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Keine komplette „Notbremse“ im Kreis: Termin-Shoppen mit Negativ-Test möglich
Coronavirus
Die „Notbremse“ ist angesagt, weil die 7-Tage-Inzidenz seit Tagen über 100 liegt. Aber im Kreis Borken sollen die Negativ-Test-Karte gezogen werden: Shoppen nach Termin oder ein Museumsbesuch bleiben dann möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Freitag seine Coronaschutzverordnung angepasst und verlängert. Darin steht, dass die bundesweit vereinbarte „Notbremse“ nun in allen Kreisen und kreisfreien Städten greift, die an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit ihrer Inzidenz über 100 liegen.
Lockerung bei Öffnungen hätten zurückgenommen werden können
Diese „Notbremse“ sieht vor, dass die zum 8. März vorgenommenen Lockerungen – etwa die Öffnung von Museen, Bibliotheken und das Einkaufen in bestimmten Geschäften nach Termin („Click & Meet“) – wieder zurückgenommen wird. Aber: Der Kreis Borken hat die Negativ-Test-Karte gezogen und das auch mit dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS)so vereinbart, wie der Kreis Borken am späten Freitagnachmittag mitteilte.
Landrat Dr. Kai Zwicker hatte sich in einer kurzfristigen Videokonferenz am Freitagnachmittag mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern darauf verständigt, das Shoppen nach Terminvereinbarung, Bibliotheks- oder Museumsbesuche weiterhin möglich zu machen – mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest.
„Wir freuen uns angesichts der wirklich guten Test-Infrastruktur in unserem Kreis sehr darüber, dass das MAGS uns die Schnelltest-Möglichkeit zugesagt hat. Trotz ‚Notbremse‘ ist es darum mit negativem Schnelltest möglich, unsere Infrastruktur von Einzelhandel bis zur Kultur zu nutzen“, ziehen Landrat Dr. Zwicker und Borkens Bürgermeisterin Mechthild Schulze Hessing in der gemeinsamen Pressemitteilung Bilanz. „Mehr noch: Die Nutzung ist sogar sicherer, da ein negativer Schnelltest vorliegen muss.“
Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 29. März
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 29. März, für den Kreis Borken.
Der Kreis weist ein seiner Pressemitteilung aber auch darauf hin, dass die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung weiterhin gelten: Wichtig im Kreis Borken ist wieder die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf aktuell maximal einen Hausstand plus eine andere Person (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren).
An den Ostertagen vom 1. bis 5. April sind auch im Kreis Borken Treffen zweier Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zulässig. Das gelte auch für Sport im Freien. „Es kommt jetzt weiterhin auf jeden einzelnen an, um die Zahlen wieder zu senken. Daher kann ich nur nochmals alle Bürgerinnen und Bürger bitten, sich an die Vorgaben zu halten: Tragen Sie Maske, reduzieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten!“, so Landrat Dr. Kai Zwicker.
Die aktuellen Zahlen zum Corona-Geschehen im Überblick:
Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte am Freitag im Kreis den Wert von 142,2 – seit zehn Tagen liegt er ständig über der 100er Marke, die eigentlich schon eher eine Notbremse zur Folge hätte haben können. Auch im Regierungsbezirk Münster ist Borken „Spitzenreiter“ vor Gelsenkirchen (139,8).
Von 992 Infizierten sind 388 Personen von dem hochansteckenden Mutationsvirus betroffen. In dieser Woche wurde auch der Höchstwert von 10.000 Infektionsfällen übertroffen. Am Freitag waren es 10.342.
Eine 76-jährige Frau aus Borken verstarb in Zusammenhang mit dem Virus. Es ist seit Beginn der Pandemie vor gut einem Jahr das 209. Todesopfer im Kreis Borken.