NRW-Kommunen lassen viele Millionen Euro liegen
Ungenutzte Fördergelder
Selten standen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen so viele Fördergelder zur Verfügung wie derzeit - etwa zur Förderung der Infrastruktur von NRWs Schulen. Die Kommunen können das Geld aber nicht abrufen. Das Problem liegt in den Ämtern der Städte.

Die Ludgerischule in Selm könnte auch von den Fördergeldern profitieren.
Wegen Planungsengpässen in den Behörden kommen Fördergelder in Millionenhöhe nicht bei den Kommunen an. NRW-Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) bestätigte: „Für wichtige Infrastrukturprojekte wie die Modernisierung von Schulen oder von Straßen stehen so viele Fördergelder wie selten zuvor bereit. Aber die Kommunen rufen das Geld nur sehr zögerlich ab.“
So stehen für die 396 Städte und Gemeinden des Landes im laufenden Jahr zum Beispiel 500 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereit. Mit dem Geld sollen die Kommunen die Infrastruktur ihrer Schulen auf Vordermann bringen. Nach Angaben des Bauministeriums haben die NRW-Kommunen bis Ende August aber noch nicht einmal ein Viertel der Fördergelder beantragt.
1,12 Milliarden Euro, nur 10 Prozent davon abgerufen
Aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG), das den Kommunen großen Spielraum bei der Verwendung der Mittel lässt, stehen den Städten und Gemeinden in NRW in diesem Jahr weitere 1,12 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch davon haben die nach Angaben des Bauministeriums bis Anfang September lediglich zehn Prozent abgerufen.
Scharrenbach: „Eine wesentliche Ursache für den schleppenden Abruf der Fördergelder liegt in der Personalausstattung der technischen Ämter. Es fehlen dort schlicht die Kapazitäten, um das Geld zu verplanen.“ Die Zeit drängt: Fördergelder, die die Kommunen nicht abrufen, verfallen.
Fristen für den Abruf von Geldern verlängert
Hinzu kommt laut Scharrenbach, dass die Handwerkerschaft in vielen Regionen wegen des aktuellen Baubooms ausgelastet ist. „Teilweise bekommen die Städte auf Ausschreibungen gar keine oder nur überteuerte Angebote“, weiß die Bauministerin. Die Bundesregierung hat reagiert und die Fristen für den Abruf von Geldern aus dem KInvFG verlängert. Scharrenbach prüft, ob dies auch bei den Förderprogrammen des Landes möglich ist: „Wir wollen vor allem beim Förderprogramm „Gute Schule“ eine Verlängerung der Abruffristen erreichen“.
Der Städte- und Gemeindebund bestätigt, dass die Planungsabteilungen zum Flaschenhals geworden sind. „Wir haben einen Engpass“, sagt Claus Hamacher, Finanzexperte beim Städte- und Gemei
ndebund. Dies sei auch eine Spätfolge der weit verbreiteten Philosophie „privat vor Staat“: Viele Kommunen haben Planungspersonal abgebaut und lassen die Arbeit von Privatfirmen machen. Hamacher: „Und jetzt stellen sie fest, dass sie auch für die Steuerung von Vergabeprozessen mehr eigenes Personal brauchen als gedacht.“
Laut Bauministerium wurden die in diesem Jahr von den Kommunen abgerufenen Bundesfördergelder wie folgt verwendet: Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Schulen – 38 Prozent; Städtebauliche Maßnahmen – 18 Prozent; Maßnahmen zur energetischen Sanierung sonstiger Infrastruktur – 15 Prozent; Einrichtungen der frühkindlichen Bildung – 12 Prozent; Lärmbekämpfung – 10 Prozent.
Ein Umschlagplatz für die Fördergelder ist die landeseigene NRW-Bank. Der ehemalige Bocholter Baudezernent Ulrich Paßlick ist Berater. „Zwar ist das Land sehr geschickt beim Finden von Wegen, um das Geld auch über die Fristen hinaus verfügbar zu halten. Unter dem Strich bleiben trotzdem Millionen liegen.“
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