Der 47-jährige Ahauser wollte Brot – doch es war keines im Haus. Daraufhin eskalierte der Streit mit einer 45-Jährigen.

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Kein Brot im Haus – Mann geht der Frau an die Kehle

rnStreit eskaliert

Er hatte wohl keinen guten Tag in der Firma. Am Abend vor Nikolaus 2019 eskalierte der Streit eines 47-jährigen Ahausers mit seiner Ex-Partnerin. Der Auslöser: fehlendes Brot im Haus.

Ahaus

, 13.05.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Um Kleinigkeiten sei es an dem Tag gegangen, sagte der 47 Jahre alte Angeklagte aus Ahaus. Gemeint war der 5. Dezember 2019. Was sich einen Tag vor Nikolaus in der Wohnung des Mannes abspielte, beschäftigte am Dienstag das Amtsgericht.

Der Staatsanwalt trug aus der Anklageschrift vor, dass der Ahauser damals in der gemeinsamen Wohnung seine Ex-Partnerin aufs Sofa drückte und ihr die Kehle zudrückte. Zudem schlug er ihr auf die Stirn und den Hinterkopf. Der Vorwurf lautete auf Körperverletzung.

„Ganz normal“ angebrüllt

„Es soll Streit gegeben haben“, fing der Richter die Befragung an. „Sie sollen die Frau geschlagen haben.“ Der Angeklagte schüttelte den Kopf. „Das ist so nicht richtig.“ Die Situation an dem Tag sei nicht direkt eskaliert, „aber es wurde laut, man hat sich angebrüllt, ganz normal.“

Gewürgt habe er sie nicht. „Die Vorwürfe entsprechen nicht der Wahrheit. Ich habe sie am Arm festgehalten. Sie ist auf mich losgegangen und hat mich geschubst. Ich habe sie festgehalten, damit das nicht nochmal passiert. Sie wollte mich schlagen und ohrfeigen.“ Er habe ihr weder die Kehle zugedrückt, noch sie geschlagen. „Das ist an den Haaren herbeigezogen.“

So ganz wohl nicht, entgegnete der Richter. Er zitierte aus einem Attest eines Arztes, den die Frau einen Tag später aufsuchte. „Im Attest werden Würgemale am Hals und Hämatome an den Armen aufgeführt. Die Empfehlung des Arztes an die Frau lautete: Gehen Sie dringend zur Polizei.“

Zu den im Attest aufgeführten Hämatomen an den Armen der Frau erklärte der Angeklagte: „Sobald man sie anfasst, hat sie blaue Flecken.“

„Er ist ausgerastet“

Im Zeugenstand berichtete die 45 Jahre alte Ex-Partnerin vom Abend des 5. Dezember. „Wir wohnten damals noch zusammen in Ahaus. Er kam nach Hause und hatte wohl einen schlechten Tag in der Firma. Es war kein Brot zu Hause, da ist er ausgerastet. Er hat mich auf die Couch gedrückt und gewürgt.“

In der Rangelei habe sie ihm die Brille von der Nase gehauen. „Da hat er geschrien: Wenn die Brille kaputt ist, bringe ich dich um.“ Sie habe sich gewehrt, aber nicht geschlagen. „Er ist wegen Brot ausgerastet. Das muss man sich mal vorstellen. Wegen Brot.“

Insgesamt ein Jahr sei sie mit dem 47-Jährigen zusammen gewesen. Zwei Monate vor dem Geschehen habe sie sich von dem Ahauser getrennt. „Aber mangels neuer Bleibe hatten wir noch eine gemeinsame Wohnung.“ Heute lebt die Frau in Borken.

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Vor dem Plädoyer des Staatsanwaltes trug der Richter den Auszug aus dem Bundeszentralregister vor. Er enthielt für den Angeklagten Eintragungen wegen Betrugs, schweren Raubes und erpresserischen Menschenraubes.

Der Staatsanwalt sah den Tatvorwurf der Körperverletzung größtenteils bestätigt. Die Aussage der Zeugin sei glaubwürdig und schlüssig. Er forderte für den Ahauser eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 1800 Euro.

Der Richter folgte in seinem Urteil dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß. „Ich bin überzeugt, dass es sich so wie von der Zeugin geschildert zugetragen hat.“ Zu dem Ahauser sagte er: „Ihre Schilderung passt nicht zum ärztlichen Attest.“