Verhandlung um Trianel-Kraftwerk geht weiter
Donnerstag am OVG Münster
Der Rechtsstreit um das Trianel-Kohlekraftwerk geht weiter: Am Donnerstag setzt der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster die mündliche Verhandlung fort. Zuvor hatte sich das Gericht vertagt.

In dieser Woche steht das Steinkohlekraftwerk des Betreibers Trianel in Lünen abermals vor Gericht. Geklagt haben der BUND und ein privater Kläger.
Am Donnerstag, 16. Juni, setzt der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster die mündliche Verhandlung fort. Beginn ist um 10 Uhr. Nach zwei Verhandlungstagen am 11. und 12. Mai hatte sich das Gericht vertagt.
Hintergrund sind neue Berechnungen zu Schadstoffbelastungen, die der 8. Senat eingefordert hat. Ob am Donnerstag ein Urteil gesprochen wird, ist offen. Vorsorglich wurde auch noch der 17. Juni als Verhandlungstag reserviert.
In dem seit Jahren laufenden Verfahren klagen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Bürger aus Lünen gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung für das Kraftwerk in ihrer aktuell gültigen Version.
Eine zuvor erteilte Genehmigung hatte das Gericht 2011 kassiert. Der Streit dreht sich vor allem um die Auswirkungen des Kraftwerks auf die besonders geschützten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) im Bereich der Cappenberger Wälder.
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