Über das Trianel-Kraftwerk wird im Mai verhandelt
Oberverwaltungsgericht Münster
Das Lüner Trianel-Kohlekraftwerk produziert nicht nur Strom, sondern regelmäßig auch Nachrichten aus Gerichtsurteilen. Bald ist es wieder soweit. Das Oberverwaltungsgericht Münster will im Mai über Klagen verhandeln, mit denen Kraftwerksgegner das Projekt stoppen wollen.

Der Betrieb des Trianel-Kraftwerks wird ab Mai erneut vor Gericht verhandelt.
Am 11. und 12. Mai werde der 8. Senat mündlich verhandeln, teilte die stellvertretende Gudrun Dahme, Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG), auf Anfrage mit. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob das Kraftwerk rechtlich auf sicherem Boden steht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bezweifelt das.
Nach seiner Lesart hätte die zuständige Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigungen für den Kraftwerksbetrieb nie erteilen dürfen. Der BUND beruft sich unter anderem auf Belastungen für die Lippe durch das Kraftwerk und besonders geschützte Gebiete in den Cappenberger Wäldern.
Ein Teilerfolg des BUND in 2011:
Im Dezember 2011 hatte der BUND bereits einen Teilerfolg erringen können. In der damaligen Verhandlung kassierte der 8. Senat die Genehmigung des Betriebs, weil ihm insbesondere die Verträglichkeit des Kraftwerksbetriebs mit den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (Cappenberger Wälder) nicht hinreichend nachgewiesen schien. Das bedeute aber nicht, dass die Anlage generell nicht genehmigungsfähig sei, stellte der 8. Senat damals fest.
Kraftwerksbetreiber Trianel besserte daraufhin nach, reichte neue Gutachten ein und sicherte niedrigere Belastungen aus dem Betrieb der 750-Megawatt-Anlage im Lüner Stummhafen zu. Auf dieser Basis erhielt das Unternehmen neue Genehmigungen der Bezirksregierung, die erneut vom BUND beklagt wurden. Neben dem BUND hat laut Gericht auch ein Anwohner geklagt. Insgesamt würden im Mai sechs erstinstanzliche Klagen verhandelt, die sich gegen den neuen immissionsschutzrechlichen Vorbescheid sowie die neue 1. und 7. Teilgenehmigung richten. Die 7. Teilgenehmigung gestattet den Betrieb des Kraftwerks.
Warum das Kraftwerk keinen Gewinn abwirft:
Das Kraftwerk war zur Jahreswende 2013/2014 in den Regelbetrieb gegangen. Im ersten vollen Betriebsjahr hat es laut Trianel Strom in einer Menge produziert, die dem Bedarf von 1,4 Millionen Vier-Personen-Haushalten entspreche. Nur lässt sich mit der Anlage kein Geld verdienen. Das Kraftwerk kann laut Trianel zwar die Produktionskosten erwirtschaften, nicht aber auch noch die Kapitalkosten für die Investition. Grund seien die wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen, die unter anderem zu einem Verfall der Preise an der Strombörse geführt hätten.
In die erneute Verhandlung vor dem OVG geht Trianel nach eigenen Angaben mit Optimismus: „Das Kraftwerk ist auf dem neuesten Stand der Technik und übererfüllt alle immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen“, erklärt das Unternehmen. Der BUND hingegen erwartet eine Bestätigung seiner Sicht der Dinge - und damit das Aus für das Kraftwerk.