Das passiert jetzt bei einer Corona-Infektion in einer Schulklasse
Coronavirus
Durch die Aufhebung der Maskenpflicht während des Unterrichts werden Grund- und weiterführende Schulen ab sofort gleich behandelt. Die Kreisverwaltung hat das Corona-Verfahren neu geregelt.

Einige Schulen in NRW haben sich dazu entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht zu behalten. © dpa
Wird ein Schüler oder eine Lehrkraft in einer Klasse, in der im Unterricht keine Masken mehr getragen werden, positiv getestet, gelten vom Kreis Recklinghausen festgelegte Verfahrensregeln.
Bei einem positiven Corona-Test wird künftig die gesamte Klasse inklusive der Lehrer zweimal im Abstand von etwa einer Woche getestet. Die engen Kontakte, also beispielsweise die direkten Sitznachbarn davor, dahinter und daneben, bleiben als „Kontaktpersonen der Kategorie 1“ für 14 Tage in Quarantäne, alle weiteren Schüler aus der Klasse gelten als Kontaktpersonen der Kategorie 2 und können weiterhin ganz normal zur Schule gehen.
„Lässt sich nicht klar festlegen, wie eng der Kontakt zur positiv getesteten Person war, muss die gesamte Klasse in Quarantäne“, teilte die Kreisverwaltung mit.
Wenn das positiv getestete Kind auch in der offenen Ganztagsschule war, muss auch diese Gruppe berücksichtigt und gegebenenfalls in Quarantäne geschickt werden. Für die Lehrkräfte, die nicht Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind, besteht die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis testen zu lassen.
Sobald die Testergebnisse einer Schulklasse vorliegen, werden die Familien über das Ergebnis telefonisch informiert.