Trianel-Kraftwerk ist wieder Thema vor Gericht

Steinkohlekraftwerk in Lünen

Die Umweltschützer hoffen auf einen zweiten Sieg. Kraftwerksbetreiber Trianel ist hingegen zuversichtlich, nicht ein zweites Mal zu scheitern: Unter diesen Vorzeichen verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 11. und 12. Mai 2016 über das Steinkohlekraftwerk im Stummhafen in Lünen.

LÜNEN

, 09.05.2016, 17:09 Uhr / Lesedauer: 1 min
In dieser Woche steht das Steinkohlekraftwerk des Betreibers Trianel in Lünen abermals vor Gericht. Geklagt haben der BUND und ein privater Kläger.

In dieser Woche steht das Steinkohlekraftwerk des Betreibers Trianel in Lünen abermals vor Gericht. Geklagt haben der BUND und ein privater Kläger.

Verhandelt werden die Klagen, die der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Nachbar des Kraftwerks als privater Kläger erhoben haben.

Das erhoffte Ziel: Das Gericht soll die von der Bezirksregierung Arnsberg für den Kraftwerksbetrieb erteilten Genehmigungen kippen. Das hatte es in der ersten Verhandlung im Dezember 2011, als das Kraftwerk noch nicht am Netz war, schon einmal getan.

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Erste Verhandlung 2011 war erfolgreich

Begründung damals: Für den 8. Senat des OVG war nicht feststellbar, „dass die vom Kraftwerk und anderen Quellen ausgehenden Luftschadstoffe das Schutzgebiet "Wälder bei Cappenberg" nicht erheblich beeinträchtigen.“ Bei den Cappenberger Wäldern handelt es sich um ein besonders geschütztes FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat).

Nach der Niederlage reichte Trianel u.a. eine neue FFH-Verträglichkeitsprüfung nach und sicherte verbesserte Umweltwerte für das 1,4 Milliarden teure Kraftwerk zu. Auf Basis dieser Antragsunterlagen erteilte die Bezirksregierung Arnsberg 2013 u.a. die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk. Dagegen klagten der BUND und ein Privatmann erneut, so dass nunmehr wieder verhandelt wird. Seit Ende 2013 ist das Kraftwerk offiziell am Netz.

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Gegner halten Genehmigung für Fehler

„Wir gehen davon aus, dass die Bezirksregierung die Genehmigung für das Kraftwerk zu Recht erteilt hat und sehen der Verhandlung in Münster daher zuversichtlich entgegen“, teilte Maik Hünefeld, Pressesprecher für Erzeugung bei Trianel, mit. „Trotz hunderte Seiten starker Schriftsätze allein in den letzten Tagen hat Trianel bis heute keinen Nachweis der Unbedenklichkeit der Kraftwerks-Schadstoffe für die nahe gelegenen europäischen Schutzgebiete erbringen können“, sagte hingegen der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. „Alle Schönrechnerei kann nicht darüber hinwegtäuschen: Das Kraftwerk hätte nie genehmigt werden dürfen“, so Krämerkämper weiter. 

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