd Pentrop, auf Anfrage. Man dürfe nur die Buchstaben nicht dadurch verändern oder Schrauben benutzen, die blenden.
Nachtrag 1: Weitere Auskünfte sind gebührenpflichtig
Nachtrag: Nach der Anfrage der Redaktion bei der Pressestelle des Kreises Unna erhielt Manfred Schmitz folgende E-Mail vom Teamleiter aus dem Kreishaus: „Sehr geehrter Herr Schmitt, Ich habe Ihnen die einschlägigen Rechtsquellen bereits genannt und auch eine Erläuterung angefügt. Ich weise darauf hin, dass auch die Beantwortung von Fragen bzw. die Erteilung von Auskünften nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), hier: Gebührennummer 226.3, gebührenpflichtig ist. Sollten Sie also weiterhin Informationen und Auskünfte bitten, so benötige ich für die Zusendung eines entsprechenden Gebührenbescheides eine bescheidfähige Anschrift von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund im Auftrag...“ (Originaltext)
Nachtrag 2: Der Kreis lenkt nun doch ein
Nachtrag 2: Mittlerweile sieht man den Fall im Kreishaus nicht mehr so eindeutig. „Wir haben den Sachgebietsleiter eingeschaltet“, meldete sich Kreissprecher Max Rolke am Dienstag (27.9.). Der sehe sich den Fall jetzt noch einmal an. Es könnte sein, dass hier jemand übers Ziel hinausgeschossen sei. „Wenn dem so ist, werden wir Herrn Schmitz seine Kosten selbstverständlich erstatten.“
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
