Das Haus Binnerheide 15 war das erste der Häuser. Die Stadt hatte es bereits 2015 gekauft. Mittlerweile ist es weiter verkauft.

Das Haus Binnerheide 15 war das erste der Häuser. Die Stadt hatte es bereits 2015 gekauft. Mittlerweile ist es weiter verkauft. © Heiko Mühlbauer

Stadt kauft Wohnhäuser für 3,4 Millionen Euro – dennoch kein Bebauungsplan

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Für rund 3,4 Millionen Euro hat die Stadt Schwerte Wohnhäuser in einem Gewerbegebiet gekauft. Der Grund: Man wollte einen rechtssicheren Bebauungsplan aufstellen. Doch daraus wird jetzt nichts.

Schwerte

, 15.09.2022, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im Jahr 2015 begann die Stadt Schwerte damit, Wohnhäuser an der Binnerheide zu kaufen. Allerdings nicht, weil man die Immobilien nutzen wollte, sondern um Klagen gegen die benachbarten Gewerbebetriebe zu verhindern. Ausgangspunkt war der Wunsch von Ültje, dort zu erweitern.

Die Nähe von Wohnhäusern hätte das aber per Klage verhindern können. Also plante man, alle kritischen Wohnimmobilien zu kaufen und dann einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Doch so ganz ging dieser Plan nicht auf.

Sieben Immobilien im Gewerbegebiet gekauft

Im vergangenen Jahr teilte die Stadtverwaltung erstmals mit, was man für die Wohnhäuser ausgegeben hatte: Exakt 3.393.648,02 Euro musste man für die sieben Immobilien bezahlen. Angesichts der Häuser und der Grundstückspreise im Gewerbegebiet war das trotz der hohen Immobilienpreise ein stolzer Preis, zumal man ja bereits vor sieben Jahren mit den Ankäufen begonnen hatte.

Alle Häuser, die von der Stadt aufgekauft wurden, liegen im Gewerbegebiet Binnerheide.

Alle Häuser, die von der Stadt aufgekauft wurden, liegen im Gewerbegebiet Binnerheide. © Heiko Mühlbauer

Auf die Frage, was man denn nun mit den teuren Häusern machen wolle, antwortete die Stadt im Juni 2021: Man habe zumindest ein Haus weiter verkauft und auch die Nutzung als Wohnung wieder zugelassen. Das sei auch kein Problem, denn: „Im Rahmen des neu aufzustellenden Bebauungsplans (B-Plan Nr. 196 Binnerheide) werden nur Betriebswohnungen zugelassen, keine reinen Wohnnutzungen.“

Bebauungsplan schafft neue Probleme

Doch genau dieser Bebauungsplan wurde am nun wieder beerdigt. Denn mittlerweile ist die Bauverwaltung zu der Ansicht gelangt, dass man mit einem Bebauungsplan neue Probleme schafft.

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Denn bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans musste man eine sogenannte lärmtechnische Voruntersuchung in Auftrag geben. Das Ergebnis: Hier sind viele Betriebe ansässig, die auch nachts arbeiten. Und nach wie vor gibt es trotz der Kaufaktion der Stadt dort noch Wohnungen. In einem neuen Bebauungsplan würde man eventuell feststellen, dass schon heute die Betriebe zu laut sind oder zu nah an den Wohnungen liegen.

„Eine Ausweitung der gewerblichen Flächen im Rahmen des Bebauungsplanes wäre dann gegebenenfalls mit Auflagen und somit Einschränkungen für die Betriebe verbunden“, heißt es in einer Vorlage von Baudezernent Christian Vöcks.

Kaufaktion brachte dennoch gewünschten Erfolg

Dennoch ist man sich seitens der Verwaltung sicher, dass die Kaufaktion der vergangenen Jahre bereits den gewünschten Erfolg gebracht habe: „Dadurch, dass eine Vielzahl an Wohnnutzungen durch die Stadt Schwerte bereits aufgekauft

wurde, hat sich die Situation im Gebiet insgesamt entschärft. Die Stadt Schwerte ist nun Eigentümer vieler der ursprünglich und teilweise noch heute zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke, daher kann sie die weiteren Entwicklungen erheblich besser steuern als zuvor.“

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Darüber hinaus habe sich der Anteil der Wohnungen im Gewerbegebiet Binnerheide insgesamt deutlich verringert. Dadurch könne man auch ohne Bebauungsplan nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches Anträge auf Wohnnutzung ablehnen. Schließlich handele es sich jetzt faktisch um ein Gewerbegebiet und nicht mehr um ein Mischgebiet.

Formfehler von 1966 hängt der Stadt nach

1966 hatte die Stadt bereits einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet, in dem mit Ültje, Motip Dupli, WDI Blankstahl und Hesse Kaltprofile große Industriebetriebe beheimatet sind, aufgestellt. Dabei waren aber Rat und Verwaltung Formfehler unterlaufen. Per Gerichtsbeschluss wurde der Bebauungsplan später aufgehoben. So entstanden dort Zug um Zug neben den Betrieben auch Wohnhäuser.

Ganz beendet ist die Wohnnutzung aber nicht, weil eines der Häuser immer noch bewohnt ist. Bis 2023 müsse der Bewohner laut Vertrag ausziehen, so die Stadt.

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