
© Markus Gehring
Dorf Münsterland: Mülltonne trifft Security-Mitarbeiter am Kopf
Amtsgericht
Zwei Männer sollen nach einem Rauswurf aus dem Dorf Münsterland randaliert haben. Es flogen Flaschen und eine Mülltonne. Doch auch die Sicherheitskräfte sind vor Gericht keine Unbekannten.
Vor dem Amtsgericht in Ahaus mussten sich zwei junge Männer aus Schwalmtal wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Dorf Münsterland verantworten. Unmittelbar nach dem Rausschmiss aus einer Discothek sollen sie die Sicherheitskräfte attackiert haben. Während der Verhandlung waren es jedoch die als Zeugen geladenen Sicherheitskräfte, die belehrt werden mussten.
Wegen einer Auseinandersetzung in einer Discothek im November 2018 wurden die beiden Angeklagten von den Sicherheitskräften des Hauses verwiesen. Vor der Tür eskalierte die Situation.
Laut Anklage kam es zu mehreren Flaschenwürfen in den Eingangsbereich der Discothek, durch die jedoch niemand verletzt worden sei. Der Wurf einer Mülltonne aus Drahtgeflecht endete allerdings blutig. Auch Pfefferspray wurde eingesetzt.
„Mein Kollege lag blutend am Boden“
Eine der Sicherheitskräfte wurde demnach am Kopf getroffen und erlitt eine Verletzung über dem rechten Auge. „Als ich rauskam, lag mein Kollege blutend am Boden“, schilderte ein Zeuge. Die Verletzung musste im Krankenhaus behandelt werden.
Zu den Vorwürfen wollte sich der heute 26-jährige Angeklagte nicht äußern. Stattdessen verlas sein Verteidiger eine Erklärung, in der er die Taten bestritt. Demnach sei die Security aggressiv aufgetreten: „Sie haben sich rüpelhaft benommen und meinen Mandanten wild geschubst.“ Zudem hätten sie ihn gewürgt. Einem Begleiter des Beklagten sei die Brille abgenommen und weggetreten worden.
Vielmehr sei der Schwalmtaler von den Sicherheitskräften verfolgt worden. Auf der Flucht habe er seinen Verfolgern die Mülltonne in den Weg geworfen.
Um Zweifel ausräumen zu können, ließ sich der Richter die Narbe des Geschädigten präsentieren, die noch minimal zu erkennen war, wie der Richter bestätigte. Bleibende Schäden trug die Sicherheitskraft nicht davon: „Aber eine Woche lang hat mir der Kopf geschmerzt“, so der Legdener.
Laufende Verfahren gegen Sicherheitskräfte
Über die Zeugen aus dem Sicherheitsdienst schien sich der Verteidiger gut informiert zu haben. Von Zweien wollte er konkret wissen, ob gegen sie selbst bereits wegen Körperverletzung ermittelt worden ist.
„Das ist meine Privatangelegenheit, das muss ich nicht beantworten“, war die Antwort eines 45-jährigen Zeugen aus Ahaus. Auf erneute Nachfrage, sagte er, dass er einen Anwalt hinzuziehen werde. „Haben Sie denn das Gefühl, dass Sie einen Anwalt brauchen?“, fragte der Verteidiger.
Nach einer Belehrung durch den Richter gab der Zeuge letztlich zu, dass gegen ihn bereits ein Verfahren lief und ein weiteres noch nicht abgeschlossen ist. Verfahren wegen Körperverletzung seien für Angestellte im Sicherheitsdienst aber nicht unüblich, erwiderte ein anderer Zeuge aus Ahaus, der ebenfalls Teil mehrerer Verfahren war.
„Warum sitze ich hier eigentlich?“
Nach der Vernehmung des vierten und letzten Zeugen, der ebenfalls zur eindeutigen Beantwortung der Fragen belehrt werden musste, wurde es dann noch einmal kurios.
Der zweite Schwalmtaler, der auf der Anklagebank Platz genommen hatte, wunderte sich: „Warum sitze ich hier eigentlich?“, fragte der 29-Jährige, dessen Anwalt verhindert war.
Während der 26-jährige Angeklagte von den Zeugen mehrheitlich wiedererkannt und mit dem Mülltonnen- und Flaschenwurf in Verbindung gebracht wurde, ging keiner der Zeugen auf den zweiten Angeklagten ein. Wer das Pfefferspray einsetzte, blieb ungeklärt.
Die Mitglieder des Sicherheitsdienst waren sich zwar einig, dass der Einsatz von Pfefferspray nicht erlaubt ist, über den Besitz machten sie allerdings sich widersprechende Aussagen. „Die Zeugen machen den Eindruck, etwas verstecken zu wollen“, befand der Verteidiger.
Letztendlich beschloss das Gericht, die Verfahren der beiden Angeklagten zu trennen. Das Verfahren gegen den 26-jährigen Schwalmtaler wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Der zweite Beklagte wurde freigesprochen.