Auf einen Blick: Was jetzt im Kreis Borken erlaubt ist – und was nicht
Coronavirus
Seit Tagen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert im Kreis Borken deutlich über 100. So musste der Kreis Borken auf die neue Coronaschutzverordnung reagieren, die ab Montag gilt.

Der Schnelltest bekommt jetzt im Kreis Borken eine große Bedeutung: Mit einem tagesaktuellen negativen Test ist einiges möglich, vom Termin-Shoppen bis zur Kosmetik. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Am Freitagvormittag hat das Land die neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Welche Auswirkungen hat diese auf den Kreis Borken? Landrat Dr. Kai Zwicker hatte sich dazu in einer kurzfristigen Videokonferenz am Freitagnachmittag mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verständigt.
Direkt anschließend wurde mit dem Gesundheitsministerium (MAGS) Kontakt aufgenommen sowie die Allgemeinverfügung abgestimmt. Diese gilt ab Montag.
Hier im Überblick das, was genau ab Montag, 29. März, gilt:
- Kontaktbeschänkungen: maximal ein Hausstand plus eine Person eines anderen Hausstandes im öffentlichen Raum (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre)
- An den Ostertagen vom 1. bis 5. April sind auch im Kreis Borken Treffen zweier Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zulässig.
- Der Besuch von Bibliotheken, Archiven etc. ist mit tagesaktuellem negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) möglich.
- Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, Tierparks etc. ist mit negativem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und vorheriger Terminbuchung möglich.
- Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren für den täglichen Bedarf anbieten, können mit negativem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) und gebuchtem Termin („Click & Meet“) besucht werden. Für Lebensmittelmärkte bleiben die geltenden Regeln bestehen, da ist kein Test nötig.
- Gruppen von 20 Kindern plus zwei Aufsichts-/Ausbildungspersonen dürfen nach negativem Schnelltest Sport machen; ohne Schnelltest reduziert sich die Anzahl auf 10 (+2).
- Für körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege, Kosmetik etc.) ist grundsätzlich ein negativer Schnelltest erforderlich; das gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen und Friseure
- Außerdem gilt durch die Allgemeinverfügung Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften
- Die Allgemeinverfügung des Kreises gilt vom 29. März zunächst für 14 Tage (bis 11. April).