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24-jähriger Vredener gibt Kopfstoß vor Gericht im letzten Moment zu
Schlägerei im n-Joy
Ein Streit im N-Joy brachte jetzt einen 24-jährigen Vredener vor Gericht. Im letzten Moment entging er dort einer härteren Strafe, weil er doch noch ein Geständnis ablegte.
Ein 24-jähriger Vredener war im vergangenen Oktober in der Disco N-Joy mit einem anderen Partygast aneinander geraten. Erst wurde gestritten, dann stieß der Vredener mit dem Kopf ins Gesicht des anderen.
Vor Gericht erzählte der 24-jährige Installateur erst eine etwas andere Geschichte. Ja, man habe sich gestritten. „Der Andere hat mich beleidigt und übel über meinen Arbeitgeber gesprochen“, sagte er. Das sei wohl zuvor auch bereits einige Male passiert. An der Theke sei der Streit dann eskaliert.
„Durch einen Schubser zusammengestoßen“
Schließlich sei er von seinem Gegner in eine Menschenmenge geschubst worden. Die hätten ihn zurückgeschubst und dabei sei er wohl mit der Stirn gegen das Gesicht des anderen Partygasts geknallt. „Da standen überall Leute“, erklärte der 24-Jährige. Der Türsteher habe seinen Kontrahenten schließlich vor die Tür gesetzt. Er selbst habe dann weiter gefeiert. „Ich habe gar nichts weiter mitbekommen und mir auch nichts weiter gedacht“, beteuerte der 24-Jährige.
„Wenn es stimmt, was der Türsteher sagt, und sie bei ihrer Version bleiben, wird die Strafe deutlich höher“, setzte er nach. Selten habe er erlebt, dass ein Türsteher eine so eindeutige Aussage treffe.
Der Verteidiger versuchte es noch, indem er dem Richter von bewussten Provokationen des Opfers an jenem Abend erzählte. Auch gebe es ja gewisse Unwägbarkeiten. Der Richter sah dennoch keinen Grund, an der Aussage des Türstehers zu zweifeln.
Geständnis nach Beratung mit dem Verteidiger
Der Verteidiger nahm seinen Mandaten daraufhin zu einer Beratung mit vor die Tür. Danach räumte der Vredener ein, dass die Geschichte sich vielleicht doch anders zugetragen haben könnte. „Ja, ich habe ihn mit dem Kopf gestoßen“, gab er zu. Um dann hinterher zu schieben, dass es keine Absicht gewesen sei und er sich dafür entschuldigen wolle.
Richter und Staatsanwalt beließen es dabei. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro stellten sie das Verfahren ein. Die Hälfte muss der Vredener an die Landeskasse, die andere Hälfte an sein Opfer zahlen.
Ursprünglich Münsteraner aber seit 2014 Wahl-Ahauser und hier zuhause. Ist gerne auch mal ungewöhnlich unterwegs und liebt den Blick hinter Kulissen oder normalerweise verschlossene Türen. Scheut keinen Konflikt, lässt sich aber mit guten Argumenten auch von einer anderen Meinung überzeugen.
