Einzelne Schulen in NRW wollen Maskenpflicht im Unterricht behalten

Coronavirus

Eigentlich endet die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht in NRW. Doch einige Schulen möchten sie verlängern. Die Reaktionen sind kontrovers – und das Land NRW setzt klar auf Freiwilligkeit.

NRW

, 01.09.2020, 10:32 Uhr / Lesedauer: 2 min
Einige Schulen in NRW haben sich dazu entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht zu behalten.

Einige Schulen in NRW haben sich dazu entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht zu behalten. © picture alliance/dpa

Nicht alle weiterführenden Schulen in NRW wollen die Maskenpflicht im Unterricht beenden.

Beibehalten soll sie in vielen Schulen, wenn auch teilweise in etwas veränderter Form. So sollen etwa die Schüler von Kooperationskursen der Oberstufen in Castrop-Rauxel weiter Masken tragen, und auch zwei Gymnasien in Dortmund wollen die Masken im Unterricht beibehalten. „Unsere Klassenräume sind nicht groß genug, um ohne Maske den Mindestabstand im Unterricht einhalten zu können“, erläuterte die Schulleiterin des Gymnasiums An der Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck.

Allerdings: Schulministerin Yvonne Gebauer hat in einer Pressekonferenz ganz klar erklärt: „Schulleiter können jetzt keine Maskenpflicht verhängen“. Das Tragen der Masken im Unterricht sei rein freiwillig, das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen. Die Schulen könnten allein ein „Maskengebot“ aussprechen.

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So starten die Schulen in Schwerte etwa einen dringenden Appell und setzen stark auf die Freiwilligkeit von Schülern und Lehrern. Das Besondere: Alle weiterführenden Schulen wollen sich in der Ruhrstadt auf eine einheitliche Linie einigen. Singen und Sport findet weiterhin nur unter freiem Himmel statt.

An der Gustav-Heinemann-Gesamtschule in Essen soll es zunächst bis zu den Herbstferien bei der alten Regelung bleiben, wie die Schule auf Facebook mitteilte.

„In keinem unserer Klassenräume kann im normalen Präsenzunterricht der Mindestabstand eingehalten werden“, erklärte die Schule. Im Unterricht werde gesprochen, sich ausgetauscht. Man sehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Bereits zu Beginn des Schuljahres sei in der Schulkonferenz über die Maskenpflicht bis zu den Herbstferien gesprochen worden. Von den Eltern habe es dafür Zuspruch gegeben. Für die Ankündigung gab es Lob, aber auch Kritik. „Ich finde die Entscheidung der Schule super. Meine Tochter fühlt sich besser mit der Maske“, kommentierte jemand. „Ich frage mich wofür solche Sachen beschlossen werden und dann jede Schule eigenständig entscheidet“, schrieb ein anderer.

Schulzentrum in Dorsten will wegen eines Corona-Falls die Masken beibehalten

Wegen des Coronafalls an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Dorsten soll dort die Maskenpflicht im Unterricht vorläufig verlängert werden. Dies geschieht in Absprache mit der benachbarten Geschwister-Scholl-Schule, gemeinsam bilden beide Schulen ein Schulzentrum. Die beiden Schulleiter, Johannes Berger (DBS) und Dirk Börger (GGS), halten es für „unverantwortlich, die Maskenpflicht für unsere Schülerinnen und Schüler auszusetzen“, heißt es auf der Homepage der Dietrich-Bonhoeffer-Schule.

Außerdem würden es die Schulen begrüßen, wenn die Schüler über den 8. September hinaus weiterhin freiwillig im Unterricht eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen würden.

Kleine Räume, kein Abstand: Das ist auch ein Problem in Ahaus. Daher ist dort sogar die Schülervertretung an die Schulleitung des Alexander-Hegius-Gymnasiuns herangetreten, mit der Bitte, doch die Masken im Unterricht beizubehalten. Eine Schulkonferenz soll das durchsetzen - doch damit gerät man im Zweifel in Konflikt mit dem Land NRW, das klar auf Freiwilligkeit setzt.

Maskenpflicht auf dem Schulhof bleibt

Auch am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Oberhausen sollen Schüler und Lehrer weiter Masken im Unterricht tragen, zunächst für weitere knapp zwei Wochen. Für den Fall, dass die Schulkonferenz das Maskengebot ab dem 14. September abschaffe, hat die Schulleitung Unterrichtskürzungen angekündigt. Grund sei, dass dann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alle Lehrkräfte für einen Unterricht ohne „Maskenpflicht“ zur Verfügung stünden.

Die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden und berufsbildenden Schulen bestand seit Beginn des Schuljahres am 12. August. Solch eine Maßnahme gab es flächendeckend in keinem anderen Bundesland. Für Grund- und Förderschüler der Primarstufe galt sie auch in NRW nicht. Auf Schulhöfen und im Schulgebäude bleibt die Maskenpflicht aber für alle an allen Schulformen bestehen.

mit dpa

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