
Overberges Sportchef Damian Glombik (l.) hielt den Rasenplatz in Billmerich für unbespielbar und geht nun gegen die Niederlage sportrechtlich vor. © Neumann
Dieser Einspruch ist peinlich: FC Overberge blamiert sich bis auf die Knochen
Meinung
Stollenschuhe vergessen und sich hinterher beschweren, dass dadurch das Verletzungsrisiko steigt. Jetzt sucht der FC Overberge einen Sündenbock und macht sich zum Gespött der Liga.
Fußball-Kreisligist FC Overberge hat Einspruch gegen die Wertung der Begegnung im Billmericher Waldstadion eingelegt, das mit 1:4 verloren ging. Der FCO präsentiert sich damit wie ein schlechter Verlierer. Das Ziel nun: ein Wiederholungsspiel.
Schon während des Spiels machte Overberge Stimmung für einen Abbruch. Der Regen hatte den im schattigen Wald liegenden Rasenplatz von BR Billmerich aufgeweicht. Neutrale Beobachter empfanden ihn aber trotzdem als bespielbar. Overberge argumentierte mit einem gestiegenen Verletzungsrisiko – vor dem Hintergrund eines Halbzeitrückstandes des Tabellenvorletzten.
Der junge Schiedsrichter war mit der Lage offenbar etwas überfordert. Zwei Teams, die mit unterschiedlichen Haltungen auf den Unparteiischen aus Hamm einredeten – in der Haut des Schiedsrichters will man da nicht stecken. Schließlich brach er ab und revidierte seine Entscheidung kurz darauf. Den Fehler gab er schließlich im Protokoll auch zu. Overberges Spieler, die teilweise schon unter der Dusche standen, mussten wieder auf den Platz.
Der anschließende Einspruch ist einfach nur lächerlich und auch nicht gerade sportliches Verhalten. Overberge war schlecht vorbereitet angetreten. Einige Spieler hatten keine Stollenschuhe im Gepäck. Dabei weiß jedes Kind: In Billmerich holst du keine Micro-Noppen raus! Nicht mal bei gutem Wetter. Da sollte der FC Overberge lieber seine eigenen Hausaufgaben machen.
Gab es einen Regelverstoß des Schiedsrichters?
Das Sportgericht muss nun entscheiden, ob es einen Regelverstoß gab. Nur dadurch wäre eine Neuansetzung zu rechtfertigen. Die Spielordnung regelt das wohl nicht klar. In Paragraph 36 sind die Gründe für einen Spielabbruch in vier Absatzziffern erklärt, ein Wiederanpfiff ist hier weder erwähnt noch explizit ausgeschlossen.
Es heißt unter anderem: „Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft hat.“ Ob zum Beispiel eine Umentscheidung des Unparteiischen dazu zählt, muss nun das Kreissportgericht klären.
Dass es dem FC Overberge Recht gibt, ist fraglich: Welchen Nachteil hatte der FC Overberge denn bitte gegenüber Billmerich? Alle Spieler waren noch da. Will der Neuntligist jetzt mit einem Spannungsabfall argumentieren? Eine Wiederholung wäre ein schlechtes Zeichen für den Sport. Unabhängig davon: Der FC Overberge ist mit der Aktion schon jetzt das Gespött der Liga.
Sportler durch und durch, der auch für alle Sportarten außerhalb des Fußballs viel übrig hat. Von Hause aus Leichtathlet, mit einer Faszination für Extremsportarten, die er nie ausprobieren würde. Gebürtig aus Schwerte, hat volontiert in Werne, Selm, Münster und Dortmund.
