Bei den zahlreichen Verordnungen den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns angeschaut, was im Münsterland und Ruhrgebiet im Sport möglich ist. Mit Grafik.
Wer blickt da noch durch? Mal dürfen 20 Kinder zusammen trainieren, dann wieder nur mit negativem Schnelltest. Dann beträgt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis mehr als 100 und es tritt die „Bundesbremse“ in Kraft. Die Folge: Nur noch fünf Kinder dürfen da zusammen trainieren, wo die Sieben-Tages-Inzidenz den 100er-Wert überschreitet – kontaktlos. Aber brauchen sie dafür ein negatives und zertifiziertes Schnelltest-Ergebnis? Und in Dortmund beispielsweise dürfen nicht mal fünf Kinder zusammen kontaktlos trainieren, da gelten besondere Regelungen. In dem ganzen Wirrwarr bringen wir Licht ins Dunkel – für die Kreise, in denen wir berichten und über deren Grenzen hinaus.
Kreis Dortmund (Inzidenz Stand 26. April: 203,7, RKI)
Wie bereits beschrieben, gelten im Kreis Dortmund besondere Regelungen. Zusätzlich zur „Bundesbremse“ hat Dortmund die „Notbremse Plus“ gezogen. Das bedeutet, dass jegliches Training in der Stadt untersagt bleibt. Hier dürfen also nicht einmal fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also maximal 13 Jahre alt) zusammen kontaktlos trainieren, was laut Bundesbremse möglich wäre.
Ausnahmen gibt es – wie in ganz Deutschland – bei der Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist. Dann darf der Zutritt zu den Sportanlagen nur Personen gestattet werden, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind und wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
Zulässig in Dortmund ist zudem im Freien stattfindende und allein ausgeübte körperliche Bewegung wie Joggen oder Radfahren beispielsweise, nicht jedoch in Sportanlagen. Das gilt bis 24 Uhr, danach greift für diese Tätigkeiten die Ausgangssperre bis fünf Uhr morgens.
Kreis Unna (Inzidenz Stand 26. April: 245,1)
Im Kreis Unna greift die sogenannte „Notbremse Plus“ nicht, diese ist allein in Dortmund gültig. Hier kann gemäß der „Bundesbremse“ kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf den Sportplätzen angeboten werden – davon, dass die Kinder ein negatives Schnelltest-Ergebnis brauchen, ist sowohl auf der Kreisseite als auch im Infektionsschutzgesetz des Bundes („Bundesbremse“) nichts zu lesen. Ein negatives und zertifiziertes Schnelltest-Ergebnis brauchen dafür die Aufsichtspersonen.
Erlaubt ist ebenfalls kontaktloser Individualsport wie beispielsweise Tennis (Einzel) oder Torwarttraining mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt (auch auf Sportanlagen). Allein ausgeübte sportliche Tätigkeiten im Freien sind bis 24 Uhr möglich.
Kreis Recklinghausen (Inzidenz Stand 26. April: 190,7)
Im Kreis Recklinghausen verhält es sich wie in Unna: Sport im Freien ist als kontaktloser Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt, genau wie allein ausgeführte sportliche Bewegung bis 24 Uhr. Möglich ist ebenfalls kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne negatives Schnelltest-Ergebnis, das wiederum die Aufsichtspersonen vorlegen müssen.
Kreis Coesfeld (Inzidenz Stand 26. April: 92,9)
Der Kreis Coesfeld fällt aus der Reihe: Hier beträgt die Sieben-Tages-Inzidenz derzeit nicht mehr als 100, deshalb dürfen im Kreis Coesfeld bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren. Die Kinder brauchen kein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis. Erlaubt ist zudem Individualsport unter freiem Himmel unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Ausbildung im Einzelunterricht.
Kreis Borken (Inzidenz Stand 26. April: 148,4)
Im Kreis Borken gelten die gleichen Regelungen wie in Unna und in Recklinghausen. Das bedeutet auch hier ist Gruppensport für Kinder bis 13 Jahre kontaktlos möglich. Ebenfalls ist kontaktloser Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt.
Stadt Münster (Inzidenz Stand 26. April: 106,3)
Im Kreis Münster gelten aufgrund der aktuellen Sieben-Tages-Inzidenz ebenfalls Ausnahmen wie in Coesfeld: In Münster liegt die Sieben-Tages-Inzidenz am Montag bei 106,3, trotzdem ist Kontaktsport mit bis zu 20 Kinder erlaubt (maximal 14 Jahre alt), weil am Vortag der Inzidenzwert unter 100 lag. Die Bundesbremse greift erst, wenn die Inzidenz drei Tage hintereinander bei über 100 liegt.
Kreis Gelsenkirchen (Inzidenz Stand 26. April: 259,2)
Gruppensport im Kreis Gelsenkirchen unterscheidet sich von den Kreisen Recklinghausen, Unna sowie Borken insofern, als dass hier ein negatives, tagesaktuelles und zertifiziertes Schnelltest-Ergebnis der Kinder vorliegen muss. Ansonsten ist auch hier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts erlaubt. Allein ausgeführte körperliche Bewegung ist bis 24 Uhr möglich.
Kreis Steinfurt (Inzidenz Stand 26. April: 185,0,2)
Individualsport mit maximal zwei Personen oder Mitgliedern des eigenen Haushalts darf weiter betrieben werden, kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (ohne Schnelltest-Ergebnis) ebenfalls. Es gelten die gleichen Regelungen wie in Borken, Recklinghausen und Unna.
Das ist laut des Infektionsschutzgesetzes des Bundes („Bundesbremse“) für den Sport in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 möglich:
- Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden
- sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampfund Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn
- a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
- b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
- c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;
- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern;
- Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
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