Trianel Lünen: So liefen die zwei Prozess-Tage

Kraftwerks-Nachbar und BUND klagen

Ist die Genehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen rechtens? Oder wird sie vom Gericht gekippt? Darum ging es am Mittwoch und Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Die streitenden Parteien: der BUND, ein privater Kläger, die Bezirksregierung Arnsberg und Trianel. Hier können Sie die zwei Verhandlungstage noch einmal nachverfolgen.

LÜNEN

, 11.05.2016, 09:44 Uhr / Lesedauer: 11 min

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster muss entscheiden, ob die 2013 erteilte Genehmigung für das Trianel-Kraftwerk rechtens war.
  • Zwei Verhandlungstage (11. und 12. Mai) waren vorab vorgesehen. Doch es werden weitere folgen.
  • Die Entscheidung will das Gericht frühestens am 16. oder 17. Juni verkünden.
  • Die streitenden Parteien (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Bezirksregierung) haben jeweils eigene Gutachten. Insgesamt liegen dem Gericht mehrere 1000 Seiten vor.
  • Es geht um die mögliche Schadstoffbelastung durch das Kraftwerk, um die Frage, ob das Kraftwerk überhaupt an dieser Stelle gebaut werden durfte - und um weitere Details.
  • Hier finden Sie das Geschehen des ersten Prozesstags (Mittwoch, 11. Mai) in chronologischer Reihenfolge.
  • Hier kommen Sie direkt zum zweiten Verhandlungstag (Donnerstag, 12. Mai) - ebenfalls chonologisch.
  • Weiter geht der Prozess am 16. Juni. Bis dahin haben die streitenden Parteien noch Zeit, weitere Unterlagen schriftlich einzureichen.

 

 

Ausgangslage: BUND und ein Nachbar klagen

 

Verhandelt werden die Klagen, die der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND und ein Nachbar des Kraftwerks als privater Kläger erhoben haben.

Das erhoffte Ziel: Das Gericht soll die von der Bezirksregierung Arnsberg für den Kraftwerksbetrieb erteilten Genehmigungen kippen. Das hatte es in der ersten Verhandlung im Dezember 2011, als das Kraftwerk noch nicht am Netz war, schon einmal getan.

Anschließend reichte Trianel u.a. eine neue FFH-Verträglichkeitsprüfung nach und sicherte verbesserte Umweltwerte für das 1,4 Milliarden teure Kraftwerk zu. Auf Basis dieser Antragsunterlagen erteilte die Bezirksregierung Arnsberg 2013 u.a. die Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk. Seit Ende 2013 ist das Kraftwerk offiziell am Netz.

Mittwoch, 9.44 Uhr: So ist der Zeit- und Themenplan

Der Themenplan für die Verhandlung steht. Das Gericht hat den streitenden Parteien einen Ablaufplan übermittelt. Danach sollen die Themen in folgender Reihenfolge verhandelt werden: Immissionsprognose, Luftschadstoffe, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (hier geht es um die besonders geschützten Flora-Fauna-Habitat-Gebiete ), Lippe, Bauplanungsrecht, Anlagensicherheit, Artenschutz und Radioaktivität.

Ein straffes Programm also für die beiden anberaumten Verhandlungstage. Verhandelt wird vom 8. Senat unter Vorsitz von Prof. Max-Jürgen Seibert. Er hat vier weitere Richterinnen und Richter an seiner Seite.

Der klagende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Bezirksregierung Arnsberg und Trianel haben ihre Anwälte und Gutachter aufgeboten.

Jetzt lesen

Jetzt lesen

10.07 Uhr: Jetzt läuft die Verhandlung 

Die Verhandlung läuft. Der Vorsitzende des 8. Senats, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, hat sie um genau 10.07 Uhr eröffnet. Obwohl im größten Sitzungssaal verhandelt wird, gibt es nicht genug Plätze. Es sind zwar zusätzliche Stühle gebracht worden, aber einige  Zuhörer müssen trotzdem auf der Fensterbank sitzen. Es herrscht gespannte Aufmerksamkeit im Saal.

10.40 Uhr: Urteil gibt es erst später

Überraschung gleich zu Beginn der Verhandlung: Ein Urteil wird es in dieser Woche noch nicht geben. Das ist die Konsequenz aus einer Mitteilung des Vorsitzenden. Grund: Der Senat habe  Anfang Mai noch eine sogenannte Kumulationsberechnung zur Ausbreitung von Schadstoffen, einschließlich des Aspekts der Tierhaltung, angefordert. Diese könne aber vom Gutachter nicht rechtzeitig vorgelegt werden.  Diese Expertise soll nunmehr bis 1. Juni vorliegen. Als weitere Verhandlungstermine wurden der 16., möglicherweise auch noch der 17. Juni, festgelegt.

11.29 Uhr: Viele Fakten und "nicht die Sendung mit der Maus"

Die Verhandlung nimmt den erwarteten Verlauf: Gutachter und Experten äußern sich auf Basis ihrer wissenschaftlichen Kenntnisse zu strittigen Themen, die das Gericht anspricht. Für Laien schwer verdauliche Kost. So geht es zum Beispiel um die Frage, was es für die Emissions-Prognose bedeutet, wenn sich im Kühlturm Rauchgase und Abluftschwaden gar nicht, vollständig oder teilweise durchmischen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) und der klagende BUND vertreten dazu abweichende Auffassungen.

Senatsvorsitzender Seibert ist bemüht, eine Linie zwischen Gründlichkeit und Schnelligkeit zu finden. Zu Beginn der Verhandlung hatte er die Parteien ermahnt: „Es ist ein schriftliches Verfahren, es sind in den Gerichtsakten mehrere 1000 Seiten vorhanden. Es muss nicht das, was schriftlich vorgetragen worden ist, noch einmal mündlich vorgetragen werden. Wiederholung ist unerwünscht. Wir wollen uns auf die streitentscheidenden Fragen konzentrieren.“

Auch die vielen Zuhörer bat Seibert um Disziplin. Beifalls- oder Unmutsbekundungen seien zu unterlassen. Als eine Zuhörerin darum bittet, eine Frage an einen Experten des LaNUV stellen zu dürfen, antwortet der Vorsitzende: „Dies ist keine Diskussionsveranstaltung und auch nicht die Sendung mit der Maus. Nehmen sie's mir nicht übel. Bitte stellen Sie die Frage schriftlich an das LaNUV.“ 

FOTOSTRECKE
Bildergalerie

Prozess um die Trianel-Genehmigung 2016 in Münster

War die Genehmigung des Trianel-Steinkohlkraftwerks Lünen im Jahr 2013 rechtens? Oder muss die Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung zurücknehmen? Darüber wird am Oberverwaltungsgericht Lünen verhandelt.
11.05.2016
/
Die Richter um den Vorsizenden Max-Jürgen Seibert (2.v.l.).© Foto: Trianel
Sind gegen das Kraftwerk: die Vertreter des Klägers BUND.© Foto: Trianel
Sitzen mit am Tisch, sind aber offiziell nicht die Beklagten: die Vertreter von Trianel.© Foto: Trianel
Sie sind offiziell die Beklagten: die Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, die 2013 die Genehmigung zum Trianel-Betrieb verfassten.© Foto: Trianel
Max-Jürgen Seibert (2.v.l.) ist der Vorsitzende Richer in diesem Verfahren.© Foto: Trianel
Der beklagte Vorbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten von Trianel vom 20. November 2013. Er wird ebenso beklagt wie die 1. Teilgenehmigung vom 21. November 2013 und die 7. Teilgenehmigung 22. November 2013.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Weitere Szenen aus dem Gerichtssaal am Oberverwaltungsgericht Münster.© Foto: Trianel
Schlagworte

Jetzt lesen

12.29 Uhr: Wie viel Niederschlag fällt in den nächsten Jahren?

Es ist drückend heiß im Gerichtssaal. Passend dazu wird über meteorologische Daten diskutiert, die der Berechnung der Schadstoffausbreitung zugrunde liegen.

Dr Thomas Krämerkämper kritisiert für den klagenden BUND, es fehle bei der Beurteilung der Niederschlagsmengen eine Worst-Case-Betrachtung, also die Annahme der ungünstigsten Umstände. Dr. Siebert, Gutachter im Auftrag von Trianel, entgegnet: Die Vorgehensweise sei durch Regelwerke festgelegt. Es gehe darum, ein 10- bis 30-jähriges Mittel zu bilden. Das Gericht gibt dem Gutachter auf, eine vom BUND gerügte Diskrepanz bei den angegebenen Niederschlagsmengen zu überprüfen. 

Zuvor war über die Belastung der Umwelt durch Stickstoff und Säure aus dem Kraftwerksbetrieb debattiert worden. Krämerkämper meinte, es hätten nicht nur der Volllastbetrieb und ein Betrieb mit 60 Prozent Last analysiert werden dürfen. Stattdessen hätten auch 80 Prozent Last geprüft werden müssen. Bei 80 Prozent verschiebe sich der Punkt der höchsten Belastung geographisch.

Der Trianel-Gutachter meint: Bei 80 Prozent lägen die Werte ziemlich genau zwischen denen für 60 Prozent und Volllast.

Das Gericht hört sich die verschiedenen Standpunkte an, gibt nicht zu erkennen, welcher Auffassung es zuneigt. „Darüber werden wir nachdenken“ oder „Das werden wir zu überlegen haben“ - das sagt Senats-Vorsitzender Max-Jürgen Seibert mehrmals.

 

12.48 Uhr: Erst Quecksilber, dann Mittagspause

Der Vorsitzende stellt die Mittagspause in Aussicht. „Wir wollen, dass sich hier Parteien äußern, die noch bei Bewusstsein sind“, meint Seibert mit Blick auf die stickige Luft im Saal. Doch vorher geht es noch um Quecksilber und damit um Chemie. Die Frage lautet: Mit welchem Anteil an elementarem und an oxidiertem Quecksilber muss gerechnet werden, um die Schadstoff-Ausbreitung konservativ genug zu berechnen?

100 Prozent oxidiertes Quecksilber, meint der BUND. 50 Prozent reichen, sagt hingegen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Hintergrund: Oxidiertes Quecksilber sinkt schneller zu Boden. Je höher der angenommene Anteil oxidierten Quecksilbers, je kritischer die Schadstoffprognose. Eine Debatte dazu gibt es allerdings nicht. Die Parteien verständigen sich darauf, dass sie sich schriftlich ausreichend ausführlich ausgetauscht haben.

Was bei Ausfall der Rauchgasentschwefelungsanlage passiert, ist der letzte Punkt vor der Mittagspause. Es finde eine automatische Zwangsabschaltung statt, erklärt ein Vertreter der Bezirksregierung.

Vorsitzender Prof. Seibert verkündet die Mittagspause. Um 13.50 Uhr geht es weiter. 

14.10 Uhr: Mittagspause vorbei - Prozess noch bis 18 Uhr?

Die Mittagspause ist in die Verlängerung gegangen, der Sitzungssaal gut durchgelüftet worden: Alle sind bereit für die „zweite Halbzeit“ am ersten Verhandlungstag in Sachen Trianel-Kraftwerk. Seit 14.07 Uhr wird vor dem 8. Senat OVG weiter verhandelt. Vorsitzender Max-Jürgen Seibert weist auf die schwitzenden Zuhörer auf einen Wasserspender im Gerichtsgebäude hin.

Er will bis 16 Uhr weiterverhandeln, dann eine kleine Pause machen und anschließend noch bis etwa 18 Uhr fortsetzen. Das sei aber nur „der grobe Plan“.

Erster Punkt jetzt: Bauleitplanung.

14.38 Uhr: Wo darf überhaupt ein Kraftwerk gebaut werden?

In einer strittigen Frage der Bauleitplanung bezieht der 8. Senat klar Position – zugunsten von Trianel. Es geht darum, dass im Landesentwicklungsplan Lünen nicht als Standort für ein neues Kraftwerk ausgewiesen worden ist. Doch steht das dem Bau und Betrieb des Trianel-Kraftwerks entgegen?

Nein, stellt der Senats-Vorsitzende fest: „Wir sind der Auffassung und haben keinerlei Zweifel daran, dass Festlegungen (im Landesentwicklungsplan) dazu dienen, Standorte für Kraftwerke freizuhalten.  Sie haben aber keine ausschließende Wirkung.“ Soll heißen: Auch wenn ein Standort nicht ausdrücklich dafür ausgewiesen ist, kann dort trotzdem ein Kraftwerk gebaut werden.

Weitere strittige Frage: Muss ein Bebauungsplan ein Kohlekraftwerk ausdrücklich vorsehen oder es nur ermöglichen? Er muss es nicht ausdrücklich vorsehen, so laut Seibert die Auffassung des OVG.

Es geht jetzt vor dem OVG um die Frage der Schadstoffbelastung. Der Senats-Vorsitzende betont, dass das Gericht von sogenannten Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung mit bestimmten Stoffen ausgehen werde. Diese seien „anerkannt, so lange man zu keinen anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen kommt“, erklärte Seibert.

15.21 Uhr: Nicht nur Schadstoffe von Trianel selbst sind wichtig

Bei der Prognose für die Schadstoffbelastung wird allerdings nicht nur das Trianel-Kraftwerk isoliert betrachtet. Es kommt zur Summationsbetrachtung, das heißt, es müssen auch andere geplante oder bereits realisierte Projekte in Lünen und der Nachbarschaft einbezogen werden. Nur welche? „Der Senat geht grundsätzlich vom Prioritätsprinzip aus. Die Frage ist, nach welchen Kriterien die Priorität festzulegen ist“, so Seibert. Der Senat gehe vom Datum des  Genehmigungsantrages aus, erklärte Seibert und im Fall von Trianel vom allerersten Antrag  im Jahr 2008. Der Senat wolle das aber noch einmal überdenken.

Hieße: Emissionen aus Anlagen, die danach beantragt wurden, müsste Trianel nicht in die Prognose zur Schadstoffbelastung einbeziehen. Eine Rolle spielen u.a. Projekte wie das Kraftwerk Datteln 4, die Erweiterung des Lüner Werkes von Aurubis und das ursprünglich mal von der Steag geplante Kraftwerk Herne 5, das aber nicht mehr gebaut wird.

BUND-Rechtsvertreter Dirk Teßmer kritisiert den Ansatz des Senats. Er verweist  u.a. auf aktuelle Rechtsprechung und das erste Urteil des OVG vom Dezember 2011, als das Gericht einen Teil der Genehmigungen kippte, die Trianel von der Bezirksregierung Arnsberg auf Basis der Anträge von 2008 erhalten habe. 

16.21 Uhr: So wollen die Richter über die Schadstoffbelastung entscheiden

Das OVG ist in die Kaffeepause gegangen. In den 20 Minuten zuvor wurde es sehr wissenschaftlich und für Laien kaum noch nachvollziehbar: Der Senat erläutert den Parteien, wie er sich die Kriterien zur  Bewertung der Schadstoffbelastung vorstellt. Man überlege, sogenannte Abschneidekriterien anzuwenden. „Wenn man das nicht macht, muss man praktisch alles untersuchen“, so Senatsvorsitzender Seibert. Bestimmte Immissionsbeiträge seien aber „so gering, dass man sagen kann, der Einzelne wird nicht mehr für das Ganze verantwortlich gemacht, es ist ihm rechtlich nicht mehr zuzuordnen und  spielt für den Schutz des Gebietes keine Rolle.“

Auf der anderen  Seite wolle der Senat eine Bewertung, die sich am Schutzgut orientiere. Es gehe dabei um die Schutzbedürftigkeit des konkreten Lebensraums und die tolerierbare Zusatzbelastung. Trianel-Vertreter zweifelten die Verhältnismäßigkeit dieses Ansatzes an.

Jetzt lesen

16.40 Uhr: Jetzt diskutieren die Parteien über die Senats-Kriterien

Die Kaffeepause ist vorbei. Jetzt wird der vom Senat in den Raum gestellte Ansatz der Abschneidekriterien bei der Bewertung von Schadstoffbelastungen zwischen den Parteien debattiert.

17.30 Uhr: Stickstoff-Belastung ist ein großer Streitpunkt

Abschneidekriterien, Bagatellschwellen, Critical Loads: Es wird intensiv und kontrovers über die Maßstäbe und Messgrößen debattiert, die bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen des Trianel-Kraftwerks angewendet werden sollen. Vor allem geht es dabei um die zu erwartende Belastung der Natur durch Stickstoff. Trianel-Vertreter stellen erneut die Verhältnismäßigkeit in Frage.

„Bei dem immer detaillierter werdenden Versuch, die Wirklichkeit über Rechen- und Messprogramme einzufangen, laufen wir auch in die Sackgasse“, erklärt Trianel-Anwalt Christoph Riese. Dann seien am Ende die Behörden überfordert, Genehmigungsverfahren zu bearbeiten.

Dirk Teßmer, Rechtsvertreter des BUND, entgegnet: „Wir sind an dem Punkt, wo wir sagen, eigentlich soll nichts mehr passieren (in Sachen Genehmigung von Industrieanlagen), außer es ist verträglich.“ Es sprach sich dagegen aus, „immer neue Ausnahmen zu machen.“

Dr. Thomas Krämerkämper (BUND) wirft der Trianel-Seite vor „Schreckgespenster an die Wand zu werfen.“

17.51 Uhr: Diskussion endet offen - Erster Verhandlungstag beendet

Welche Rechenmodelle und Bewertungskriterien insbesondere für die Stickstoffbelastung letztlich angewendet werden sollen, blieb auch nach ausführlicher Diskussion offen. Damit endete der 1. Verhandlungstag. Am Donnerstag geht es um 10 Uhr weiter.

 

 

Donnerstag, 9.56 Uhr: Zweiter Verhandlung beginnt - Das sind wichtige Begriffe

Zur Einstimmung auf den zweiten Verhandlungstag ein paar Erläuterungen jener Begriffe, die zum Ende des ersten Tages die Diskussion um Umweltbelastung aus dem Betrieb des Trianel-Kraftwerks und andere Emittenten  und  ihre Bewertung bestimmten.

Critical Loads: Sie beschreiben die Schwelle, bei der man jeglichen negativen Effekt beispielsweise durch Stickstoff ausschließen kann. Der BUND liest die Definition anders. Danach gehe es um „erhebliche negative Effekte“

Bagatellschwellen: Sie werden für Zusatzbelastungen definiert,  die so gering sind, dass  auch ohne vertiefte Prüfung und trotz hoher Vorbelastung eine erhebliche Beeinträchtigung von FFH-Schutzgebieten (Fauna-Flora-Habitat) ausgeschlossen werden kann.

Abschneidekriterien: Mit ihrer Hilfe wird der Betrachtungsraum festgelegt, innerhalb dessen der Stickstoff-Eintrag in die FFH-Gebiete bewertet wird.

In der Debatte vor dem OVG spielt auch ein Forschungsprojekt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) eine Rolle. Dabei geht es um die Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Das Forschungsprojekt hat für den Straßenbau eine Systematik für die Umgebung von Stickstoff-Quellen entwickelt, das auf andere Projekte (z.B. Kraftwerke) übertragbar ist. Das Forschungsprojekt empfiehlt ein mehrstufiges Schwellenkonzept zur Bestimmung von irrelevanten bzw. bagatellhaften Zusatzbelastungen.

Darauf nahm auch Senats-Vorsitzender Prof. Dr. Max-Ulrich Seibert Bezug, als er am Mittwoch folgende Bewertungssystematik in den Raum stellte (hier beispielhaft erläutert):

Der empfindlichste Lebensraumtyp im FFH-Gebiet Cappenberger Wälder hat einen Critical Load von 13 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Bei der Bewertung zusätzlicher Belastungen muss nicht nur das Trianel-Kraftwerk betrachtet werden, sondern es müssen auch andere Emittenten wie z.B. auch Landwirtschaftsbetriebe miteinbezogen werden.

Nach Ansicht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LaNUV) sind Einträge unter 100 Gramm/Hektar und Jahr (Abschneidekriterium) nicht zu betrachten. Der Senats-Vorsitzende schlägt hingegen vor, diesen Wert auf 0,5 Prozent des jeweiligen Critical Loads festzusetzen. Für die Cappenberger Wälder wären das 65 Gramm. Damit will das OVG verhindern, dass mehrere Einträge von Anlagen/Betrieben jeweils unter 100 Gramm nicht berücksichtigt werden.

Ob dieses Verfahren praktikabel und  verhältnismäßig ist, darum drehte sich am Mittwoch zum Ende des ersten Verhandlungstages die Debatte.

10:40 Uhr: Experte führt zu hohe Hochrechnungen ins Feld

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages ging es noch einmal um die Bewertungssystematik der Belastungen in FFH-Gebieten. „Möglicherweise ist ihnen ja über Nacht noch etwas eingefallen“, wendet sich Senatsvorsitzender Seibert an die Parteien.

Ein LaNUV-Experte erklärt, dass bei der Berechnung der Kumulation der Belastung von mehreren Anlagen die grundsätzlich konservative Betrachtung in Bezug auf das einzelne Vorhaben tendenziell zu einer Überschätzung der Belastung führe. Vor allem bei kleineren Anlagen wie landwirtschaftlichen Anlagen oder Biogasanlagen führten die Sicherheitszuschläge zu Überschätzungen (der tatsächlichen Belastung). Bei besonders empfindlichen Lebensraumtypen mit einem niedrigen Critical Load sei auch eher mit Überschätzungen zu rechnen.

Ein Gutachter der Bezirksregierung betont, dass es auch bei Überschreitung des Critical Loads nicht automatisch zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Lebensraums kommen müsse.

Senats-Vorsitzender Seibert bittet alle Sachverständigen darum, ihre Auffassungen zu den Vorschlägen des Senats in Sachen Bewertungssystematik der Belastungen von FFH-Gebieten schriftlich vorzulegen.

Dr. Thomas Krämerkämper (BUND) zweifelt die These des LaNUV-Experten zu konservativen Betrachtungen an. 

11.19 Uhr: Auf die Chemie folgt jetzt die Mathematik

Nach Chemie ist jetzt mal Mathematik an der Reihe. Der Vorsitzende will wissen, ob und wie die Gutachter bei der Bagatellschwelle von 3,0 Prozent für Stickstoffe und Versäuerung gerundet haben. Sind 3 Prozent exakt 3,0 Prozent oder wurde in den Berechnungen bei einem Ergebnis von 3,49 Prozent abgerundet?

Die Gutachter der Bezirksregierung Arnsberg sagen, es sei abgerundet worden. Das sähen die Regeln auch so vor. Die 3-Prozent-Schwelle sei konservativ. Die Unterschiede zwischen 3,0 und 3,49 Prozent seien so gering, dass sich ein größeres Risiko bei 3,49 Prozent nicht begründen lasse. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bestätigt diese Anwendung der Rundungsregel als korrekt.

Senats-Vorsitzender Seibert betont, es  sei wichtig zu wissen, „was im Hintergrund gedacht wird.“

Dr. Thomas Krämerkämper (BUND) sagt dazu: „Man muss sich aber  vergegenwärtigen, dass in der letzten Verhandlung auch auf die Nachkommastelle geschaut wurde.“

Senats-Vorsitzender Seibert erklärt bei dieser Gelegenheit Grundsätzliches zur Anwendung der Bagatell-/Irrelevanzschwelle von 3 Prozent: „Wenn ich eine Grenze habe, dann nehme ich diese Grenze erstmal ernst. Da passt die Überlegung einer Bagatell- oder Irrelevanzschwelle eigentlich gar nicht rein.“ Die Idee der Schwelle sei aber gerade, dass man sagt, „da geht noch was.“ Weil man bei den Grenzen „nicht nur gerade eben an der Grenze“ sei, sondern ein Sicherheits- und Unschärfebereich eingebaut sei. Diesen Puffer dürfe man natürlich auch nicht ohne Ende ausschöpfen.

„Wir würden es daher nicht für grundsätzlich unvereinbar halten, eine solche Regel anzuerkennen“, so Seibert. Soll heißen: Der Senat könnte die Anwendung von Bagatell-/bzw. Irrelevanzschwellen bei der Urteilsfindung akzeptieren.

11.37 Uhr: Zwischen all den Akten ist noch Platz für Humor

Senats-Vorsitzender Prof. Max-Jürgen Seibert würzt die Verhandlung immer wieder mit einer Prise Humor. Als Vertreter des BUND auf eine bestimmte Passage in einem Gutachten verweisen, das dem Senat nicht vorliegt und erst herbeigeschafft werden muss, meint Seibert mit Blick auf tausende Seiten Akten und Schriftsätze: „Wenn wir alles hier aufbauen würden, würden Sie uns nicht mehr sehen.“

11.54 Uhr: Fehler bei Salz-Einträgen? Gericht zieht sich zurück

Das Gericht zieht sich zu einer Zwischenberatung von unbestimmter Dauer zurück.

Zuvor hatte Dr. Thomas Krämerkämper (BUND) auf einen Fehler im Gutachten der Firma Öko-Data zu Salz-Einträgen im Boden hingewiesen. Deshalb müsse der Critical Load korrigiert werden. Gutachterin Angelika Schlutow sagte, sie habe die als falsch kritisierten Daten so vom Umweltbundesamt übernommen.

Senats-Vorsitzender Seibert wirkt erstmals etwas genervt. An Krämerkämpers Adresse sagt er: „Sie haben die Möglichkeit gehabt, das schriftlich vorzutragen, so geht das nicht.“

12.10 Uhr: Es geht weiter - und der Senats-Vorsitzende ist verärgert

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Senats-Vorsitzender Seibert macht seinem Ärger Luft: „Ehrlich gesagt, das ist eine Zumutung. Wir werden das nicht fortsetzen, weil das so auf die Schnelle überhaupt nicht nachzuvollziehen ist“, sagt er zu der Kritik des BUND an einer Einzelaussage in einem Gutachten. Der Kläger solle seine Einwände bis zum 18. Mai schriftlich vortragen.

Das sei keine Prozesstaktik, sondern der Tatsache geschuldet, dass die Unterlagen so spät vorlagen, verteidigen sich die Vertreter des BUND. „Für uns auch“, sagt Seibert.

12.52 Uhr: Es geht mit Biologie weiter - und mit den Cappenberger Wäldern

Jetzt ist mal Biologie an der Reihe. Es geht um Durchwurzelungstiefen und  Verwitterungsraten im Unterboden der Cappenberger Wälder und die Konsequenzen daraus für die Bewertung weiterer Belastungen. Die Experten der streitenden Parteien vertreten dazu abweichende Standpunkte.

Ein Vertreter des Landesbetriebes Wald- und Holz sagt, die Böden in den Cappenberger Wäldern seien „historisch hart rangenommen worden“, jetzt aber dabei sich zu erholen. Ein Experte des klagenden BUND meint, die starke Versäuerung der Böden lasse sich nicht allein historisch begründen. 

Jetzt ist Mittagspause angesagt. Um 14 Uhr soll es weitergehen.

14.03 Uhr: Es geht weiter

Die Verhandlung wird fortgesetzt. 

14.38 Uhr: Wann kommt der Schwefel im Wald an?

Von Biologie zurück zu Chemie und Physik. Die Depositionsgeschwindigkeit von Schwefelverbindungen wird besprochen. Dabei geht es unter anderem darum, wann diese Verbindungen das Schutzgebiet Cappenberger Wälder erreichen.

Zunächst wurde mit einer Geschwindigkeit von 1,25 Zentimetern pro Sekunde gerechnet und „rein vorsorglich“, so der Senats-Vorsitzende, habe man auch noch einmal mit 1,5 Zentimetern pro Sekunde rechnen lassen. Ein Unterschied laut Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz: Bei einer höheren Geschwindigkeit werden auf dem Weg der Schadstoffe aus dem Kraftwerk in Richtung Cappenberger Wälder mehr Schwefelverbindungen aus der Luft gewaschen (und erreichen dann  den Boden). Dafür sei dann die Konzentration über den Wäldern geringer.

15.05 Uhr: Schwermetalle spielen für das Gericht keine Rolle

Die Belastung durch Schwermetalle aus dem Kraftwerksbetrieb ist für das OVG kein Thema: „Dem Anschein nach ist davon auszugehen, dass die Zusatzeinträge (an Schwermetallen) insgesamt so gering sind, dass wir keine durchgreifenden Bedenken haben, dass man das nicht weiter untersucht.“, erklärte der Senats-Vorsitzende. Nur eine Überschreitung der Bagatellschwelle würde zu einer näheren Einzelfallprüfung führen.

In Sachen Quecksilber sieht sich das OVG ebenfalls nicht gefordert. Im Verhältnis zu den Quecksilber-Mengen, die über Einleitung in die Lippe gelangen, sei die Quecksilber-Belastung der Luft zu vernachlässigen.

Da nicht nur die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk beklagt worden ist, sondern auch die wasserrechtliche Genehmigung, werde die gerichtliche Klärung im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erfolgen. Da gehe es dann auch um mögliche Gefährdungen des Flussneunauges und des Eisvogels. „Wir würden den erstinstanzlichen Richtern nicht den Gefallen tun, ihre Arbeit zu machen“, sagte Senats-Vorsitzender Seibert.

15.15 Uhr: Parteien sollen den Rest schriftlich einreichen

Der Verhandlungstag neigt sich dem Ende zu. Der Vorsitzende fragt die Parteien, was es noch zu erörtern gibt.

Thomas Krämerkämper (BUND) sagt, dass beim Umweltverband noch Nachberechnungen laufen zu den vorgelegten Schadstoff-Ausbreitungsrechnungen. Dazu wolle man sich äußern.

Seibert setzt den Klägern daraufhin eine Frist bis 18. Mai, ihre Position schriftlich vorzutragen.

BUND-Anwalt Dirk Teßmer sagt, dass man benötigte Wetterdaten von der Seite der Beklagten erst Ende April bekommen habe. Da sei es schlicht nicht möglich gewesen, zu rechnen und einen Schriftsatz pünktlich einzureichen. „Wir haben Informationen und Berechnungen in den letzten Tagen und Wochen bekommen. Daran knüpfen sich Überlegungen und Berechnungen, die sehr zeitintensiv sind. Das ist der ganze Hintergrund.“

Seibert unterbricht die Verhandlung. Sie wird am 16. Juni 2016 fortgesetzt. „Wir wollen beim nächsten Termin möglichst zu einer Entscheidung kommen“, kündigt der Senats-Vorsitzende an.

Schlagworte: