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Stadt Selm nimmt erstmal weiter Gebühren, obwohl niemand die Anlagen nutzen darf
Coronavirus
Der Landessportbund bittet, Nutzungsgebühren für Sportstätten in der Corona-Zeit zu erlassen. In Selm hält man zunächst an ihnen fest, signalisiert aber ein Entgegenkommen.
Vielen Vereinen brechen Einnahmen weg. Es fehlen Ticketeinnahmen durch Zuschauer, Gelder aus Getränke- und Essensverkäufen sowie auch Teilnahmegebühren wie bei Sportfesten oder Turnieren. Gleichzeitig fallen Gebühren für die Nutzung der Sportanlagen an, obwohl sie gesperrt sind. Der Landessportbund (LSB) und weitere Verbände haben die Kommunen gebeten, die Gebühren zurückzuerstatten und einige Städte dem auch entsprochen haben.
Bei der TGE Selm rechnete Vorstandsmitglied Gisela Groesdonk noch vor gut zwei Wochen damit, dass keine Forderungen seitens der Verwaltung kommt, solange der Verein die Hallen nicht nutzen kann. „Aus den Reihen der Vereine ist bislang keine Anfrage nach einer möglichen Aussetzung der Gebühr oder Reduzierung gestellt worden. Das liegt sicherlich auch an den sehr moderaten Nutzungsgebühren“, teilte Malte Woesmann, Pressesprecher der Stadt Selm, mit (Stand 6. April 2020).
15 Vereine haben in Selm eine Vereinbarung mit der Stadt Selm
In der Stadt Selm haben 15 Vereine eine Nutzungsvereinbarung für eine Sportstätte mit der Verwaltung unterzeichnet. Die Einnahmen für die Stadt sind dabei aber überschaubar und liegen für das Jahr 2020 bei insgesamt 9.400 Euro. Die Summe ist deswegen so niedrig, weil der Kinder- und Jugend von der Gebühr befreit ist und Vereine, die dem Stadtsportverband oder dem LSB angehören, 50 Prozent Ermäßigung auf das errechnete Nutzungsentgelt erhalten - das sind auch alle 15 Klubs.
„Die Dauer der Sperrung der Sportstätten kann allerdings im Moment noch nicht abgeschätzt werden. Wir werden die Vereine im Rahmen unserer Möglichkeiten bei konkretem Bedarf unterstützen“, zeigte sich der Stadtsprecher offen und verwies auch darauf, dass die Stadt Selm die Sportvereine bereits mit einer Pauschalförderung für Jugendarbeit (12.800 Euro) und Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Anlagen (15.500 Euro) unterstütze.
Die Länge der Krise ist ein entscheidendes Detail im Überleben
Trotzdem wird es wahrscheinlich auch darauf ankommen, wie lange die Krise dauert und folglich wie sehr sie die finanziellen Möglichkeiten der Sportvereine strapaziert. Nicht geregelt seien in der in der Entgelt- und Benutzungsordnung Fälle von „Höherer Gewalt“, wie Woesmann mitteilte, „lediglich die geplante Sperrung wegen Instandsetzungsarbeiten ist geregelt.“
Das bedeutet, dass die Sportvereine in Selm, wenn sie in Schieflage geraten sollten, auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen sind. Auf der LSB schreibt in seinen Hinweisen, dass auch in Krisenzeiten der Grundsatz gelte, „dass Verträge einzuhalten sind.“ Allerdings erklärt der Verband auch, dass die rechtliche Bewertung nicht eindeutig sei.
Das sagt der LSB zur rechtlichen Situation
Zwar stelle eine behördliche Schließungsanordnung keinen Mietmangel dar und liege nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters. „Das sogenannte Verwendungsrisiko soll demnach beim Mieter liegen. Danach ist der Mieter bei allgemeinen behördlichen Schließungsanordnungen und Ausgangssperren weiter zur Zahlung der Miete beziehungsweise Pacht verpflichtet, auch wenn das Mietobjekt faktisch nicht nutzbar ist.“
Dennoch setzt sich der LSB aufgrund der außergewöhnlichen Umstände dafür ein, Risiken angemessen zu verteilen. „Es macht sicherlich Sinn, mit dem Vertragspartner Kontakt aufzunehmen und eine einvernehmliche Lösung bei gerechter Lastenverteilung anzustreben“, rät der LSB.
Stadt Olfen und Gemeinde Nordkirchen hat keine Gebühren
Auch der Gemeinde Nordkirchen lagen nach Auskunft (Stand 1. April) keine Anträge auf Erlass oder Stundung vereinbarter Zahlungen vor. Die Gemeinde hat mit allen Vereinen, die eine Sportanlage auf Gemeindegrund nutzen, eine vertragliche Nutzungsvereinbarung einen Pachtvertrag oder Ähnliches. Gebühren werden für Hallen und Sportplätze aber nicht erhoben, wie Bauamtsleiter Josef Klaas mitteilte.
Anders die Stadt Olfen: Die Verwaltung hat Ende März ein eigenes Hilfspaket auf den Weg gebracht. Soweit Nutzungsgebühren für öffentliche Gebäude gezahlt werden, verzichtet Olfen zunächst für März und April darauf. Davon profitieren beispielsweise Gruppen, die das Hallenbad nutzen. Nutzungsentgelte gibt es für Sportvereine wie den SuS Olfen ansonsten nicht.
Sportler durch und durch, der auch für alle Sportarten außerhalb des Fußballs viel übrig hat. Von Hause aus Leichtathlet, mit einer Faszination für Extremsportarten, die er nie ausprobieren würde. Gebürtig aus Schwerte, hat volontiert in Werne, Selm, Münster und Dortmund.
