Abschuss von Wölfin „Gloria“ wird auch in Bottrop gefordert

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Abschuss von Wölfin „Gloria“ wird auch in Bottrop gefordert

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Wölfin Gloria soll entnommen werden: Das fordert ein Antrag, der bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop eingegangen ist. Doch ein „Schnellschuss“ ist nicht zu erwarten.

Kirchhellen

, 13.03.2021, 08:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Erst im Januar war ein Schäfer aus dem Kreis Wesel mit seinem Eilantrag auf Entnahme der Wölfin Gloria gescheitert, die im Wolfsgebiet Schermbeck seit 2018 ansässig ist und bereits viele Schafe und auch ein Pony in Kirchhellen gerissen hat. Das Verwaltungsgericht hatte es abgelehnt, den Kreis Wesel im Eilverfahren zur Tötung der Wölfin zu verpflichten, da dem Schäfer zuzumuten sei, die Entscheidung im Hauptverfahren abzuwarten.

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Seit Frühjahr 2020 wurden neben Gloria ein weiterer männlicher Wolf (GW1587m) und seit Herbst 2020 ein Welpe nachgewiesen. „Momentan wird das Thema Wolf in vielen Kommunen kontrovers diskutiert. So auch in Bottrop: Die Forderungen nach Entnahme – also einer möglichen Tötung - der Wölfin Gloria (GW954f), die sich seit 2018 im Wolfsgebiet Schermbeck aufhält, stehen dem Interesse gegenüber, den Wolf als streng geschützte Art im Ökosystem zu erhalten“, so die Stadt Bottrop in einer Mitteilung.

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Zum Antrag auf Entnahme stimme sich die Stadt mit den involvierten Institutionen ab. Sie verweist auf das Gutachten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), die die Sorge der Wolfsgegner, „dass die Wölfin das aus Haltersicht problematische Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergibt“, bisher nicht bestätigen konnte. „Insgesamt ernähre das Rudel sich zudem hauptsächlich von Wildtieren, Nutztierrisse seien die Ausnahme.“ Dennoch werde das Verhalten des Rudels weiter eingehend beobachtet.

Hoher Schutzstatus

Der Wolf genieße als streng geschützte Art einen sehr hohen rechtlichen Schutzstatus, „sodass vor einer Entnahme alle anderen zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen sind“, so die Stadt. „Die massive Ausweitung der Schutzmaßnahmen mit Einsatz von elektronischen Weidezäunen steht an erster Stelle. Auch Halter von kleinen Pferde- oder Rinderrassen können sich bei der Landwirtschaftskammer beraten lassen, um ihre Tiere zu schützen. Es gilt zu verhindern, dass das Rudel anhand ungeschützter oder nicht ausreichend geschützter Nutztiere lernt, auch empfohlene Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden.“

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Eine Entscheidung, ob die Wölfin entnommen werden dürfe oder nicht, müsse mit weiteren Stellen abgestimmt werden. Dazu zählen laut Stadt Bottrop das LANUV, das MULNV und alle anderen betroffenen Kreise und Städte im ausgewiesenen Wolfsgebiet Schermbeck.

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