EU-Wettbewerbshüter: Netzentgelt-Befreiung war illegal
Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 ist nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal gewesen. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Schätzungen zufolge haben große Stromverbraucher - etwa Industriebetriebe - durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr gespart. Nach dem Beschluss muss Deutschland nun die betroffenen Unternehmen und deren verursachten Netzkosten ermitteln und die Beihilfen einfordern.
Schlagworte:
- Energie ,
- Strom ,
- Preise ,
- Wettbewerb ,
- EU ,
- Deutschland