Strom und Gas in NRW: Energiepreise bei den Grundversorgern hängen stark vom Wohnort ab
Verbraucherzentrale
Bei Strom und Gas zum heimischen Grundversorger zu wechseln, kann sich lohnen - aber nicht für alle. Die Preise der Anbieter variieren stark - je nach Wohnort. Ein überraschender Vergleich.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei Grundversorgungstarifen für Strom und Gas aktuell große Preisunterschiede festgestellt. Wie die Verbraucherschutzorganisation am Donnerstag mitteilte, zahlen zum Stichtag 1. Oktober Neukundinnen und Neukunden in der Grundversorgung pro Kilowattstunde Gas zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreises. Bei Strom liege die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde.
Während in Düsseldorf bei den Stadtwerken die Gas-Kilowattstunde für Neukunden 9,87 Cent kostet, bezahlen sie in Duisburg 32,20 Euro pro Kilowattstunde. In Ahaus verlangen die Stadtwerke sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden 22,88 Cent pro kW/h.
Beim Strom liegen die Preise in der Grundversorgung in Duisburg bei 79,48 Cent pro kW/h, sowohl für Bestands- als auch für Neukunden. Zum Vergleich: Lippstadt liegt bei 28,61 Cent.
Wechsel vom Sondertarif in die Grundversorgung könnte sich lohnen
Die Verbraucherschützer äußerten sich verblüfft. „Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich“, sagte Energieexperte Udo Sieverding von der VZ NRW laut der Mitteilung. So erhalte ein Beispielhaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1388 bis maximal 6440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variierten bei einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden zwischen 814 bis maximal 2384 Euro.
Ein Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung könne in vielen Fällen sinnvoll sein, riet Sieverding. „Zumal in der Grundversorgung nach neuer Rechtslage bei den Preisen nicht mehr nach Bestands- und Neukunden unterschieden werden darf.“
Keine Preisgarantie in der Grundversorgung
Wer in die Grundversorgung wechseln wolle, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das könne auch durch die Entnahme von Energie geschehen, betonte die Verbraucherzentrale. Dann werde von einem „konkludenten“ Vertragsschluss gesprochen. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- beziehungsweise Gaskunden beliefert. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich.
Allerdings sollte bedacht werden, dass es in der Grundversorgung keine Preisgarantien gibt. Die Preise können mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen erhöht werden. Es ist zu erwarten, dass viele Grundversorger ihren aktuell noch sehr günstigen Grundversorgungstarif in den kommenden Monaten erhöhen werden, so die Verbraucherzentrale.
dpa/bär