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Kostenlose Tests auf Corona sind deutlich öfter als einmal pro Woche möglich
Coronavirus
Einmal in der Woche, zweimal oder noch öfter? Die Frage, wie oft man einen kostenlosen Schnelltest machen darf, treibt viele um. Wir haben nachgefragt und auch geklärt, was so ein Test kostet.
Schnelltests auf Antikörper gelten derzeit als ein entscheidender Baustein, um bestimmte Lockerungen von den engen Corona-Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Seit einigen Wochen sind in allen Städten und Gemeinden die Testzentren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Doch wie oft darf ich mich kostenlos testen lassen? Nur einmal in der Woche, zweimal oder noch öfter?
Auf Anfrage verweist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf einen Passus in der am 8. März in Kraft getretenen Bundestestverordnung. Darin heißt es: „Testungen (...) können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.“
Dazu ergänzt ein Sprecher des Ministeriums: „Dies bedeutet, dass die Testungen einmal pro Woche wünschenswert und sinnvoll sind, dass es aber auch Situationen geben kann, in denen Bürgerinnen und Bürger das Angebot mehr als einmal in Anspruch nehmen.“ Man sei überzeugt, dass die Menschen damit verantwortungsvoll umgehen werden.
Ministerium: Kontrolle teurer als möglicher Missbrauch
Unterm Strich bedeutet das: Jeder entscheidet selbst, wie oft er sich testen lässt, die Kosten auch für häufige Tests trägt der Bund. Der Ministeriumssprecher bestätigt auf erneute Nachfrage, dass in der Tat nicht kontrolliert werde, wie oft sich jemand testen lässt und begründet das so: „Einen ,Missbrauch‘ durch ein maximal bürokratisches Verfahren mit bundesweiter Datenspeicherung, Versand von Bezugsscheinen oder ähnlichem zu unterbinden, stünde in keinem Verhältnis zur Ersparnis und hätte die Einführung der Testungen maximal verzögert.“
Derzeit, so der Sprecher weiter, gebe es in Nordrhein-Westfalen 1,75 bis 2 Millionen Testungen pro Woche. „Ließe sich jede Bürgerin, jeder Bürger einmal pro Woche testen, wären es rund 18 Millionen. Wir haben da also aktuell erkennbar noch kein Problem“, sagte der Sprecher.
Möglicherweise hat aber der Finanzminister des Bundes bald ein Problem, denn die Tests, die ja der Bund bezahlt, sind nicht billig. Die Erstattung, die die Betreiber von Testzentren erhalten, gliedert sich in zwei Teile: Zum einen werden Sachkosten vergütet, zum anderen wird der mit den Testungen verbundene sonstige Aufwand bezahlt.
Bei den Sachkosten werden nur die Beschaffungskosten erstattet, seit 1. April gibt es hier eine Obergrenze von 6 Euro pro Test, bis 31. März wurden maximal 9 Euro pro Test erstattet. Für den weiteren Test-Aufwand gibt es pro Testung eine Erstattung von 12 Euro. Wenn ein Arzt den Test vornimmt, gibt es 15 Euro. Das macht im Schnitt zwischen 18 und 21 Euro pro Test.
PCR-Tests sind deutlich teurer
Daneben erhält aber auch die Kassenärztliche Vereinigung, die mit den Testzentren abrechnet und selbst wiederum mit dem Bund abrechnet, für ihre Mühen eine Vergütung: Dafür gibt es 2 Prozent der abgerechneten Sachkosten sowie 0,7 Prozent für die Aufwands-Entschädigung. Sollte der Betreiber des Testzentrums kein Arzt, sondern etwa ein Apotheker sein und daher nicht Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung, so erhält die KV 3,5 Prozent der Aufwandsentschädigung pro Test.
Die sogenannten PCR-Tests, die ein deutlich sicheres Ergebnis liefern und allein in die Statistiken über neue Corona-Fälle einfließen, sind übrigens wesentlich teurer. Pro Test dürfen hier bis 30. April bis zu 101 Euro, ab 1. Mai maximal 82,96 Euro abgerechnet werden.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
