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Weihnachtsmarkt Lünen: Vier Besucher bei Verstoß gegen 2G erwischt
Kontrollen
Kontrollen gehören in diesem Jahr zum Lüner Weihnachtsmarkt. Denn den dürfen nur diejenigen besuchen, die geimpft und genesen sind und eine Maske tragen. Aber daran halten sich nicht alle.
Viele Besucher des Lüner Weihnachtsmarktes halten sich an die Regeln, die die Stadt wegen der Pandemie aufstellen musste. Sie tragen Maske und haben den Nachweis dabei, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie eine Lünerin unserer Redaktion schilderte:
Kein 2G-Nachweis - kein Verkauf
Eine Passantin verlangt an einem Imbiss-Stand auf dem Lüner Weihnachtsmarkt eine süße Leckerei. Die Verkäuferin möchte aber erst den 2G-Nachweis der Kundin sehen. Den hat die Dame aber nicht. Also weigert sich die Mitarbeiterin der Imbiss-Bude, ihr das Gewünschte zu verkaufen. „Ich darf das nicht,“ erklärt sie der langsam erbosten Kundin.
Die erklärte, sie wolle die Leckerei nicht am Stand essen, sondern mitnehmen. Auch das muss die Händlerin ihr verwehren - wegen des nicht vorhandenen 2G-Nachweises. Am Ende wird die Passantin immer wütender, doch die Mitarbeiterin des Standes bleibt standhaft. So beobachtet von der Lünerin, die der Weihnachtsmarkthändlerin recht gab. Die Passantin verbat sich die Einmischung, ging dann schimpfend ihrer Wege.
Vier Verstöße gegen 2G-Regel geahndet
Seit Beginn des Lüner Weihnachtsmarktes am 19.11. bis zum Nikolaustag (6.12.) kontrollierten die Mitarbeiter der Ordnungpartnerschaft aus Polizei und Ordnungsbehörde 2563 mal ob die Besucher des Weihnachtsmarktes sich an die 2G-Regel (nachweislich vollständig geimpft oder genesen) halten. Vier Mal wurden dabei Verstöße gegen die 2G-Regel geahndet.
Und das war teuer für diejenigen, die ohne gültigen Nachweis auf dem Weihnachtsmarkt erwischt wurden. Ein erstmaliger Verstoß gegen die 2G-Regelung wird mit 250 Euro Bußgeld belegt, so Stadt-Pressesprecher Daniel Claeßen auf Anfrage.
Weiter sagt der städtische Pressesprecher: „Insofern die 2G-Regelung von Besucherinnen und Besuchern des Weihnachtsmarktes nicht eingehalten wurde, wurden diese auch von der Fläche verwiesen.“ Größere Probleme habe es hierbei bisher noch nicht gegeben.
Aber auch die Einhaltung der Maskenpflicht wird von den Ordnungsstreifen kontrolliert. Ein Maskenverstoß kostet immerhin auch 150 Euro. Auch hier gibt es Einzelfälle, in denen die Kräfte der Ordnungspartnerschaft auf Unverständnis hinsichtlich der Maskenpflicht unter freien Himmel stoßen. Oft reiche, so die Erfahrung der Streifen, hier aber ein kurzer Hinweis oder eine kurze mündliche Verwarnung aus, um die Maskenpflicht durchzusetzen.
Mehr als 1100 mündliche Verwarnungen
Mit FFP2- oder medizinischer Maske einen Bummel über den Weihnachtsmarkt zu unternehmen, fällt offenbar doch vielen Menschen schwer. Das zeigt zumindest die hohe Zahl von 1139 mündlichen Verwarnungen, die ausgesprochen wurden, weil Passanten keine Maske trugen. 15 mal musste ein Verstoß gegen die Maskenpflicht geahndet werden. Da hatten die Betroffenen offenbar gar keine Maske dabei.
Das Personal der Ordnungspartnerschaft wurde für die Kontrollen auf dem Lüner Weihnachtsmarkt nicht aufgestockt. Claeßen: „Der Dienstplan wurde allerdings an die Öffnungs-Zeiten des Weihnachtsmarktes angepasst, um die stichprobenartigen Kontrollen ganztägig durchzuführen. Durchschnittlich gibt es rund 150 Kontrollen jeden Tag.“ Geöffnet ist der Lüner Weihnachtsmarkt in der Innenstadt bis 23. Dezember täglich von 12 bis 20 Uhr.
Die Händlerinnen und Händler berichten, bis auf sehr seltene Einzelfälle, von positiven Erfahrungen mit den Besuchern des Weihnachtsmarktes. Claeßen: „In der Regel stehen die Besucherinnen und Besucher ohne Aufforderung mit gezücktem Nachweisen vor den Ständen.“ Bis auf Ausnahmen wie die verbale Auseinandersetzung am Imbiss-Stand.
Beate Rottgardt, 1963 in Frankfurt am Main geboren, ist seit 1972 Lünerin. Nach dem Volontariat wurde sie 1987 Redakteurin in Lünen. Schule, Senioren, Kultur sind die Themen, die ihr am Herzen liegen. Genauso wie Begegnungen mit Menschen.
