Wie oft darf sich ein Dortmunder Bürger pro Woche kostenlos mittels eines Antigen-Schnelltests testen lassen?

© dpa

Wie viele kostenlose Schnelltests sind pro Woche erlaubt? Land macht widersprüchliche Angaben

rnCoronavirus im Sport

Wie oft pro Woche darf sich nun ein Bürger der Stadt Dortmund mittels eines Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus testen lassen? Das Land NRW macht dazu unterschiedliche Angaben.

Dortmund

, 08.04.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

In Dortmund dürfen bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zusammen trainieren. Voraussetzung: Sie können einen tagesaktuellen und zertifizierten Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis vorweisen. Eine Frage, die wohl viele Vereine beschäftigte: Wie oft ist ein solcher Test in der Woche möglich?

Auch deshalb, weil andere Vereine an ein Modell wie beim SV Körne 83 denken, wo der Corona-Tester direkt zum Platz kommt. Die Stadt Dortmund machte dabei andere Angaben als das Land NRW und das Bundesministerium für Gesundheit.

Laut der Stadt Dortmund hätte sich jede Person nur einmal die Woche kostenlos schnelltesten lassen dürfen. Auf der Internetseite der Stadt hieß es bis Mittwochmittag, dass sich „alle Bürger der Stadt Dortmund einmal wöchentlich kostenfrei in einer dafür vorgesehenen Teststelle auf den Virus SARS-CoV-2 testen lassen“ können.

Jetzt lesen

Auf Anfrage der Ruhr Nachrichten sagte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), dass die Information der Stadt Dortmund nicht der Wahrheit entspräche. Man könne sich auch „zwei, drei oder viermal die Woche kostenlos testen lassen“, so der Sprecher. Die Testzentren würden demnach alle gemachten Tests mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Die Stadt taucht in diesem Prozessweg nicht auf.

Jetzt lesen

Der Sprecher der KVWL beruft sich auf die aktuelle Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Die gilt seit dem 8. März. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt unter Paragraph 5: „Testungen nach § 4a (Bürgertestung mittels PoC-Antigen-Schnelltest; Anm. d. Red.) können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.“ Mindestens einmal bedeutet also auch häufiger.

Das Bundesgesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in Bezug auf die Coronavirus-Testverordnung vom 8. März eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der ebenfalls von „mindestens“ einem Schnelltest pro Woche pro Bürger die Rede ist. Demnach müssen Familien oder Vereine nicht den zweiten Schnelltest in einer Woche bezahlen, auch nicht den dritten oder vierten.

Jetzt lesen

Anders steht es geschrieben in der aktuellen Corona-Test und -Quarantäne-Verordnung des Landes NRW: „Asymptomatische Personen haben im Rahmen der Verfügbarkeit Anspruch auf kostenlose Testung einmal pro Woche mittels Coronaschnelltest.“ Zwei Verordnungen, zwei unterschiedliche Angaben.

Stadt Dortmund ändert die Angabe auf der Homepage

Ein Umstand, der auch die Stadt Dortmund im Unklaren lässt. Im Laufe des Mittwochs (7. April) hat die Stadt den Satz zu den Corona-Schnelltests in Dortmund auf seiner Homepage geändert. Mittlerweile heißt es, dass sich „alle Bürger der Stadt Dortmund wöchentlich nach den aktuell gültigen Regelungen der TestverordnungBund, der CoronaTeststrukturVO NRW und der CoronaTestQuarantäneVO NRW kostenfrei in einer dafür vorgesehenen Teststelle auf das Virus SARS-CoV-2 testen lassen“ können. Das Wort „einmal“ ist verschwunden.

Dazu teilte die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit: „Zur Häufigkeit von Bürgertestungen gibt es tatsächlich in den Landes- und Bundesverordnungen gegensätzliche Aussagen. (...) Die Regelungen zum kostenfreien Bürgertest sind also tatsächlich unklar bzw. widersprechen sich teilweise. Diese Frage ist beim Land gerade in Klärung, und wir als Kommune hoffen auf rasche Entscheidung.“

Jetzt lesen

Lesen Sie jetzt